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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Freilich.:D
    Es ist übrigens wesentlich schwieriger, in gewissen Momenten seine Ratio nicht von Emotionen verdrängen zu lassen.
    Deswegen wird nicht jeder Fiffi Richter, deswegen gibt's "Befangenheit".

    Warum? Kannst du das sachlich begründen?
    Wieso Gewaltphantasien? Das waren in der Geschichte der Menschheit übliche Bestrafungsmethoden.
    Warum wohl sind die nicht mehr üblich?
     
  2. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Nein, aber Du nimmst eine Verletzung Deines Gegenüber in Kauf und falls er dadurch zu Tode kommt muss dies meiner Meinung nach mit Gefängnis bestraft werden.
    Darum gehts hier und das Verbrechen des 15 Jährigen war kein einmaliges Schlagen sondern hartes verprügeln und sollte somit auf alle Fälle eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung nach sich ziehen, selbst nach Jugendstrafrecht.
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wie ich oben aufgezeigt habe, steht das eben so nicht in der Berichterstattung. Und sorry, aber als 13 Jähriger, kannst du theoretisch jemanden geplant erschießen und bist dann nicht vorbestraft, da du eben noch nicht strafmündig bist.

    Ein guter Freund von uns ist Kriminalhauptkommisar im Bereich Jugendkriminalität. Du kannst dich gerne mal mit dem darüber unterhalten, wie abgezockt mittlerweile schon zehn Jährige aus gewissen Schichten sind. Da werden gezielt Straftaten begangen und der Polizei auch ganz klipp und klar gesagt, dass sie eh nichts machen können. Pünktlich zum 14. Geburtstag, wird dann erst mal Ruhe gegeben. Das diese Problemkids dann auch noch zu rund 95 % (zumindest hier im Ruhrgebiet) aus Familien mit Migrationshintergrund stammen, die sich natürlich auch noch fast alle auf Hauptschulen tummeln, auf die keine deutscher mit einem Minimum an Verstand sein Kind schicken würde (es sei denn er hasst sein eigenes Kind), darf man natürlich nicht sagen.
    Ist politisch ja nicht korrekt, denn schließlich könnten berufsmäßige "Gutmenschen" wie unser Schoko-Vanille-Puding Kombination einen Herzanfall kriegen.

    Nein, er wird von einigen durchgeknallten Kuschelpädagogen auf Kosten des Steuerzahlers mit "Liebe überschütettet", die noch nicht mal mitbekommen, dass sie für die, die sie betreuen sollen, die größten Witzfiguren und Weicheier der Nation sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2012
  4. Gag Halfrunt

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Gibt da zwei Varianten: Wenn ich ihn richtig vermöbelt hab, dann ist das "gefährliche Köperverletzung mit Todesfolge". Bei dem (absichtlichen) Rempler, bei dem derjenige unglücklich stürzt und stirbt, sit das "fahrlässige Tötung".

    Der Junge wurde wegen ersterem verurteilt -- nach Jugendstrafrecht. Du oder ich wären gewiss nicht mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen.


    Warum?
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Nein, er hat das größtmögliche Strafmaß zu erhalten, welches das Jugengesetz ermöglicht. Ja nach Führung sollte dann anschließend überprüft werden, in wie weit er ein sinnvolles Mitglied dieser Gesellschaft werden kann. Sollten die Prognosen zu seinen Ungunsten ausfallen, gehört er in den nächsten Flieger gesetzt und kann sich dann mal seine eigentliche Heimat anschauen und schauen wie weit er dort mit seiner Einstellung kommt.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Die "Berichterstattung" beschränkt sich nicht auf einen einzelnen Artikel.

    Ich setze voraus, dass jemand, der ernsthaft bei diesem Thema mitdiskutieren möchte, sich selbstständig um weitere Informationen bemüht. Andere Medien haben z.B. deutlich geschrieben:

    "Ein Gerichtssprecher sagte, die zuständige Jugendkammer habe als Bewährungsauflage die Unterbringung des Jungen in einem Erziehungsheim verhängt. Der Schüler sei bislang noch nicht vorbestraft gewesen. Der Erziehungsgedanke müsse beim Jugendstrafrecht im Vordergrund stehen, deshalb habe die zuständige Jugendkammer von einer Gefängnisstrafe abgesehen. Das Erziehungsheim sei als geeignet angesehen worden, damit von dem Jungen später keine Gefahr mehr ausgehe."

    Bewährungsstrafe für 15-jährigen Hauptschüler - Nachrichten | DerWesten

    Wanderst dann aber unter Garantie in ein Erziehungsheim.

    Ja, diese Masche kenne ich auch und sehe hier dringend Handlungsbedarf.
     
  7. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Beim Punkt fahrlässiger Tötung gebe ich Dir recht, dies ist natürlich wesentlich milder zu bestrafen.

    Ich behaupte ja nicht, dass die Richter falsch urteilten, welches aber bis zur Rechtskraft noch nicht feststeht.
    Aber die verhängte Strafe empfinde ich als wesentlich zu gering und die Gesetzte würden eine Gefängnisstrafe durchaus vorsehen.
    Mein Wunsch ist es, dass die Gerichte nicht immer Milderungsgründe für den Täter suchen sondern das Wohl der Opfer und Gesellschaft in den Vordergrund rücken.
     
  8. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Meine Güte, du willst so klug sein und verstehst das nicht? Meine Güte, selbst ich, der nach deiner Aussage, noch nicht vom Baum gesprungen ist, versteht das. Durch sein Verhalten ist ein unschuldiger Mensch ums Leben gekommen. Hätter er ihn nicht aufgelauert und verprügelt, wäre das Kind nicht tot.

    Du hast schon eine sehr merkwürdige Vorstellung von Gerechtigkeit.
     
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Natürlich ist er nicht vorbestraft, wenn er es mit Beginn seins 15. Lebenjahres schafft nicht mehr in Erscheinung zu trete. Ein 13 Jähriger Auftragskiller (ist jetzt extrem übertrieben) der um 23:59 UHR in der nacht vor seinem 14. Geburtstag den Job an den Nagel hängt, wäre auch nicht vorbestraft!
     
  10. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich wäre auf eine Herabstufung der Strafmündigkeit von 14 auf 10 oder 12 Jahre.