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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Fünfzehnjährige, die das in diesem Alter noch nicht kapiert haben, gehören erstmal aus dem Verkehr gezogen, zur Sicherheit der Allgemeinheit und zu ihrer eigenen.

    Es prügelt auch nicht jeder einen anderen zu Tode, ob beabsichtigt oder nicht.
     
  2. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Na toll, wozu dann überhaupt irgendwie bestrafen? "Das Kind wird dadurch ja nicht mehr lebendig..." :rolleyes:
     
  3. plueschkater

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Bei einigen hier im Forum frage ich mich, ob sie ihre Ansichten auch dann noch vertreten würden, wenn
    - sie einmal selbst Opfer einer Gewalttat werden würden und ein Leben lang mit deren Folgen zu kämpfen hätten, oder
    - ihr eigenes Kind durch eine Tat traumatisiert oder gar getötet werden würde
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Auch darum geht es nicht.
    Nicht umsonst gibt es den Ausschluss wegen Befangenheit.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wozu?

    Erziehungsmaßnahme, welche mit Art. 1 GG vereinbar ist.
     
  6. Ceraton

    Ceraton Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Warum kann denn nicht einfach der Grundsatz gelten, dass Jeder, der einen Menschen tötet oder bzw. den Tod billigend in Kauf nimmt eingesperrt wird? Dies würden die Gesetze jetzt schon hergeben(sieht man am Strafmaß).
    So ein Urteil ist für die Opfer und die Gesellschaft blanker Hohn(ich wiederhole mich, aber es ist so).

    Fahrlässige Tötungen wie Autounfälle usw. sind natürlich anders zu bestrafen.
     
  7. Monte

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich empfehle die Lektüre der Bücher von Ferdinand von Schirach. Da sieht man, dass es eben mehr als schwarz und weiß gibt. Deshalb ist es gut, dass der Gesetzgeber einen sehr differenzierten Strafrahmen geschaffen hat.
    Ach, warum das denn. Das nenne ich dann aber höchst inkonsequent. Wenn ich mal die merkwürdige Argumentationslinie anderer hier aufnehme, kann ich sagen: Der Mutter ist es nicht nur egal, wie alt der Täter war, ihr wird es genauso egal sein, ob ihr Sohn tot ist, weil ein Bekloppter zu schnell gefahren ist.
     
  8. Gag Halfrunt

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Also um was geht es dir? Künftige Straftaten durch diesen Jungen zu verhindern oder einfach nur ihn wegzusperren? Woher nimmst du die Gewissheit, dass der Junge sowas nochmals tun wird?

    Und was ist mit den künftigen Straftaten von Personen, die bisher nicht aufgefallen sind? Was war mit Tim K.? Der hat ein Massaker angerichtet, mehrere Menschen kaltblütig ermordet.

    Warum wurde das nicht verhindert? Man hätte ihn doch vorher schon aus Sicherheitsgründen wegsperren müssen!
     
  9. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Es ist ja wohl ein Unterschied ob ein Autofahrer aus versehen ein Fußgänger überfährt oder in ein anderes Auto reinfährt oder ob ein Täter, auf einen unschuldigen Menschen auflauert und ihn dann verprügelt. Der 15 jährige Täter hat ganz bewusst auf sein Opfer gewartet und dann zugeschlagen. Das Früchtchen hat genau gewusst, was er tut. Kann mir keiner weißmachen, das ein 15jähriger nicht ahnen kann, wenn er bewusst auf jemanden lauert, das die Schläge auch schlimmere Verletzungen bei dem Opfer verursachen können. Er hat es wohlgemerkt billigend in Kauf genommen. Wenn man auf Bewährung ist, dann ist man nicht im Gefänginis. Für so ein schweres Delikt ist das viel zu wenig. Der Kerl hätte für mehrere Jahre ins Gefängnis gehört. Da gibt es nix.
     
  10. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter


    Wenn er im Gefängnis ist, kann er zumindest draußen keine weiteren Straftaten begehen, also für mich ist das logisch. Wundert mich, das das jemand wie du, der doch so intelligent und niveauvoll ist, nicht versteht.