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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das geschieht am wirkungsvollsten vor der Tat.
    Demzufolge muss man alle Fünfzehnjährigen wegsperren.

    Wenn das Gericht beurteilen kann, dass vom Täter keine Wiederholungsgefahr ausgeht, warum soll man ihn dann "wegsperren"?
    Wem nutzt das?
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Darüber zu urteilen war die Aufgabe des Gerichts. Und das ist zu dem Entschluss gekommen, dass keine Tötungsabsicht und keinerlei Mordmerkmale vorlagen.

    Da weder du noch ich dabei waren, können wir das hier am allerwenigsten beurteilen.

    Mir fehlt das Hintergrundwissen und die Kompezenz, dies beurteilen zu können.

    Und genau deshalb wandert der Junge auch in ein Erziehungsheim. Des weiteren bin ich mir nicht sicher, ob du dir überhaupt im Klaren bist, was eine Bewährungsstrafe ist. "Frei" sein, ist was anderes.
    Der braucht letztlich nur den falschen anzufurzen, dann landet er wieder vor Gericht.

    Würdest du ihn, wie du es dir vermutlich wünschst, fünf oder zehn Jahre in den Bau stecken, dann hättest du am Ende garantiert einen potenziellen Kleinkriminellen, der keine andere Chance hat, sein Leben zu meistern, als mit Straftaten.
     
  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Na ja, zumindest ist er so abgebrüht, auf jemanden einzutreten der bereits auf dem Boden lag, also ich könnte das nicht vorallem nicht nur weil man mich angerempelt hat aber gut, das Gericht wird es bestimmt wissen. :winken:


    Woher nimmst Du dein Wissen das danach auf jeden Fall ein Krimineller wird? Wozu dann überhaupt noch Gefängnisse wenn die danach doch 100 % rückfällig werden oder muss man da differenzieren und es werden nur Schläger rückfällig? :eek:
     
  4. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Sicher auch Genugtuung für die Opfer.

    Dieses Urteil lässt einen Fassungslos zurück. :eek:
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Die Frage ist doch, ob die Strafe nicht auch zukünftige potentielle Täter abschrecken sollte. Der nächste 15 jährige der einen anderen verprügelt, bekommt doch gerade durch dieses Urteil mitgeteilt, dass es gar nicht so schlimm ist weiter zu treten wenn der andere schon am Boden liegt. Was soll denn schon passieren? Und wenn er stirbt? Was solls? Ist doch egal.
    Die Frage ist, ob das die richtige Botschaft an potentielle andere Täter ist? :(
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Woher nimmst du dein Wissen, dass dies nicht so wäre? ;)

    Hier geht es um einen Jugendlichen, der seine Persönlichkeitsentwicklung noch lange nicht abgeschlossen hat. Wenn du den jetzt in den Knast schickst, dann wird genau das sein Leben weiter bestimmen.

    Genau deshalb setzt man ja insbesondere bei Jugendlichen auf Erziehungs- und Rehalbilitationsmaßnahmen, da sie bei jungen Straftätern noch die größte Wirkung erzielen.

    Nein, man muss differenzieren, wie alt diejenigen sind, welche Vorgeschichte sie haben und welche Taten sie begangen haben.

    Aber mal eine völlig ernst gemeinte Frage an dich: Wird der tote Junge wieder lebendig, wenn man den Täter x Jahre ins Gefängnis steckt?

    Das Abschreckungspotenzial von Strafen wird maßlos überschätzt. Straftaten werden entweder im Affekt begangen, dann "denkt" derjenige vorher nicht nach. Oder mit Vorsatz, dann geht der Täter davon aus, dass er nicht erwischt wird.

    Und bei Jugendlichen ist es mit selbstreflektierendem Handeln ohnehin nochmal eine Sache für sich.
     
  7. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Nein, lebendig nicht, aber die Opfer und die Gesellschaft hat ein Gefühl der Genugtuung verdient.
    Mit Deinem Argument, bräuchte man überhaupt keine Straftäter mehr einsperren. ;)
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Mag sein.

    Deswegen aber auch meine Frage, wem nutzt es?
    Sollte man den Rachegedanken einzelner wirklich über gesellschaftliche Interessen stellen?

    Eher die Tat und deren Folge.
    Das Urteil ändert daran nichts.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Nun, das Opfer ist tot, es fühlt demzufolge nichts mehr. Und was ein Gefühl der Genugtuung der Gesellschaft sein soll, erschließt sich mir nicht.
     
  10. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Vielleicht solltest du den Beitrag von gag nochmal lesen.

    Es geht um das Alter.
    Und Jugendliche kann man durchaus noch erziehen. Da bringt ein langes wegsperren keine großen Vorteile für die Gemeinschaft.

    Ein uUrteil ist nunmal keine Rache.