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10 € Gebühr bei Rückbuchung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von dirchi, 2. November 2006.

  1. afterburner

    afterburner Senior Member

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    AW: 10 € Gebühr bei Rückbuchung

    wenn ich eine rechnung reklamiere und widerspruch einlege und es sich einen monat lang nichts tut, dann werde ich sozusagen gezwungen mein geld zurückzuholen, so einfach ist das.

    zeitgleich habe ich auch zwei abbuchungen von premiere zurückbuchen lassen. irgendwann werden die wohl auch antworten. die brauchen, halt wie immer, bisschen länger bis sie antworten.

    wenn ich denen schreibe, dass ich keine aboverlängerung haben möchte, und die mir das geld nicht innerhalb eines monats zurückschicken, hole ich es mir halt wieder.

    habe leider nichts zu veschenken.
     
  2. NURadio

    NURadio Gold Member

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    AW: 10 € Gebühr bei Rückbuchung

    Es ist immer besser, man setzt eine eigene Frist (i.d.R. 10 Tage) und teilt das dem Vertragspartner auch mit. Außerdem gibt man an, dass man die Angelegenheit als erledigt betrachtet, falls sich die Gegenseite innerhalb dieser Zeit nicht meldet.

    Dieses Verfahren sollte eigentlich auch rechtlich standhalten.
     
  3. afterburner

    afterburner Senior Member

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    AW: 10 € Gebühr bei Rückbuchung

    ich wollte jetzt nicht ins detail gehen,

    natürlich habe ich erst meine position erläutert,
    dann darauf hingewiesen, dass ich die einzugsermächtigung zurückziehe,
    und eine erstattung wünsche.

    wenn ich aber keine antwort erhalte und stattdessen einen monat später der folgebetrag abgebucht wird, gehen bei mir die roten ampeln an. :mad:
     
  4. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: 10 € Gebühr bei Rückbuchung

    Du darfst die Einzungsermächtigung gar nicht wiederrufen, weil du dich vertraglich verpflichtet hast, dieses Zahlungsverfahren zuzulassen. Wenn du es doch tust, bist du derjenige, der sich nicht an den Vertrag hält. Also hast du auch die Folgen (Kosten) zu tragen.
     
  5. fcsh

    fcsh Board Ikone

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    AW: 10 € Gebühr bei Rückbuchung

    Deswegen habe ich ja geschrieben, dass es eine Vertragsangelegenheit ist. Es geht aber hier nur um die Abbuchung. Wenn ich die Einzugsermächtigung doch widerrufe (und das darf ich natürlich jederzeit) dann DARF Premiere nicht mehr abbuchen. Gebühren für die RÜCKLASTCHRIFT (hier also €10) trägt Premiere, weil sie ohne Einzugsermächtigung Geld abgebucht haben. So einfach ist das.

    Welche Auswirkung dies auf den Vertrag hat ist eine andere Frage.

    Ja, aber ich darf eine angemessene Frist setzen, die sie einhalten müssen.

    Premiere ist zwar ein grosses Unternehmen, aber auch sie müsssen sich an die Regeln halten!
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. November 2006
  6. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: 10 € Gebühr bei Rückbuchung

    Ach, Premiere muss sich an die Regeln halten, aber du brauchst das nicht?
    Naja, das ist auch eine Rechtsauffassung.
     
  7. dbox1freak

    dbox1freak Senior Member

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    AW: 10 € Gebühr bei Rückbuchung

    Hi,

    großer Unsinn......
    1. Wenn es zwingender Vertragsbestandteil wäre, würde es auf jeden Fall in den AGB stehen und ich bräuchte die Einzugsermächtigung nicht gesondert unterschreiben / erteilen.
    2. Habe mein letztes Abo die ersten drei Monate ohne Einzug laufen lassen und selber überwiesen. Nur weil die immer in kurzen Zeitabständen nervige Schreiben geschickt hatten, hatte ich die Schnauze voll und habe denen eine Einzugsermächtigung (die, wenn du sie mal durchliest, widerruflich und nicht unwiderruflich ist. was sie ja sein müßte, wenn sie Vertragsvoraussetzung wäre).
    Also bitte nicht das, was Premiere gerne hätte, als geltendes Recht darstellen. Das ist nur Wunschkonzert.

    Und selbst die AGBs das vorschreiben würden: Auch nicht alles,was in AGBs steht ist rechtens. Sind ja schließlich nur die (Rechts-) Ansichten des Herausgebers der AGB, also in diesem Fall Premiere.

    Gruß
    dbox1freak
     
  8. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: 10 € Gebühr bei Rückbuchung

    Guten Morgen,

    Anderen vorwerfen Unsinn zu schreiben, aber selbst nicht mal lesen können!
    Auszug aus den AGB:

    "3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbeiträge sowie der PREMIERE DIREKT/ DIREKT+ Beiträge, sind im Banklastschriftverfahren und gegebenenfalls per Kreditkarte möglich. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand zurückgerufen, kann Premiere vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines gemieteten Digital-Receivers/Digital-Rekorders vor Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlung der vereinbarten monatlichen Beiträge."

    Also, da steht doch alles drin. Man muss es nur lesen!

    Der Einseitige Rücktritt vom vorher vereinbarten Zahlungsverfahren ist sicherlich ein vom Kunden zu zu vertretender Umstand oder nicht?


    Eine separate Unterschrift für die Einzugsermächtigung ist aus verschiedenen Gründen trotzdem nötig. Eine unwiderrufliche Einzugsermächtigung kann es aus juristischen Gründen gar nicht geben.

    Aber es sind ja schon öfters Leute hier wegen sehr eigentümlicher Rechtsauffassung aufgefallen. Ich warte jetzt schon auf den nächsten Beitrag in ein paar Wochen. Da dürfen wir uns dann das Gejammere anhören, wenn jemand (natürlich völlig zu Unrecht) ein nettes Briefchen vom Premiere Inkasso-Büro bekommen hat.

    Grüssle