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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ja gut, mit denen haben wir es hier nicht tun. Murat T. und Selman C. passen da wohl auch nicht recht rein.

    Ich dachte da eher an einen Bekannten von mir (Rentner im Wedding). Er sagt immer, er wohnt in einer total ruhigen Ecke: Ab 20:00 Uhr traut sich dort keiner mehr aus dem Haus. Wegen zuviel feindlich eingestelltem Multikulti. Da konzentieren sich die Konflikte fast eines Erdteils auf einen einzigen Kiez.

    Die Polizei traut sich dort nicht mehr hin, Nazis erst recht nicht.
     
  2. dittsche

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Hast den Bericht nicht gelesen ? Die Namen sind frei erfunden ;)
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ob da nun Adolf, Erich, Torben, Kevin oder Hassan steht, sollte für Form und Anwendung des Strafrechts hoffentlich egal sein.:D
     
  4. Monte

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Jaja, irgendwann mal irgendwo und irgendwie. Du hast es aber im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Fall erwähnt - und da ist es einfach dummes Zeug.
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Gut, du willst ja gern mitdiskutieren. Aber das setzt doch wenigstens ein kleines bisschen Ahnung voraus. Was du hier schreibst, sind einfach nur plumpe Unterstellungen.
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wie du schon schreibst "vermutlich". Aus der Ferne lassen sich solche Fälle schwer beurteilen - auch wenn sie dazu verlocken, mit einer Stammtischmeinung zu protzen.
     
  7. dittsche

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Wenn Du wüßtest ;)

    Rein aus Spaß hast Du ein Thema angeschnitten, dass durchaus diskutabel wäre ich hier aber nicht weiterspinnen möchte.

    Dem PapaJoe Munition zu geben wäre mir nicht pässlich :winken:
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Damit hätte ich kein Problem, Tatsachen gehören objektiv betrachtet.

    Ob das nun der Thematik des Threads noch entsprechen würde, bezweifel ich stark.
     
  9. Gag Halfrunt

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Auch hier hilft es, sich mal die Begründung des Urteils anzuschauen. Dann sieht man auch, warum der Mann wegen Mordes verurteilt wurde und warum er eine Sicherungsverwahrung aufgebrummt bekommen hat.

    Denn Selbstmord ist in diesem Land nicht strafbar.
     
  10. dittsche

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Welches Urteil wurde denn hier zitiert? Welches Mordmerkmal wurde bejaht? Interessanter Fall...