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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wer legt denn fest was angemessen ist?
    Du?
    Skykunde2? :eek:
    Welche Höhe wirkt abschreckend?
    Die Todesstrafe sicher nicht, siehe USA.
    Wie schon gesagt: wir haben uns als Jugendliche auch geprügelt, da hat sich keiner vorher über die Folgen oder das Strafmaß Gedanken gemacht.
    Und die DDR Justiz war nicht gerade zimperlich.
    Da gab es für Schwererziehbare Minderjährige den Jugendwerkhof.
    Und trotzdem gab es Schwererziehbare!
    Da du diese Zeit der Jugend anscheint übersprungen hast: eine Prügelei fängst langsam mit verbalen Beschimpfungen an und steigert sich.
    Da hat keiner der beiden einen klaren Kopf und denkt: mein Gott, es könnte was passieren, ich könnte einfahren oder gar unterliegen. :eek:
    Das ist doch weltfremd. :eek:
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Was genau liegt denn da?

    Und was ist angemessen? Hand abhacken bei Diebstahl, Ohr ab bei Betrug und Tod für Mörder?
    Gab es alles schon.
    Trotz größtmöglicher Abschreckungswirkung gab es Diebe, Betrüger und Mörder.
     
  3. plueschkater

    plueschkater Board Ikone

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wenn es um Vermeidung von Selbstjustiz geht, die ich auch nicht gutheiße, hätte man das auch anders schreiben können.

    Aus privaten Gründen kann ich bei solchen Themen und entsprechenden Beiträgen sehr emotional werden.
    Damit das hier nicht weiter eskaliert, ist unser Gespräch für mich hiermit beendet.
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Heißt das, du hast dich u.U. nicht unter Kontrolle?

    Hoffen wir mal nicht, dass dich jemand wegsperren lässt. Sicherheitshalber.:)
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Nein, deswegen spekuliere ich hier ja nicht darüber, was Absicht des Täters war - im Gegensatz zu anderen. Die kennen offenbar die Intention des Jungen und wissen offenbar genau wissen, was bei dieser nichtöffentlichen Verhandlung im Gerichtssaal passiert ist.
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das verstehe ich nun gar nicht. Soll denn das Strafmaß je nach Trauergrad der Mutter bemessen werden oder wie muss man deine Einlassung verstehen?
     
  7. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Was genau angemessen ist, darüber sollen sich andere die Köpfe zerbrechen, wie bisher auch schon geschehen. Ich weiß für mich nur, dass ich Bewährungsstrafen für vorsätzlich begangene Taten und/oder für Wiederholungstäter für ein absolut falsches Signal halte ("Ich kann ja ruhig so weitermachen, ich bekomme, falls ich erwischt werde, ja doch (wieder) nur eine Bewärungsstrafe, wenn überhaupt eine.").

    Wobei es normalerweise einen Unterschied gibt zwischen einer Keilerei und dem Fall des 15-jährigen, um den es hier geht. Bei einer "normalen" Keilerei liegt anschließend keiner tot am Boden.
     
  8. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wie schon zu Camaro gesagt:

     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wir wissen beide, dass diese Annahme realtätsfremd ist. :)
    Bewährung auf Bewährung, da fällt mir kein Fall ein...

    "Normale" Keilerei?

    Du meinst Körperverletzung ohne Todesfolge.
    Wozu verharmlosen?
     
  10. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Naja, es ist schon ein Unterschied, ob z.B. eine Waffe (Springmesser, etc.) mit im Spiel ist oder nicht.