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15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von aragon6377, 23. November 2011.

  1. satmanager

    satmanager Institution

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Und du entscheidest auch noch was dein Vermieter für eine Farbe am Haus verwendet ? Was er für eine Haustür einbaut ? Was für Dachziegel er verwendet ? Ob er Solar-Anlage auf dem Dach montieren lässt ?
     
  2. Behageb

    Behageb Senior Member

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Hallo

    Parabolantenne auf Terrasse oder Balkon ist erlaubt:
    Die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf einem Balkon oder einer Terrasse ist nicht vertragswidrig.
    Die Aufstellung bewegt sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und ist erlaubt (LG Hamburg 316 S 17/99).
    Das Hamburger Landgericht erklärte, daß Mieter, die eine Wohnung mit Balkon oder Terrasse angemietet haben,
    Balkon oder Terrasse für ihnen geeignet erscheinende Zwecke nutzen dürfen, soweit es sich um Wohnzwecke handelt.
    Der Begriff Wohnen umfaßt alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existenziellem Lebensmittelpunkt des Mieters
    und seiner Familie gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters in allen ihren Ausgestaltungen
    und mit allen ihren Bedürfnissen.
    Die Grenzen einer derartigen Berechtigung sind dann überschritten, wenn die Mietsache beschädigt oder gefährdet wird,
    oder wenn vermeidbare Belästigungen anderer Mieter oder Dritter auftreten.
    Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Balkon- oder Terrassennutzung gehört insbesondere auch das Aufstellen von Gegenständen.
    Hier dürfen Pflanztöpfe, Tische, Stühle, Hollywood-Schaukeln, Ziergegenstände usw. ohne weiteres aufgestellt werden.
    Für eine mit dem Bauwerk nicht fest verbundene Parabolantenne gilt nichts anderes.
    Gefährdungen für das Mietobjekt oder Belästigungen für andere Mieter oder Nachbarn sind nicht gegeben.
    Der Vermieter kann sich auch nicht auf optische Einwirkungen durch die Parabolantenne berufen.
    Solange der Mieter sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs bewegt, sind derartige Beeinträchtigungen hinzunehmen.

    Diese Info habe ich Mitte 2006 einer Internetseite entnommen( 1:1) die aktuelle Urteile zum Mietrecht online stellt.
    Soll sich bitteschön jeder selbst seinen Reim darauf machen :winken:

    Gruss Bernd

    PS: und bitte richtig und vollständig lesen
     
  3. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    stimme Behageb zu

    dem Vermieter möglichst wenig mitteilen.
    ( läßt mehr Möglichkeiten für die Zukunft )

    Einen Brief an den Vermieter mit Foto von außen
    damit er sieht worum es geht.
    Darauf verweisen das die Schüssel dort seid 15Jahren
    sitzt und Deine Eltern sich daran gewöhnt haben.

    Keine Fotos vom Inneren des Balkon.
    Möglichst offen lassen ob Ihr die abbauen würdet.

    Wo ein Vermieter gegen vorgehen kann:

    1. Nicht genehmigte Löcher in seinem Haus
    ( Wandhalterung & Kabelführung )

    2. optische Beeinträchtigung
    ( in diesem Fall müßte ein Richter zwischen der Optik & der Informationsfreiheit abwägen )

    laut Bild direkter Südbalkon, auf welchem die
    Schüssel inkl. LNB fast am Boden steht !?
    Nur oberer Rand zu sehen !?
    Hielte ich für optisch vertretbar
    ( vielleicht Schüssel in Farbe des Hintergrundes !? )

    Solange das keine Oberklasseimmobilie mit
    makelloser Fassade ist und die Schüssel als einziger
    "Schandfleck" hervorsticht sehe ich die Chancen
    gut vor Gericht zu gewinnen.

    Aus eigener Erfahrung heraus:

    Dem Vermieter möglichst wenig Informationen mitteilen.
    ( Ließe eurem Anwalt mehr Möglichkeiten )
    Ihr braucht nichts zu rechtfertigen.
    Einen Brief an den Vermieter und gut.

    Es ist am Vermieter euch einen Anwalt auf den Hals zu schicken.
    Also tut nichts und wartet was nach eurem Schreiben passiert.
    DANACH wäre immer noch Zeit ein Beratungsgespräch
    mit einem Fachanwalt für Mietrecht zu vereinbaren.
    Sowas sind immer Einzelfallentscheidungen und bedürfen einer
    detailierten Begutachtung aller Faktoren.
    Rechtschutzversicherung / im Mieterschutz wäre natürlich von Vorteil.

    Es geht bei sowas um kleinste Details.
    ( Deswegen dem Vermieter keine liefern )
    Es gibt seitens eines Vermieters verschiedene Punkte
    wegen denen er klagen könnte:

    Schüssel soll weg weil ....

    - ungenehmigte Löcher im Haus ?
    Terassenfuß & Fensterdurchführung = Klage abgewiesen

    - Optik beeinträchtigt ?
    Gesamtoptik des Gebäudes betrachten

    Wäre es meine Schüssel würde ich dem Vermieter mitteilen
    das ich sie nur sehr ungern abbauen würde. Fertig
    Keine Begründung, keine Details.
    Weitere Schreiben vom Vermieter würde ich ignorieren,
    gegen Abmahnungen anwaltlich vorgehen.
    Beim eingehen des ersten Anwaltschreiben des Vermieters
    Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Mietrecht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2011
  4. Gecko_1

    Gecko_1 Talk-König

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Da irrste dich aber. Die Grundversorgung ist bereits mit DVB-T Empfang erfüllt. (Wenn es dumm läuft eben nur 12 ÖR Sender da die Privaten oft gar nicht mitspielen)

    Würde eine mobile Sat-Antenne auf dem Balkon setzen-schliesslich schimpft auch keiner wegen einem hässlichen Balkon-Sonnenschirm.
     
  5. aragon6377

    aragon6377 Junior Member

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie


    Es ist eine 60cm Schüssel. Und natürlich ist sie im Laufe der Jahre immer wieder auf den neuesten Stand gesetzt worden. Ansonsten ist Sie im Moment tatsäschlich mit einem Arm an der Balkonwand befestigt. Kann man aber von draussen nicht sehen. Ich werde mal Fotos von unten schiessen, damit man genau sehen kann, wieviel die Schüssel zu sehen ist. In der Farbe der Hauswand ist sie sogar gestrichen.

    DVB-T ist schwierig, da wobwohl wir im Herzen von Berlin wohnen der DVB-T Empfang in der Wohnung mehr schlecht als recht ist. Selbst mit einer Verstärker Antenne ist nur direkt am Fenster möglich DVB-T zu empfangen. Desweiteren kommt Abbau gar nicht in Frage... 1x Sky immer Sky :) bzw 1x Live Bundesliga dann immer Live Bundesliga. Ich meine ich würde mich noch breitschlagen lassen einen mobilen Ständer zu kaufen, aber das war es schon :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2011
  6. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Auf "Gewohnheitsrecht" oder "Bestandsschutz" o.ä. würde ich mich auch nach 15 Jahren nicht festlegen. Das sieht jeder Richter anders.

    Da der Satellit aber aus >30° aus dem Himmel scheint, gibt es mittlerweile genügend Schüsselchen, die man "unter" der Brüstung verschwinden lassen kann. Das müsste auch mit einer 60er möglich sein. Die könnte dann nur noch ein "Spion" vom Nachbarbalkon sehen.
     
  7. Florian

    Florian Administrator Mitarbeiter

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Wir haben in unserer Datenbank zig Urteile zum Satrecht. Da kann sich jeder das für sich passende raussuchen und seinem Mieter zeigen: Satrecht - DIGITALFERNSEHEN.de
     
  8. Vodka-Redbull

    Vodka-Redbull Senior Member

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    zusätzlich kann man Schüsseln auch noch liegend montieren, dann sieht man meistens noch weniger davon!
    Ist euer Balkonumrandung durchsichtig oder verkleidet?

    Mit der Befestigung an der Wand solltest du aufpassen, eventuell sogar schnell ändern bevor es der Vermieter sieht und du deswegen den Ärger bekommst.
     
  9. delantero

    delantero Gold Member

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Würde ich auch empfehlen, das Teil auf nen Ständer gepackt und unter die Kante des Geländers(nicht sichtbar), schon ist es erlaubt, egal was dann jeglicher Vermieter sagt, er kanns dann nicht mehr verbieten, da es keinen Eingriff in die bauliche Substanz und keine Beeinträchtigung der Ansicht darstellt, basta Ende aus, Balkon zählt meist zur Wohnfläche, die Quadratmeter werden mit 50% angerechnet und ist somit deine Nutzfläche die du bezahlst!:winken:
     
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: 15 jahre Schüssel auf dem Balkon... nun stört Sie

    Das ist richtig - wenn sich auch erst ab Mai 2007 die AG/LG/OLG Gerichte aufgrund dieses BGH Urteils daran orientieren:
    Bundesgerichtshof
    Entscheidend ist danach generell:
    Dagegen hat das hier nix damit am Hut und aufgrund des Zitats eines Uralt-Urteils von 1999 ist das Schnee von Vorgestern.:LOL:
    Auch ein Gewohnheitsrecht ist nach 15 Jahren nicht gegeben.
    Der BGH hatte 2007 den Rechtssteit an die Vorinstanz mit der Auflage zurückverwiesen,
    dass die Situation (den Antennenstandort, die Optik ect.) durch das LG vor Ort geprüft werden muss.

    Da die Klägerin die vom BGH vorgegebenen Kriterien nicht einhalten konnte,
    hat das LG nach der Ortsbesichtigung erneut zu Ungunsten der Klägerin entschieden.:winken:
    @aragon6377
    Kopierst Du das BGH Urteil und fügst es einem Schreiben an den VM, die HV bei.
    Montierst Du besser die Schüssel auf einem Balkonständer und möglichst nicht so weit über die Brüstung ragend (wie im Bild zu sehen)
    und wenn der VM Kontakt mit einem guten Fachanwalt für Mietrecht haben sollte,
    hast Du auch gute Chancen, dass Dir der Weg durch die Instanzen erspart bleibt.
    Alle vorinstanzlichen Urteile (vor Mai 2007) sind Makulatur, so ein RA für Mietrecht.:winken:

    Ev. solltest Du machen was @Vodka-Redbull empfiehlt: