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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. PapaJoe

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ja. Aber soviel weiß man doch. Wären es Gerd und Klaus gewesen, hätte im
    Artikel Heinz und Bernd gestanden.

    Mit Murat T. und Selman C. macht der Autor wohl etwas, was anscheinend in
    der deutschen Medienlandschaft und bestimmten Kreisen nicht mehr
    erwünscht ist. Nämlich, dass man den Kulturkreis der Täter erahnen kann.

    Wollen wir das und die Veröffentlichung des bekannten Migrationshintergrundes
    zukünftig besser verbieten, ja?

    Es soll in Zukunft also verboten sein, Kultur und Herkunft eines Täters auch
    nur anzudeuten, ja?
     
  2. PapaJoe

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das wünschte ich mir auch. Das Urteil zeigt, dass es ganz und gar nicht so ist.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ja, im Gegensatz zu Dir versuche ich das. Du pöbelst ja nur herum und versuchst die anderen Teilnehmer zu diskreditieren.

    Das "vermutlich" stammt nicht von mir, sondern aus dem Zeitungsbericht. :rolleyes:
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wie will man einen Selbstmörder auch nach der Tat bestrafen? Und der Versuch oder die Beihilfe führen sehr wohl zu Strafen.
     
  5. Monte

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Nenn mir bitte die konkrete Stelle, wo das geschehen sein soll.
    Und? Ein "vermutlich" ist noch immer ungeeignet, um für diesen Fall etwas daraus abzuleiten.
     
  6. Gag Halfrunt

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Tübingen: Geisterfahrer wegen Mordes verurteilt - Kriminalität - FAZ

    Als Mordmerkmale wurden Heimtücke (der entgegen kommende konnte nicht reagieren) und gemeingefährliche Mittel (das Fahrzeug als Waffe) bejaht.

    Du hast es so dargestellt, dass der Geisterfahrer in Tübingen "nur" sich selbst umbringen wollte. Das ist falsch. Dann hätte er seinen Wagen auch gegen den nächsten Baum oder Brückenpfeiler steuern können. Aber nein, er hat gezielt seinen Wagen gegen ein anderes Fahrzeug gesteuert. Deshalb ist es Mord.

    Er hat den Tod Unschuldiger billigend in Kauf genommen.

    Und das ist der gravierende Unterschied zu dem 15jährigenden Prügler. Der hatte keine Tötungsabsichten.
     
  7. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Sagt dir vielleicht der "Fall Mehmet" in München etwas? Wenn nicht, google mal.
     
  8. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das gilt allerdings auch für Dich. Oder hast Du Informationen, die wir nicht haben?
     
  9. FilmFan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Eine? Hunderte! :D

     
  10. FilmFan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Gut, ich hatte hier nur einen kurzen Zeitungsartikel als Grundlage, aber wenn sich jemand umbringen möchte, dann denkt er nicht unbedingt groß nach, wem er damit Leid zufügt. Vielleicht sollte man neben Babyklappen Selbstmörderklappen einrichten ...

    Der jugendliche Totschläger hat aber sehr bewußt und gezielt - und ich behaupt mal kaltblütig - jemanden aus nichtigen Gründen brutal (mit in Kaufnahme dessen Todes) zusammengeschlagen.

    Da würde ich eher dem ersten eine Therapie zugestehen.

    P. S.: Gut, nach dem Lesen von "und wurde schwer rauschgiftsüchtig. Vielfache Therapieversuche scheiterten, im Jahr 2001 wurde er wegen versuchten Totschlags zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt." wohl auch nicht mehr.

    Aber daran sieht man ja, daß diese Tat vermieden worden wäre, wenn er schon damals länger weggesperrt worden wäre.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2012