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15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 7. Februar 2012.

  1. FilmFan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Also eigentlich genau passend für Dich formuliert. ;)

    Wie war das noch mit der pöbelnden Schwarzfahrerin, die nachher als Unschuldslamm dargestellt wurde und der engagierte Zugbegleiter als Täter?
     
  2. Monte

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Dies der Punkt, den viele hier übersehen: Im konkreten Fall kam das Jugendstrafrecht zur Geltung, der Täter ist 15 Jahre alt. Das ist nun etwas ganz anderes.
     
  3. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Ach Gottchen.
    Keine Ahnung, wovon du jetzt redest. Du hast dich konkret über einen Richter geäußert, der angeblich nichts über den Täter und die Umstände der Tat weiß - und das ist nun einmal grober Unfug.
     
  4. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Das sehe ich etwas anders. Natürlich kann man einen Ladendiebstahl nicht genauso hart bestrafen wie einen Mord (obwohl bei beiden Straftaten Vorsatz gegeben ist). Aber das Geschwafel von der Resozialisierung bringt mich immer wieder auf die Palme. Der Täter kommt irgendwann wieder auf freien Fuß (wenn er überhaupt verurteilt wird), das/die Opfer und/oder die Angehörigen der/des Opfers haben aber keine Bewährungs-Chance, sondern müssen u.U. für den Rest ihres Lebens mit der Tat bzw. deren Folgen leben.

    Und, um auf den konkreten Fall zurückzukommen: Auch im Alter von 15 Jahren sollte man mitbekommen haben, dass man andere Menschen nicht verprügelt, erst recht nicht, wenn das Opfer bereits wehrlos am Boden liegt. Wer das, wie hier, im Alter von 15 Jahren noch nicht begriffen hat gehört erst einmal aus dem Verkehr gezogen.

    Und es komme mir keiner mit dem "Argument", "Der Täter hatte eine schwere Kindheit" etc.! Es gibt genügend andere Menschen, die in denselben Verhältnissen aufgewachsen sind und andere Menschen nicht totprügeln!

    Ich sehe es so, dass die Ahndung von geschehenen Straftaten an erster Stelle stehen sollte. Wer eine Straftat begangen hat, muß die Folgen zu spüren bekommen. An zweiter Stelle sollte die Abschreckung stehen, damit dadurch weitere Straftaten dieser Art möglichst vermieden werden können. Und erst an dritter Stelle sollte die Resozialisierung stehen.
     
  5. *scirocco

    *scirocco Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    @ FilmFan
    Gewöhn dich daran, dass der User mit dem Tunnelblick die Meinungen anderer gern als "groben Unfug" abtut.
    Da ist es unterhaltsamer und interessanter eine Diskussion mit der nächsten Parkuhr zu führen.. ;)
     
  6. Eisenbahnfan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Und dann? Mit der o.g. Begründung garnicht strafen??? :eek:
     
  7. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Darum schrieb ich ja:

    Wahre Gerechtigkeit zu üben war schon immer eine der schwersten Aufgaben der Menschheit!

    Ich könnte kein guter Richter sein...
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Woher soll er etwas über den Täter wissen? Er kannte ihn bisher nicht (sofern nicht Wiederholungstäter ;)), kennt nur seine äußere Erscheinung im Gerichtssaal (da putzt sich jeder heraus) und die Aussagen der Eltern, wie lieb doch ihr Kind sei. Bei der Tat war er nicht dabei, kennt die Umstände also auch nur vom Hörensagen Dritter.

    Er mag zwar einen besseren Überblick haben als wir, aber letztendlich kann er auch nur aus dem Bauchgefühl urteilen. Dazu vielleicht auch die Anmerkung, daß selbst bei so etwas Konkretem wie Mathematik (zumindest sollte man das meinen) in einem Test ein und dieselbe Schularbeit von verschiedenen Lehrern mit 1 bis 5 benotet wurde. :rolleyes:
     
  9. FilmFan

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    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    In Tübingen wurde jetzt ein 35-jähriger Geisterfahrer zu 12 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, weil er dabei einen Menschen getötet hat.

    Dabei wollte er vermutlich nur sich selbst umbringen, der jugendliche Totschläger wollte aber bewußt jemand anderem schaden.
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: 15jähriger prügelt Mitschüler in den Tod: 2 Jahre Bewährung für den Täter

    Was sollte einen 35-jährigen von einem 15-jährigen unterscheiden?

    Kleiner Tip, fängt mit geistig an und hört mit Reife auf...