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14 Tage und das Rückgaberecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von technisater, 25. Februar 2012.

  1. Gag Halfrunt

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Ich hab mal im Netz ein Angebot eines Sofa-Herstellers gesehen, der dir ein Sofa kostenlos für ein paar Wochen zu Hause aufstellt. Wenn es dir gefällt, dann darfst du es behalten (und bezahlen), wenn nicht, holt er es wieder ab.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Das ist bei Betten in der Regel auch so.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Sowas funktioniert aber letztlich nur in Branchen, in denen die Margen entsprechend hoch sind.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Ich frag mich nur wie die das mit den Matratzen machen. Denn normal dürfen die nicht gebraucht verkauft werden. So eine Matratze kostet ja auch mindestens 200-300€uro.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Die werden (professionell) gereinigt und wieder verkauft.

    Ich verstehe das Problem sowieso nicht. Wenn ich im Laden eine Jeans kaufe, dann hat die vorher auch bestimmt schon mal jemand anprobiert. Hier akzeptiert man problemlos "Gebrauchtware".
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Ja ist mir bekannt aber bei Matrazen ist das eben nicht so. Du wirsd in keinem A&V Matrazen finden die schon benutzt wurden, nichtmal in einer Möbelbörse nemen die sowas kostenlos an selbst wenn sie noch praktisch wie neu ist.
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Neue Kleidung sollte man eh erst (mehrmals) waschen, um die ganzen Giftstoffe der Produktion herauszubekommen. Außerdem kann ein Kunde da nicht viel verstellen oder (versteckt) beschädigen wie bei einem elektronischen Gerät.

    P. S.: Bei Unterwäsche akzeptierst Du das aber sicher auch nicht.
     
  8. göttingencity

    göttingencity Gold Member

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Erfüllt das nicht schon den Strafbestand eines Betruges? :mad:
     
  9. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Vom Rückgaberecht sind auch folgende Artikel ausgeschlossen:

    CD/DVDs/Software -ist klar,aber kein Problem wegen Demoversionen und Reviews,aber wenn Defekt dann greift diese Klausel nicht.

    Aber auch elektrische Zahnbürsten,Rasierer und sogar Kopfhörer bei In Ohr verständlich,aber auch bei Aufsitzenden Modellen.

    Manche Versandhändler legen Zettel bei,das diese bei Rückgabe einen Abzug in Rechnung stellen,sofern Folien entfernt wurden.
    Aber sogar das Aufreißen einer Tüte (wo die Anleitung drin ist) sollte lt. Liste mit 20 Prozent in Abzug gebracht werden.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 14 Tage und das Rückgaberecht

    Das dürfte allerdings nicht rechtmäßig sein.
    Es ist dir ausdrücklich gestattet, das Gerät in Betrieb zu nehmen. Wenn es dafür notwendig ist, bestimmte Folien zu entfernen oder Tüten aufzureißen, darf dir das nicht angelastet werden. Die Verpackung zählt nicht zu der erworbenen Ware. Theoretisch könntest du die Ware auch komplett ohne Verpackung zurück geben.

    Ich mache das allerdings so: Nach Möglichkeit verwende ich meine eigenen Kabel, so dass ich die eingeschweißten oder auch nur zusammengewickelten Orginalkabel nicht antasten muss. CD-Tütchen und dergleichen sind für mich auch tabu, Treiber und Anleitung kann man sich aus dem Internet herunterladen. Beigelegte Batterien bleiben auch eingepackt -- hab genug eigene. Schutzfolien bleiben auch alle drauf, sofern sie nicht die Bedienung verhindern.

    Aber ich finde es schade, dass manche Hersteller es einem verdammt schwer machen, ein Gerät mit möglichst wenig Schaden an der Verpackung auszuprobieren.