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132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von PapaJoe, 4. September 2008.

Status des Themas:
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  1. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Wieso? Ich bin immer angesprochen, wenn "nachgetreten" wird! Da bin ich gerne unbequem!;)
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Fühlst du dich denn bezüglich meines Kommentars in #9 angesprochen? Und wenn ja, warum?
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Bequemlichkeit mag ein Aspekt sein der sich aus der schwierigen finanziellen Lage ergibt. Dennoch ist ein Einkaufstkorb mit einer ausgewogenen Lebensmittelauswahl teurer als der "bequeme".
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. September 2008
  4. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Weil es einseitige Lebensweise oder Abstieg generiert. Die Leute hatten ein Leben vor Hartz IV, und lesen nicht ausschliesslich Bild-Zeitung, sondern interessieren sich auch weiterhin für Hintergründe.

    Oder andersrum, auch ein Akademiker kann die Bildzeitung lesen und sich
    nicht für die Hintergründe interessieren. Denn irgendwo müssen die 7 Mio.
    Auflage ja herkommen (Bild). Aber die tummeln sich ja auch in Aldi und
    Lidl rum und verfälschen das Weltbild einiger Menschen, die nur in Klischees
    denken....:eek: :eek: :eek:
     
  5. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Auf jeden Fall ist das unbeqem, bedarf einigem Nachdenken, Raffinesse oder
    Bauernschläue, um aus jeder Lebenslage das Beste zu machen.
     
  6. PapaJoe

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    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Du bist mir hier lästig in "meinem" Thread mit deinem Genöle.

    Wahrscheinlich hast du die PDF noch nicht mal überflogen...

    Atikel 1 (1) GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

    :eek:
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Öh... Dann hast du meine Intention nicht verstanden. Ich verurteile diese auch in diesem Forum gerne kultivierten Plattitüden.

    Bevor man sich überhaupt informiert, wird eine Teilaussage aus dem Kontext gezogen und daraus der Weltuntergang heraufbeschworen.

    Statt eine wissenschaftliche Untersuchung als solche schlichtweg zur Kenntnis zu nehmen und zu sehen, dass die Realität eben anders aussieht, dass die Regelsätze deutlich über den dort errechneten Werten liegen, wird hier ein Fass aufgemacht, das seinesgleichen sucht.

    Ich denke, dass es schon einen Grund haben wird, warum die Regelsätze deutlich höher liegen und eben nicht diesem dort wissenschaflich ermittelten Existenzminimum entsprechen.

    Denn jetzt frage ich mich: Warum muss man sich über diese Studie aufregen? Gibt es irgendwen, der fordert, dass die ALG2-Sätze auf die dort ermittelten Summen gekürzt werden? Gibt es ein konkretes Vorhaben der Regierung, dies umzusetzen? Ja?

    Nein. Also wozu dann bitte die Aufregung? Wozu?

    Gag
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Artikel 5 GG: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    :rolleyes:

    Von daher ist es mir ziemlich egal, ob ich dir "lästig" bin, nur weil ich nicht deiner Meinung bin...

    Worin verletzt diese Studie die Würde des Menschen?
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Wer hat eigentlich die Studie in Auftrag gegeben?
     
  10. PapaJoe

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: 132 Euro genügen für einen Hartz4-Empfänger!

    Ich sagte ja schon, du hast sie bestimmt nicht gelesen.
     
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