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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich bin mir nicht sicher, ob der Junge die drei Jahre, die er in dem Erziehungsheim nun verbringen darf, als "Erholungsurlaub" ansieht.

    Also dem Opfer ist es im aktuellen Fall ziemlich egal, denn der Junge ist nun einmal tot.
    Und selbst ein Überlebender genest nicht besser oder schlechter, wenn man seinem Peiniger die Hand abhackt oder nur mit Wattebäuschchen bewirft.

    Die Gesellschaft wiederum muss primär vor Straftätern geschützt werden. Und da sieht nun einmal unser Recht es vor, dass jugendliche Straftäter "umerzogen" werden, statt sie einfach nur wegzusperren.

    Einen 40jährigen Serienmörder oder einen Psychopathen kannst du nicht mehr umerziehen, um ihn an künftigen Straftaten zu hindern. Bei einem Jugendlichen ist das hingegen in der Regel noch möglich.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wenn dann die durchaus berechtigte Empörung die Oberhand gewinnt, kommen solche grenzwertigen Texte raus.
    Was ändert sich grundsätzlich, wenn an einem 15-jährigen ein Exempel statuiert wird?
    Von einer kurzen Befriedigung irgendwelcher Rachegefühle mal abgesehen...
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Und um mal eines ganz klar zu sagen. Es geht nicht darum, dass das zuständige Gericht sich nicht an Gesetze gehalten hätte. Es geht darum die gültigen Gesetze zu hinterfragen.

    Ein Jugendstrafrecht, welches erst zum 14. Geburtstag einsetzt ist zum Beispiel absolut nicht mehr zeitgemäß. Die Entwicklung und Reife von Kindern und Jugendlichen hat in den letzten Jahren einen gewaltigen Sprung nach vorne gemacht und dem muss auch durch Gesetze geschuldet werden.

    Schon mal einen Blick in einer aktuelle BRAVO geworfen? Hatte letztens auf einem Geburtstag einer Bekannten mit 13 jähriger Tocher (dir übrigens wenn sie sich zurecht macht auch locker für 20 durchgehen würde) das vergnügen mal in eine aktuelle BRAVO zu schauen. Da fragt doch glatt ein 13 jähriger, ob er er bei Analverkehr auch das günstiger Melkfett von Netto statt der teuren Gleitcreme von BU nutzen kann und das wird auch noch ernsthaft beantwortet!

    Sorry, aber ich bin auch erst 35, aber als ich 13 war bestanden Beziehungen mit Mädchen noch maximal aus Händchenhalten und sich auf der Kirmes die Autoscootergondel teilen.

    Jugendlicher sind heut definitiv viel weiter, als es noch vor 20 Jahren der Fall war und das muss auch der Gesetzgeber berücksichtigen. Das aktuelle Jugendstrafrecht ist für die Bewältigung heutiger Probleme schlicht und ergreifend nicht mehr geeignet!
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    ... und rassistischer Vorurteile ...
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Da stimmte ich dir völlig zu.

    Hat aber mit dem aktuellen Fall nichts zu tun, da der Täter über 14 war.
     
  6. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Nein, es soll keine Exempel statuiert werden. Exempel sind nämlich Ausnahmen von der Regel ein 15 Jähriger der einen anderen Menschen totprügelt gehört generell weg gesperrt. PUNKT

    Natürlich in speziellen Jugendgefängnissen, mit entsprechenden Ausbildungsangeboten und Erziehungsschulungen, damit das möglichste getan werden kann, dass der prügenlde 15 jährige meinet wegen 4-5 jahre Später den Jugendknast mit abgeschlossener Berufsausbildung verlässt um eben doch noch ein Mitglied dieser Gesellschaft werden zu können.
     
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Tja weist du Gag, wenn sich dein Leben lang im realen Leben die Vorurteile immer und immer wieder bestätigen, ist das ein Problem.

    Mit Rassismus hat das übrigens nichts zu tun. Ich betrachte jeden Ausländer der nach Deutschland kommt, hier arbeitet, seine Steuern zahlt und Gesetze beachtet als kulturelle Bereicherung und begrüße ihn mit Freude.

    Wer hingegen unser System nur ausnutzen will und selber nichts dazu beträgt oder gar straffällig wird, der hat dieses Land zu verlassen, was übrigens in jedem anderen Land der Welt eine Selbstverständlichkeit ist.
     
  8. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich kann dir sagen warum ich eine mehrjährige Gefängnisstrafe in diesem Fall als gerecht empfinde. Bei so einer schweren Straftat, wie in diesem Fall, halte ich nix davon den Täter mit Samthandschuhen anzufassen. Er soll für seine Tat gerade stehen. Die Bewährungsstrafe ist doch ein Witz. Da darf er frei rumlaufen, und erzählt ab und zu noch so einem Weichkeks von Psychologen, wie schwer er doch in dieser Welt doch hat, und ansonsten kann er in Freiheit seiner Eier schaukeln gehen. Das ist doch keine Strafe für einen Totschläger. Der Abschreckfaktor durch eine Bewährungsstrafe ist dabei deutlich geringer, als wenn er für diese Tat in den Bau geht. Hier hätte man ein Exempel statuieren müssen. Und das sage ich unabhängig ob der Typ ein Deutscher oder jemand mit Integrationshintergrund ist. Denn Schlägertypen kommen von überall her.
     
  9. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Muß nicht, aber kann der Fall sein. Kommt immer auf die Situation an.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2012
  10. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Na, immerhin hat er einen Menschen getötet. Und zwar nicht durch einen Unfall.