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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    So wie ich es geschrieben haben, meine ich das auch.

    Die Polizei soll die Kinder nicht erziehen, und von Waffengewalt habe ich auch nicht gesprochen. Sie soll halt verhindern das gewalttätige Schläger andere Kinder verletzen. Punkt. Wenn man die Zustände in manchen Schulen sieht, ist Waffengewalt durchaus alltäglich. Da braucht es die Polizei nicht. Außerdem finde ich es beunruhigend, das bei den Schulen, nicht auf die Sicherheit geachtet wird, und jeder Pimpf auf das Schulgelände kann. Siehe den Amoklauf in Winnenden oder die Tatsache das Neonazis wohl ungehindert ihre Flyer mit ihrem schäbigen Gedankengut verteilen können.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    So ist das, mit den Maßstäben.
    Die einen sind dumm, die anderen schwachsinnig.:)
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wie gesagt: Wie sollte jemand, der den Unterschied zwischen Klima und Wetter nicht kennt, den durchaus juristisch subtilen Unterschied zwischen Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung verstehen?

    Ist vergebene Liebesmüh.
     
  4. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich weiß sehr genau den Unterschied, nur bin halt anderer Meinung. Und selbst wenn man zu diesem Urteil kommt, Körperverletzung mit Todesfolge, so hätte dieser Todschläger in den Knast gehört. Eine Bewährungsstrafe ist ein Hohn für die Mutter des Kindes. Außerdem hätten die Eltern gleich mit auf die Anklagebank gehört, weil sie bei der Erziehung ihres Todschlägers total versagt haben. Aber wer weiß, wo der Junge dieses Gewaltpotential her hat.

    Und deine unverschämte Arroganz kannst du dir dorthin stecken, wo die Sonne nicht hinkommt.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Vielleicht ist es dir noch nicht aufgefallen, die Justiz ist kein Vollstreckungsorgan für (angenommene) Rachegelüste von Straftatsopfern oder deren Angehörigen.
     
  6. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Es wäre nicht schlecht, wenn sich die Justiz mehr auf die Seite der Opfer stellen würde. Unsere Justiz schützt die Täter mehr. Das hat nix mit Rache zu tun. Das hat was zu tun mit angemessener Strafe. Und es ist eben nicht angemessen, das ein Todschläger noch lustig frei rumlaufen darf, obwohl er Schuld am Tod eines unschuldigen Menschen ist. Punkt. Eine Bewährungsstrafe ist doch viel zu milde für ein Tötungsdelikt. Selbst wenn der Täter erst 15 jahre alt ist. Mir tut die Mutter des Opfers leid. Aber Mitleid mit dem Opfer und seinen Angehörigen, scheinen ja hier in diesem Forum ein Fremdwort zu sein. Lieber sympathisiert man mit einem Todschläger.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    In diesem Punkt würde ich dir übrigens sogar zustimmen.

    Niveau wirkt von unten oft wie Arroganz. Aber damit kann ich problemlos leben. ;)
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ich weiß nicht, ob er "noch lustig" frei rumläuft. Er muss sich bewähren.

    Ich weiß auch nicht, warum du Leuten hier Mitleid mit der Mutter des Opfers absprichst, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
    Mitleid ist nicht die Grundlage unseres Strafrechts.



    Das ist ein schwachsinniges Produkt deiner Phantasie.
    Klingt hart, ist auch so.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das hilft jetzt auch nicht weiter.
    Dann hättest du den SPON-Artikel, den ich verlinkt habe und den du hier kommentierst, vielleicht auch lesen sollen?
    Polizei kann da doch nur Hilfe im Notfall und nicht Alltag sein!
    Amokläufe kann man nie mit letzter Gewissheit ausschließen.
     
  10. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Da du es schon mehrfach geschrieben hast: Es lautet Totschläger, nicht Todschläger.

    Keine Strafe der Welt lindert das Leid der Mutter. Darum geht es bei einem Urteil auch nicht in erster Linie.