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14 Tage und das Rückgaberecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von technisater, 25. Februar 2012.

  1. göttingencity

    göttingencity Gold Member

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Man hat doch das Recht, die Ware so zu testen, wie es in einem Laden vor Ort auch üblich wäre. Das gestaltet sich sehr schwierig, wenn man die Plastiktüten dran lässt. :D
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Nur was ist "üblich"? Es gibt Läden, da kann man froh sein, wenn man das Gerät ausgepackt bewundern kann. Und so wie zu Hause kann man nirgendwo die Ware testen.
     
  3. göttingencity

    göttingencity Gold Member

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Bei Elektrogeräten ist das üblich und gängige Praxis. :)

    26. Wird das Widerrufsrecht dadurch ausgeschlossen, dass der Verbraucher die Ware ausprobiert oder benutzt hat?
    Nein! Der Gesetzgeber wollte dem Kunden, der nicht die Möglichkeit hat, sich die Ware im Ladengeschäft anzuschauen, Gelegenheit geben, diese eingehend zu inspizieren und zu testen, bevor er sich für einen endgültigen Kauf entscheidet. Nach dem neuen Verbraucherrecht (gültig seit dem 04.08.2011) muss der Verbraucher nur dann Wertersatz leisten, soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinaus geht und wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform vom Händler auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist (vgl. § 312e BGB und in § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB).
     
  4. Gomes

    Gomes Junior Member

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Solche Zettel habe ich zum Glück noch nie gesehen. Wenn ich mal einen solchen sehen würde, dann fliegt er unbeachtet in den Müll und ich glaube das Gerät würde aus Prinzip zum Händler zurückgehen.
    Sowas darf nicht sein.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Echt? Du bestellst also beim Kauf eines Fernsehers extra einen Umzugswagen, räumst Dein Wohnzimmer aus und baust es dann im Media-Markt auf, um den Fernseher in heimischer Umgebung auszuprobieren? Ach, halt, die Beleuchtung und der Empfangsweg sind ja trotzdem nicht wie bei Dir zu Hause ... :eek:
     
  6. Spoonman

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    So mache ich das auch (bis auf die Batterien, wenn ich gerade keine Lust habe, welche rauszukramen). Sollte eigentlich auch selbstverständlich sein.
     
  7. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Verstehe ich nicht... Wenn es sich explizit um ein Vorführgerät handeln würde, dann müsstest du es ja auf jeden Fall zurückschicken - egal, ob du das Modell eigentlich behalten willst oder nicht. Der Aufwand, z.B. bei einem großen Fernseher, wäre viel höher:

    1. Liefertermin für das Vorführgerät abpassen, Gerät auspacken, ausprobieren, Menüs konfigurieren etc.
    2. Vorführgerät wieder einpacken, Abholtermin vereinbaren oder zur Post bringen
    3. Liefertermin für das Neugerät abpassen, Gerät auspacken, ausprobieren - und womöglich feststellen, dass es nicht in allen Details dem Vorführgerät entspricht.

    Völlig unsinnig... :eek:
     
  8. FilmFan

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Du hast es verstanden. :winken:

    Aber dafür könnte ich mit gutem Gewissen mehrere Geräte ausprobieren und mich dann für das Beste entscheiden.

    Das kannst Du alles bei Media Markt im Laden machen? Respekt. ;)

    Wenn das Neugerät fehlerhaft ist, dann geht es natürlich (entsprechend der Gewährleistung) zurück. Und das Problem hast Du im Laden auch - oder kaufst Du dort immer das Vorführgerät?

    Oder auch nicht wie ich gezeigt habe.
     
  9. Gag Halfrunt

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Ich schon. Wenn es ein Vorführgerät gibt, dann lasse ich mir Fernbedienung und Anleitung geben und deute dem Verkäufer an, dass ich gerne 10 bis 30 Minuten alleine sein möchte. ;)

    Gibt es kein Vorführgerät, lasse ich mir eins auspacken. Bei "einfachen" Geräten verzichte ich auch aufs Anschließen, aber ein Blick in die Anleitung ist für mich Pflicht. Des weiteren lasse ich mir versichern, dass ich das Gerät, falls ich wider Erwarten unzufrieden bin oder irgend etwas nicht so funktioniert, wie ich es mir vorgestellt habe, wieder zurückbringen kann.
     
  10. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Die gedruckten Anleitungen kann man ja heutzutage meistens vergessen, aber die Fernbedienung und die Menüstruktur würde ich mir im Laden immer ausführlich ansehen, ehe ich einen neuen Fernseher kaufe, weil mir so was wichtig ist.

    Und wenn ich irgendein sperriges Gerät (ob nun Waschmaschine oder LCD-Fernseher) online bestelle, dann informiere ich mich vorher auf jeden Fall so ausführlich, bis ich zu 90-95% sicher bin, dass ich das Ding auch behalten werde. Diese ständige Hin- und Herschickerei wäre mir (zumindest bei allem, was z.B. nicht in eine Packstation passt) viel zu umständlich.