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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wow, der Schnellfuß überrascht doch immer wieder. :p Dann wünsche ich Dir einen angenehmen Abend, Frau wird sich über einen romantischen Anfall bestimmt freuen. :winken:
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Hätte er 1.000.000 Euro Steuern hinterzogen, dann wäre er mindestens für 2 Jahre ohne Bewährung eingefahren. (Quelle)
     
  3. V-N-V

    V-N-V Silber Member

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    Nein - aber deine Artikulation ist provokativ und erwirkt eine entsprechende Reaktion.

    Gruß
     
  4. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ach wie schön einfach die Welt doch ist, wenn man so ein eiskalter und gefühlloser Roboter ist, wie du.

    Ich hätte eine Gefängnisstrafe von mindestens 10 Jahren für den Todschläger als angemessen empfunden. Lustig, welche Gewaltfantasie hier manche offenbaren. Da ist ja von Hand abhacken oder foltern die Rede. Dabei hat niemand der die Bewährungsstrafe als Witz empfand, das je gefordert.
     
  5. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Dann hätten sie vorher mal nachdenken sollen, bevor sie jemand getötet haben. Mir sind die Gefühle der Täter sowas von sch.eißegal. Ich finde es geschmacklos, das du die Gefühle von solchem Abschaum die mit den Eltern des Opfers gleichsetzt. Ich habe mehr Mitleid mit dem Opfer und seinen Eltern. Sollte der Todschläger wirklich Gewissensbisse haben und unter seiner Tat tatsächlich leiden, dann finde ich das Gut. Denn so einer, hat kein Recht mehr auf ein glückliches Leben. Schließlich hat er ein Leben ausgelöscht und das Glück einer Familie zerstört. Wenn so jemand mit mir Kontakt aufnehmen würde, würde ich das sofort der Polizei melden und ihn wegen Belästigung bei Gericht anzeigen. Denn eines gilt für mich: Einmal Todschläger immer Todschläger.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Na, dann ist doch hier alles in Ordnung. Weder handelt es sich um einen Wiederholungstäter, noch gab nach der Einschätzung des Gerichts es eine vorsätzliche Tötungsabsicht.

    Wo ist also dein Problem?

    Musst nur jemanden dumm anrempeln, der stolpert und bricht sich das Genick. Bist du dann auch ein Mörder oder dergleichen?

    Da im diskutierten Fall laut Informationslage keine Waffen im Spiel waren, frage ich mich, was das nun mit der Sache zu tun haben soll.

    Das ist korrekt. Nur hätte er dazu ein paar Jahre älter sein müssen, damit er auch dem Erwachsenenstrafrecht unterliegt.

    Das scheinen einige hier immer wieder gerne zu übersehen. ;)
     
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Woher nimmst du eigentlich die Gewissheit, dass es sich nicht um einen Wiederholungstäter handelt?

    Hier noch mal das genaue Textzitat:
    Warum wird das wohl so explizit hervorgehobe. Sorry, aber für mich klingt das so, als hätte der "arme Junge" sehr wohl mehr ***** am stecken. Es ist heute absolut üblich, dass sich Kinder und Jugendliche an gar keine Gesetzte halten, weil sie genau wissen, dass sie erst ab 14 strafmündig werden. Häufig halten sich solche Intensivtäter dann zurück, sobald sie Geburtstag haben ... natürlich nicht von Dauer wie man hier sieht.

    Auch die 2. Formulierung "vor der Tat nicht" stinkt zum Himmel. Wiso wird das so explizit erwähnt? Scheint so, als wäre der Bursche auch danach schon wieder aufgefallen.

    Da hast du was missverstanden. Wenn du jemanden anrempelst, muss du davon ausgehen, dass der jenige, den du gerempelt hast, dir einige Stunden später auflauert und dich totprügelt und dafür nicht bestraft wird, weil es ja allgemein bekannt ist, dass irakische Jugendliche auf Hauptschulen so optimale Sozialprognosen haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2012
  8. V-N-V

    V-N-V Silber Member

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    Apfel - Birne Vergleich!

    Und selbst stellst du andere Aussagen auf den Vergeichsprüfstand - allein' im obigen Post
    ...

    Gruß
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich stütze mich dabei auf die Berichterstattung, aus der hervorgeht, dass der Junge nicht vorbestraft sei.
    1. Man muss immer damit rechnen, dass man innerhalb einer freien Gesellschaft sich durch eigenes Handeln bewusst oder unbewusst den Zorn anderer auf sich zieht.
    2. Der Junge im verhandelten Fall wird bestraft.
    3. Die Rechnung ist ja so einfach: Iraker, Hauptschüler -> potenzieller Totschläger, der für immer eingesperrt werden muss. Super. Und ich dachte, dass wir diese Zeiten hinter uns hätten.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Nö. Es geht einzig und allein um die Tötungsabsicht.

    Es kann immer jemand durch irgend eine Handlung von mir zu Tode kommen. Entscheidend ist dabei jedoch, ob ich den Tod dieser Person bezweckt bzw. bewusst in Kauf genommen habe.

    Selbst wenn ich dir einen Faustschlag ins Gesicht verpasse: Handele ich in Tötungsabsicht? Will ich dich ermorden, wenn ich dir eine reinhaue?