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1 Min.zu spät zur Arbeit=1 Stunde Urlaub?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Lara, 25. Januar 2005.

  1. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: 1 Min.zu spät zur Arbeit=1 Stunde Urlaub?

    Genau dieser Satz sagt doch schon einiges :D

    Da kann der eine den anderen nicht leiden. Fraglich ist jetzt, warum das so ist, wer angefangen hat und wie es weiter gehen soll.

    Allein aus diesem Satz heraus erkenne ich, dass es sich um Mobbing handelt. Die Frage wäre jetzt, ob Deine Frau, Lara, vorher auch andere Mitarbeiter gemobbt hat. Wenn nicht und Du Dir sicher bist, dass der "Clan" des Betriebes Deine Frau mobbt, dann sollte Dein direkt nächster Schritt das Telefon sein und Du solltest damit beim Arbeitsgericht anrufen und Dich von denen beraten lassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2005
  2. FatalError

    FatalError Senior Member

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    AW: 1 Min.zu spät zur Arbeit=1 Stunde Urlaub?

    Ich komme zu meiner Arbeit immer 4-5 min bevor es losgeht :)
    Zuspät auch aber sehr selten.

    Ich habe vom Chef noch nie was deswegen gehört.

    Ich meine es so. Ich achte nicht so sehr auf die Zeit und erwarte das gleiche von der anderen Seite. Ich bleibe ja auch öfters länger 10-20 min. ohne die Zeit aufzuschreiben.

    Man sollte so was lockerer ansehen solange man gut arbeitet.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: 1 Min.zu spät zur Arbeit=1 Stunde Urlaub?

    Ich verstehe auch nicht, was dieses Geschiss da immer soll. In meiner letzten Firma mit rund 20 Mitarbeitern hatten wir auch eine großzügige Gleitzeitregelung. Und die besagte, dass man bis 9.30 Uhr im Büro sein sollte. Wer das nicht schafft, soll anrufen.

    Und da ja jeder ein Handy hatte, war das kein Problem.

    Wir haben übrigens lösungsorientiert gearbeitet -- keine Stunden "abgerissen".

    Gag
     
  4. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: 1 Min.zu spät zur Arbeit=1 Stunde Urlaub?

    Wenn es wirklich nur 1 Minute war dann ist selbst eine Abmahnung nicht begründbar außer hier würde z.B. die gesamte Produktion still stehen!
    Es gibt auch hier so was wie Verhältnissmäßigkeit!

    Was ich mich immer Frage ist wodrauf wir zusteuern wenn wir diese Willkür nicht bekämpfen!
    Was hinterlassen wir unseren Kindern und in wie weit lassen wir uns vom Kapital und den Menschen die dieses verwalten fertig machen!
    Und unsere Regiereung spielt mit Hartz IV dieses Spiel voll mit!

    Ein Job der 6 Euro /Std. einbringt ist es vielleicht garnicht Wert sich krank machen zu lassen?
    Aber was man nun konkret macht liegt immer bei einem selbst!
    Ich würde mich jedenfalls mal nach einem neuen Job umschauen!
     
  5. nevers

    nevers Gold Member

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    AW: 1 Min.zu spät zur Arbeit=1 Stunde Urlaub?

    Kommt auch ganz darauf an, wie häufig dein zu spät kommen ist. Eine Minute halte ich für überhaupt nicht relevant, da dies eine so kleine Abweichung ist, dass sie gar nicht exakt erfasst wird.
     
  6. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: 1 Min.zu spät zur Arbeit=1 Stunde Urlaub?

    Ich kann mich an ein System mit Stempelkarte erinnern, bei dem

    a) keine Gleitzeit galt
    b) bei Unterschreiten der Zeit ab der 1. Minute gleich 15 Min abgezogen wurden
    c) bei Überschreiten der Zeit erst ab der 15. Minute diese Zeit auch gutgeschrieben wurde

    Es handelte sich um ein produzierendes Gewerbe und diese Regelung galt zumindestens für alle Arbeiter

    In der Folge konnte man regelmässig beobachten, dass sich zur Stempelzeit regelrechte Warteschlangen bildeten, damit man ja nicht zu früh stempelt.

    Eigentlich bin ich ganz froh, dass bei uns im Betrieb Gleitzeit gilt, wobei es mir am ehesten im Bereich des Freizeitausgleich etwas bringt ( Später kommen klappt schon wegen der Verbindungen im ÖPNV nicht; Früher gehen ist auch nicht so einfach )
     
  7. majo

    majo Silber Member

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    AW: 1 Min.zu spät zur Arbeit=1 Stunde Urlaub?

    Ich bin mir nicht ganz sicher, was du mir mit diesem Satz eigentlich sagen willst? Rechtsschutz ist eine Kostenversicherung, oder arbeiten die für die Gewerkschaft tätigen Anwälte umsonst?

    Ich habe mein Wissen aus dem Gewerkschaftsstatut der IG Textil (weiß nicht die genaue Bezeichnung): Da steht definitiv drin, dass für das Gewerkschaftsmitglied und seine Familienangehörigen ein Rechtsschutz nach §25 ARB (hierin ist auch Arbeitsrechtsschutz für Lohn- und Gehaltsempfänger enthalten) von der Volksfürsorge-Versicherung gewährt wird. Sollte dies nicht mehr zutreffen, dann schreib´s mir bitte mal.
     
  8. tarak

    tarak Neuling

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    AW: 1 Min.zu spät zur Arbeit=1 Stunde Urlaub?

    Ich glaube, daß Rechtsschutz hier nicht das richtige Wort ist - es ging doch eher um eine Rechtsauskunft.
    In Ö gibt es die Kammer für Arbeiter und Angestellte, jeder Arbeitnehmer ist hier Pflichtmitglied und kann auch entsprechende Leistungen beanspruchen (Bildungsmaßnahmen, Rechtsauskunft und -beistand, etc). Mit Gewerkschaft hat das gar nichts zu tun.
    Ich weiß ja nicht, ob es in D etwas vergleichbares gibt, aber selbst eine Gewerkschaft wird doch unverbindliche Auskünfte geben, ohne das man gleich beitreten muß, oder?
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Gleitzeitregelung, die bei einer Minute Verspätung den Verlust einer Stunde nach sich zieht, vor einem Arbeitsgericht bestand hat. Der längste mir bekannte Intervall ist 15 Minuten - das war aber eine uralte Stechuhr Mitte der 80er-Jahre. Moderne Geräte rechnen im Minutentakt ab.
    Auf jeden Fall vertrete ich die Ansicht, daß so eine Zeiterfassung nicht nur zum Nachteil des Mitarbeiters sein darf. Wenn also eine Minute Verspätung / verfrühtes Gehen in Abzug gebracht wird, muß es auch vor Dienstbeginn / nach Dienstschluß ein Zeitfenster geben, in dem man so ein Minus wieder abbauen kann.

    Das angeführte Beispiel, daß eine Minute zu spät 15 Minuten Zeitverlust nach sich zieht, wogegen erst nach der 15. Minute Überzeit ein entspechendes Guthaben entsteht, wäre sicher ein gefundenes Fressen für jede ernstzunehmende Arbeitnehmervertretung. Wenn der Betriebsrat - so es einen gibt - hier nicht aktiv wird, ist erst recht der Gang zum Arbeitsgericht fällig. (Wie gesagt, in Ö über die Arbeiterkammer kostenlos)

    Ein Urlaubsanspruch bemißt sich im Normalfall in Urlaubstagen und kann doch wohl nicht in Stunden heruntergebrochen werden. (Kann mir nicht vorstellen, daß das in D anders ist.)
    Wie soll denn so ein Abzug aussehen? Nimmt man dann einen Tag Urlaub und kommt zwischendurch eine Stunde in die Firma?

    Ich gehe davon aus, daß diese ganze Aufregung nur heiße Luft ist.
    Wenn diese Androhung nicht schriftlich ergeteilt wurde würde ich sie ignorieren. Allerdings sollte man schon darauf achten, ob hier tatsächlich etwas passiert (Zeitkonto, Lohnzettel, etc.). Erst wenn das der Fall ist, ist Zeit, sich dagegen zu wehren.

    Ich kann auch die Einwände hier, daß eine Stunde ja nicht so schlimm ist, nicht verstehen. Wo kommen wir den hin, wenn Arbeitgeber sich so etwas herausnehmen dürfen? Als nächates kürzen wir dann für jedes Niesen mit anschließendem Schneuzen die Mittagspause um fünf Minuten, oder was?
    Diese Versuche gehören im Keim erstickt - das sage ich als Arbeitgeber. Solche Leute werfen nur ein schlechtes Licht auf uns Unternehmer.

    Das alles natürlich nur unter der Voraussetzung, daß es hier keine Vorgeschichte gibt (häufiges Zuspätkommen, etc.).
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Januar 2005
  9. majo

    majo Silber Member

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    AW: 1 Min.zu spät zur Arbeit=1 Stunde Urlaub?

    Nun, das mit dem Rechtsschutz spielt insoweit eine Rolle, als dass in D die Gesetzeslage so ist, dass eine echte Rechtsberatung sowie -Vertretung ausschließlich von zugelassenen Rechtsanwälten erfolgen darf. Damit befinden sich alle rechtsberatenden Nicht-Rechtsanwälte in einer seit Jahrzehnten eben deshalb umstrittenen "Grauzone", und riskieren durchaus einiges. Kleinere Angelegenheiten dürfen schon mal von sogenannten Rechtspflegern "angeleiert" werden, aber mehr nicht!

    Und deshalb spielt die Kostensituation in diesem Zusammenhang natürlich eine Rolle. Meines Wissens wird dieses Kostenrisiko bei gewerkschaftlich zugesichertem Rechtsschutz von einer Rechtsschutzversicherung (im Hintergrund) getragen. Und damit (und das war ja der Ausgangspunkt) ist eine Rückdatierung, damit die dreimonatige Wartezeit im Arbeitsrechtsschutz zum Zeitpunkt der ERSTEN zu beklagenden Verfehlung bereits abgelaufen ist, genau so eine windiges Verhalten, wie es immer unseriösen Versicherungsleuten vorgeworfen wird. Es nützt vielleicht, dem Kunden/Angestellten einen Abschluß/Gewerkschaftsbeitritt abzunötigen, dem Ratsuchenden selbst aber eher nichts, da diese Art von "knapp eingetretenen" Schadensfällen i.d.R. nochmals recherchiert wird - nicht zuletzt im Sinne aller braven Beitragszahler ;)

    Nicht dass ihr mich falsch versteht, der Sinn von Gewerkschaften soll dadurch nicht in Frage gestellt werden, da sie der einzige ernst zu nehmende Gegenpol gegenüber der AG-Seite darstellen (wenn ich auch mit deren Vorgehensweise gerade in der letzten Zeit durchaus nicht immer einverstanden sein kann - ist ein anderes Thema..)
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Januar 2005
  10. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: 1 Min.zu spät zur Arbeit=1 Stunde Urlaub?

    Da täusche dich man nicht in Zeiten von leeren Kassen wird jede möglichkeit genutzt um neue Kollegen zu angeln!



    Nein die Anwälte sind direkt bei der Gewerkschaft angestellt und bekommen von der jeweiligen Gewerkschft ihr Gehalt!
    Aber auf Anfrage wurde mir von meiner Gewerkschaft gesagt das heute auch Rechtsanwälte von "Draußen" genommen werden da das Aufkommen von Klagen kaum zu bewältigen ist!
    Meine Klagen wurden immer von dem DGB Rechtanwalt übernommen und der hat sein Büro im DGB Gebäude und nicht bei der Volksfürsorge!

    Da gebe ich dir voll Recht!
    Ich mußte auch schon vor Gericht beweisen das ich länger als die o.g. Frist in der Gewerkschaft bin!Da hat die Rechtanwältin des Arbeitgeberverbandes richtig auf die ***** gehauen und ist voll auf sie Schnauze gefallen!Die hatte noch mehr so Dinger auf Lager!
    War für mich aber kein Problem!

    Ja und sie sind die Einzigen (neben dem Arbeitnehmer)der Lohn aushandeln darf!
    "Die Vorgehensweise der Gewerkschft"
    Jeder ist aufgerufen Mitglied zu werden und sich Einzubringen und die Vorgehensweise zu verbessern/verändern!Oder was? ;)