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1&1 Werbung und ihr Versprechen!

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 3. Juni 2015.

  1. electrohunter

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    AW: 1&1 Werbung und ihr Versprechen!

    Oh man was für ein Dummbabbler.
     
  2. Condemnator

    Condemnator Gold Member

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    AW: 1&1 Werbung und ihr Versprechen!

    Schade! Ich habe versucht, Dir inhaltlich korrekte Hilfe zu geben. Ich habe mich um einen sachlichen Tonfall bemüht und habe Dir in mehreren Postings erklärt, wie es juristisch aussieht.


    Als Antwort kommt von Dir lediglich kindisch trotziges Verhalten. Ganz ehrlich, so macht es niemandem Spaß, Dir Fragen zu beantworten oder Dir zu helfen. Es tut mir leid, dass Dir die Antworten nicht gefallen haben, aber sie entsprechen nun einmal den Tatsachen. Und warum sollte ich Dir zum Wohlgefallen etwas erzählen, was Du lesen willst, wenn es nicht stimmt und Dir nicht helfen würde?!



    Sorry, aber Du solltest vielleicht langsam erwachsen werden, alt genug an Lebensjahren bist Du. Aber gut, im Gegensatz zu Dir bin ich lernfähig: Einen Troll, der mich beleidigt, füttere ich nicht mehr!
     
  3. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: 1&1 Werbung und ihr Versprechen!

    Solche Kunden müssen die Anderen doch immer mitzahlen. Alle Nasen lang ein vermeintlicher Defekt und noch rumnölen, wenn was nicht sofort klappt.
     
  4. Teoha

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    AW: 1&1 Werbung und ihr Versprechen!

    Ich halte das Versprechen für relativ eindeutig und auch ganz klar für einen Vertragsbestandteil.

    Quelle:
    https://mobile.1und1.de/Das1und1Pri...und1Prinzip&linkId=hd.img.Das1und1Prinzip1Tag

    Ein Neugerät muss es nicht sein, aber es muss kurzfristig Ersatz kommen, wenn das Gerät vom Kunden zur Reparatur zurückgefordert wird. Das der Kunde wochenlang (ohne Gerät) auf das reparierte warten muss, ist nicht hinzunehmen.
    (Gilt natürlich alles nur für "aktuelle" Fälle, was 1und1 vorher versprach, weiß ich nicht)
     
  5. Condemnator

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    AW: 1&1 Werbung und ihr Versprechen!

    Richtig!


    Deshalb auch meine Einwände in Hinblick darauf, dass der Vertrag schon alt ist. Darum einfach ein Blick in die gültigen AGB werfen, die es zum Vertrag gab.


    Und richtig ist auch: Es besteht kein Anspruch auf ein neues Gerät: Der Anbieter kann ein vergleichbares (vom Alter etc.) Ersatzgerät liefern. Der Kunde kann das ablehnen (wenn auch dies nicht in den AGB anders geregelt ist), allerdings muss er es dann hinnehmen, dass das Gerät regulär repariert wird. Angemessen sind da in der Regel 14 Tage.


    Aber all diese Dinge will der TE nicht wissen. Er möchte eigentlich nur Zuspruch zu seiner Meinung.
     
  6. Condemnator

    Condemnator Gold Member

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    AW: 1&1 Werbung und ihr Versprechen!

    Aus den AGB: 14.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Mängel sollten unverzüglich schriftlich gerügt werden. 1&1 steht das Recht zu, bei Mängeln nach eigener Wahl Ersatz zu leisten oder zumindest zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Erst nach Scheitern dieser Maßnahmen kann der Kunde weitere Rechte, wie insbesondere Rücktritt oder Minderung ausüben.

    Quelle: https://mobile.1und1.de/agb-preisue...5D17846.TCpfix481b&ac=OM.AD.AD087K13441T7073a


    Damit sollten alle Unklarheiten beseitigt sein.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: 1&1 Werbung und ihr Versprechen!

    "einfach" reicht nicht. ;)
    Die AGB geben aber ja eben keine vollumfängliche Auskunft über alle Vertragsinhalte oder zutreffenden Serviceversprechen. Auch die aktuellen Versprechen des "1und1 Prinzip" sind ja nicht in den AGB erfasst und trotzdem Vertragsbestandteil.

    Daher reicht der Blick auf die AGB allein (!) nicht unbedingt aus.
     
  8. Condemnator

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    AW: 1&1 Werbung und ihr Versprechen!

    Die AGB sind, wie ich am Anfang des Threads schrieb, die Basis dessen, worauf man sich notfalls vor Gericht berufen kann.


    Davon abweichende Versprechungen bzw. Zusagen muss man beweisen. Wie gesagt: Aktuell macht der Laden diverse Versprechungen und Zusagen (in der Werbung und auch im Internet)! Fakt ist aber, dass er sich im Zweifel jederzeit darauf berufen kann, dass die Zusagen nur für die Leute gültig sind, deren Verträge zu dem Zeitpunkt geschlossen wurden, als die Zusage gemacht wurde.


    Und besser noch: Wer heute aufgrund dieser Werbezusage einen Vertrag abschließt, sollte sich die Zusage für die komplette Laufzeit schriftlich bestätigen lassen. Denn ansonsten wird selbst das schwierig, da der Anbieter solche Zusagen im Zweifel wieder abblasen kann. Und dann sind wir wieder beim Thema AGB und schriftlicher Vertragsinhalt. ;)


    Denn jeder Anbieter ist klug genug, in den AGB festzuhalten, dass letztendlich nur das gilt, was vertraglich und in den AGB vereinbart wurde. Damit ist die Werbung spätestens dann hinfällig, wenn sie nicht mehr gemacht wird. Und versuchen, deshalb vor Gericht zu ziehen? Viel Erfolg! Bis das entschieden ist, vergehen mit Pech Jahre, vom Kostenrisiko ganz zu schweigen.


    Nachtrag: Siehe dazu in den AGB Punkt 16.1:
    16. Sonstige Bestimmungen
    16.1. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestätigung in Textform durch 1&1 erfolgt.

    Quelle: http://var.uicdn.net/pdfs/1und1-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen.pdf


    Und ich möchte wetten, dass der TV Spot maximal als "mündliche Nebenabrede" von 1&1 angesehen wird. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2015
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: 1&1 Werbung und ihr Versprechen!

    So schlicht sehe ich das nicht. Wer heute einen Vertrag mit 1und1 abschliesst und die besagten Probleme bekäme, kann auch nachträglich recht problemlos nachweisen, das 1und1 die zitierte Werbung gefahren hat und dies daher auch Bestandteil des Vertrages ist oder war. (Das Internet lässt ja den historischen Zugriff auf alte Homepageinhalte zu, sollte man es sich nicht ausgedruckt haben).
    Da gibt es keine Schwierigkeiten des Nachweises. Und AGB 16.1. passt da sowieso nicht.

    5 Kisten Bier dagegen.
     
  10. Condemnator

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    AW: 1&1 Werbung und ihr Versprechen!

    Wer von uns ruft in deren Rechtsabteilung an und fragt nach, wie die das interpretieren? :D


    Ist aber eh alles hinfällig, da der Vertrag des TE wesentlich älter ist.


    Außerdem will er ja eh kein "gebrauchtes" Ersatzgerät, insofern ist die Diskussion ohnehin akademisch, da er wohl kaum ein Neugerät bekommen wird, weil er so nett ist. ;)