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12 Monate statt der abgemachte 24, Sonderkündigung wg. Vertragsanpassung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Desperado177, 11. Januar 2016.

  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Witzbold. Wie denn, es ist doch gelebte Praxis ? Es müsste ja zunächst mal jemand der Auffassung sein, das diese Massenzusendung von Preisanpassungen per Brief angreifbar wären. Und das am konkreten Fall vor Gericht durchsetzen.
    Aber da Berliner auch kein Beispiel nennen kann, reicht mir das schon. BGB Zitate sind da eher niedlich. Ich suche mir was im Grundgesetz.......
     
  2. Desperado177

    Desperado177 Senior Member

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    Danke Berliner. Es gibt ja genug Berichte die deine These belegen. Werde jetzt folgendes machen: unter Hinweis auf die BGH Urteile werde ich denen mitteilen, dass ich erwarte, dass mein Vertrag wie telefonisch abgemacht, noch ein Jahr mit 24,99€ weiterläuft. Gleichzeitig werde ich darauf hinweisen, dass Sky dadurch 8€ mehr bekommt, da ich ja downgegradet habe.

    Werde auch darauf hinweisen, dass ich bei keiner Einigung meinem Kumpel ein Mandat erteilen werde.

    Wenn die nicht ganz doof sind gehen die aufgrund der 8€ schon auf die Forderung ein. Erde hier berichten.
     
  3. captaindyck

    captaindyck Silber Member

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    Wenn man schon nach Quellen verlangt, dann sollte man sich wenigstens die Mühe machen und diese dann auch lesen. Mitnichten wird von Berliner das BGB zitiert, sondern auf den Kommentar zu einem BGH-Urteil inklusive dem von Dir verlangten AZ verlinkt...

    Und was die "gelebte Praxis" angeht: In der Regel schludern die Großunternehmen nicht beim Versand wichtiger Mitteilungen zu Tarif- oder Vertragsänderungen. In der Regel verschlampt auch die Post keine Briefe, so dass in der Regel die Post auch beim Empfänger ankommt. Und da in der Regel die Empfänger der Post auch ehrlich sind und nicht in betrügerischer Art und Weise behaupten, sie hätten das Schreiben nicht erhalten, funktioniert das System in der Praxis für die Unternehmen. Um die paar Kunden, die den Brief dann tatsächlich nicht erhalten haben oder die dies behaupten, da kümmert man sich dann eben individuell. Das heißt aber eben nicht, dass nicht Sky genauso in der Pflicht steht, den Zugang eines wichtigen Schreibens zu beweisen, wie Du in der Pflicht stehst, ggf. den Eingang Deiner Kündigung bei Sky nachzuweisen, wenn die das bestreiten.

    Und hier im Forum sollten wir es bitte genau so halten: Wer eine Behauptung aufstellt, der soll diese bitte auch belegen können (und nicht nur mit "gelebte Praxis" argumentieren) und nicht von den anderen Diskussionteilnehmern verlangen, dass sie ihn widerlegen.

    Zum eigentlichen Thema nicht erhaltener Auftragsbestätigung von Sky: Hier stellt sich meiner Meinung nach allenfalls noch die Frage, inwieweit der Kunde eine Mitwirkungspflicht hat, in der Hinsicht, dass er hätte erwarten müssen, eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erhalten, und dass er bei Nichteintreffen der Bestätigung von sich aus zeitnah beim Unternehmen nachfragen müsste.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2016
    Berliner gefällt das.
  4. tomcologne

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    So wie auch für fast alle anderen Unternehmen... Persönlich würde ich den Aufwand und das Risiko nicht eingehen, auch weil der Schaden ja schon etwas abgemildert wird. Bevor es zu einer Einigung (in welcher Form auch immer) kommen könnte, würde es vermutlich erst einmal eskalieren. Denn wie willst du Sky zwingen den Rabattpreis weiter zu akzeptieren? Sky würde einfach den Vollpreis einziehen, du vermutlich nicht zahlen und dann wird es dunkel. Dann folgen die Mühlen von Sky an zu mahlen... Mahnung, Inkasso... Eventuell kommt es dann viele Monate später zu einer Einigung. Hilft dir das? Und sicher ist selbst das nicht. Ein Anscheinsbeweis ist in Prozessen auch eine Möglichkeit der mittelbaren Beweisführung... Ohne Risiko geht es nicht.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    @captaindyck
    Den zweiten Link von Berliner hatte ich tatsächlich übersehen, halte ihn aber auch nicht für zutreffend, da ging es nicht um einen gleichlautenden Standarderhöhungsbrief an tausende Empfänger. Und die angesprochenen grundsätzlichen Beweisprobleme in solchen Einzel-Fällen sind unstrittig und bekannt.

    Das man im Fall Sky mit Nichterhaltbeahuptungen durchkommen könnte, kann ich mir nicht vorstellen, aber evtl. fehlt mir da auch Schuss Unehrlichkeit um sowas als Option zu sehen. Naja....
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    BGH statt Amtsgericht Pusemuckel, "gültig für alle Zivilstreitigkeiten" statt Einzelfall "Opa Krause gegen seinen EDEKA". Was denn nun noch? EUGH gegen Sky...ja leider nicht im Angebot. Einerseits argumentierst Du aber mit "gelebter Praxis" im Alltag, aber solche Urteile sind dann plötzlich viiiiel zu unspezifisch.

    Ob so ein Standardbrief nun an einen Empfänger oder 10.000 geht, ändert mE überhaupt nichts an seiner Nicht-Wertigkeit. Es heißt klipp und klar, bei Standardbrief steht der Absender in der Beweispflicht des Zuganges, wenn der Empfänger nichts bekommen hat. Ob das nun gegen seinen Vermieter bei BK Abrechnung oder gegen Sky bei AB ist oder bei einer Preiserhöhungsmitteilung an 100.000 Kunden, ist dabei null Unterschied. Wieso soll die Beweislast umgekehrt werden, wenn der Brief an 100.000 statt 1 Kunden geht? Nicht erhalten ist nicht erhalten und nicht nachweisbar ist nicht nachweisbar. Das ist das Wesen des Standardbriefes, dass der Absender im Streitfall dumm dasteht. Deswegen bietet die Post auch andere Versandarten an, um sich "nicht erhalten" Stress zu sparen. Und dass es vielleicht nicht hunderte Urteile dazu gibt, liegt wie ich schon sagte sicher daran, dass viele Absender Streitfälle still und heimlich beilegen, weil sie wissen dass sie vor Gericht hart gegen die Wand laufen. Siehe mein Eventim Beispiel. Schwund wird überall einkalkuliert und gerade bei Großversendungen ist es wohl günstiger Schwund still zu bezahlen statt teure Versandmethoden zu wählen. Zumal Schwund von 20% bei der Post nicht Alltag ist und daher im Regelfall fast alle Standardbriefe auch ankommen.

    Dass man "Brief nicht erhalten" natürlich nur behaupten kann wenn man tatsächlich keinen bekommen hat ist ja wohl selbstverständlich.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ok, (bevor Du Schnappatmung bekommst.....). Ich teile deine Meinung nicht ganz, halte sie aber für möglich.

    Nö.......:notworthy:
     
  8. Desperado177

    Desperado177 Senior Member

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    Greife das hier noch mal auf.

    Sinngemäß schrieben sie mir jetzt, dass mir bekannt sein müsse, dass ich eine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen. Sollte ich die nicht bekommen haben, hätte ich mich drum kümmern müssen.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Das die AB eine Holschuld wäre, ist mir neu......
     
    tomcologne und Berliner gefällt das.
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Sky liest doch hier mit :D