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1-2-3.tv Verarsche hoch 10

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von PC Booster, 9. Juni 2020.

  1. ibizamania

    ibizamania Senior Member

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    Ein Fernseher und ein Handy
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    Es gibt auch gute Angebote im TV Shopping. Habe zb bei handystar im Fernsehen vor einiger Zeit das Nokia 3.2 bestellt. Einmalig für 9.99€ Kaufpreis und mit blau alles Netze flat mit 4gb Daten. Nur 9.99€ pro Monat. Ohne AG. So Schnäppchen nehme ich gerne mit
     
  2. PC Booster

    PC Booster Foren-Gott

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    PANASONIC TX-50 EXW 734
    Jetzt kommen MARKENUHREN:D
     
  3. ronnster

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    Congstar 50MBit; waipu.tv; Samsung UE55MU8009, Samsung 24" LED, Amazon fireTv-Box, DAZN, Netflix, Amazon Instant Video, Fritzbox 7530ax, FritzFon MT-F, reloop 2000m Plattenspieler, Sonos Playbase
    Naja Schnäppchen, das sind eher Standardpreise, die es für Telefonica überall an jeder Ecke gibt. Derzeit sogar nochmehr gb für den Preis. Dir schenkt da keiner was.
     
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  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Tja du denkst du hast ein Schnäppchen gemacht.
    Der Gedanke, der den Verbraucher glücklich macht.
    Es gab zu dieser Konstellation schon günstigere kurzzeitige Angebote
     
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  5. RPSmusic

    RPSmusic Talk-König

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    Bei 1-2-3.tv stelle ich mir seit längerem die Frage, ob man bei dem Sender überhaupt das Arbeitsschutzgesetz beachtet, das unter anderem nach §3 ArbSchG besagt: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
    Wie kann es dann aber sein, dass deren Hauptmoderator Christian Giese an manchen Tagen von 12.00 Uhr - 22.00 Uhr am Stück durchmoderiert. Zu diesen 10 Stunden kommen sicherlich auch Zeiten der Vorbereitung, in der Maske, etc. somit dürften die im Ausnakmefall geltenden 10 Stunden locker überschritten werden.

    Ein weiterer Fall nach §5 ArbSchG besagt: Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
    An einem Abend hatte Christian Giese bis 2.00 Uhr nachts moderiert, stand aber um 12.00 Uhr wieder vor der Kamera.

    Es ist für mich schon verwunderlich, dass bei diesem Sender generell Marathonmoderationen mit ein und dem selben Moderator stattfinden. Nur verwundert es, dass scheinbar gesetzliche Regeln zum Schutz der Beschäftigten nicht beachtet weden.

    Aber wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter - oder er war arm und brauchte das Geld. Schließlich ist es in München nicht so preiswert zu wohnen.
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Na du hast es doch selber zitiert. Wenn sich ergibt dass Herr Giese in 6 Kalendermonaten im Durchschnitt dadurch auf mehr als 8 Stunden pro Tag kommt, erst dann ist das Arbeitsschutzgesetz verletzt.
     
  7. RPSmusic

    RPSmusic Talk-König

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    Was aber bei dem Sender stets missachtet wird, das ist die 11 Stunden Ruhezeit. Es kommt wiederholt vor, dass ein Moderator, der bis 2 Uhr nachts moderiert hat, bereits vor diesen 11 Stunden wieder bei 1-2-3.tv arbeitet. Die Arbeitszeit vor der Moderationszeit rechne ich da gar nicht erst rein.
     
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  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Das ist in der Tat nicht auslegbar. Du kannst die zuständige Medienanstalt (die für die Lizenz) informieren.
     
  9. Wambologe

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    Erst einmal wäre zu klären, ob die Moderatoren überhaupt fest bei 1-2-3.tv angestellt sind. Die Regelungen aus dem Arbeitsschutz gelten nicht für Selbstständige und Freiberufler.

    Darüber hinaus könnte sich 1-2-3.tv, sollten die Moderatoren ein festes Arbeitsverhältnis haben, ggf. auf die Rundfunkfreiheit berufen und damit für eine Ausnahme von den Arbeitsschutzregelungen argumentieren.
     
  10. RPSmusic

    RPSmusic Talk-König

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    Das mag möglich sein, aber selbst wenn es sich um Selbstständige handelt, so sind diese Moderatoren auf Basis eines Vertrages "gemietet" und somit wurde hier ein arbeitnehmerähnliches Arbeitsverhältnis begründet. Somit glaube ich nicht, dass die Rechte für Selbstständige anzuwenden sind, wenn diese für sich selbst agieren.