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14 Tage und das Rückgaberecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von technisater, 25. Februar 2012.

  1. FilmFan

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Und wenn Du es dann nicht kaufst, hat der Laden wie der Versandhandel ein "Gebrauchtgerät" mehr, welches er ggf. nur noch unter Normalpreis verkaufen kann.

    Also wie im Versandhandel, sprich Du vergleichst hier nicht den Versandhandel mit Ladengeschäften, sondern machst es umgekehrt. ;)
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    So mache ich das auch.
     
  3. Gag Halfrunt

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Der Unterschied ist, dass der lokale Händler hier selbst entscheiden kann, ob er eben die Packung aufreißen will, um einen Kunden zu gewinnen, oder es bleiben lässt.

    Der Versandhändler muss dies dulden.

    Davon abgesehen verkaufen sich geöffnete Packungen im Laden komischerweise besser als im Versandhandel. Irgendein Kunde wird das Paket schon nehmen -- insb. wenn es das letzte im Regal ist.