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Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von vobey, 6. Juli 2007.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Witzig.

    Nein, es wird bei geringen Alkoholmengen anders beurteilt, ob du im Straßenverkehr unauffällig oder eben in einen Unfall verwickelt bist. Wer in eine Kontrolle kommt und 0,45 Promille hat, darf unbehelligt weiterfahren. Hast du 0,45 Promille und einen Unfall, wird sich wegen Alkohol am Steuer verantworten müssen.

    Gag
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Und was ist an dieser Regelung logisch?
    Indirekt gibt man nämlich zu das man mit 0,45 ein potenzieller Unfallverursacher ist.
     
  3. casper100

    casper100 Wasserfall

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    Mit 0,45 Promille darfst du in den wenigsten Fällen selber weiterfahren.
    Da wird nahegelegt die Kiste irgendwo zu parken.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Unsinn. Die Regelung besagt, dass man auch mit geringen Mengen Alkohol Auto fahren darf, so lange man keinen Unfall baut.

    Alkohol wirkt doch bei jedem anders. 0,45 Promille bedeuten doch nicht automatisch, dass man fahruntüchtig ist.

    Nur wenn man eben seine Fahruntüchtigkeit defacto bewiesen hat, dann wird man dafür auch bestraft.

    Gag
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Also gibt man doch zu das man 0.45 Promille fahruntüchtig ist bei einem Zwischenfall. Daran gibts überhaubt nichts zu deuteln. Denn sonst würde die Begründung eine andere sein.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Eben!!! Da dies keiner einschätzen kann wie es wirkt ist ein 0.0 - Gebot die beste Regelung!
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Ähm, ja. Und deshalb wird derjenige auch dafür bestraft.

    Aber man gibt genauso zu, dann ein anderer, der sich im Verkehr völlig unauffällig verhält, bei einer geringen Menge Alkohol noch fahrtüchtig ist.
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Soviel ich weiß wird man auch dann bestraft, wenn den Unfall jemand anders verursacht hat, zumindest wird einem dann eine Teilschuld zugesprochen, mit der Begründung man hätte nüchtern den Unfall vielleicht vermeiden können. Also geht man generell davon aus, dass eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit besteht, oder?

    Gruß
    emtewe
     
  9. casper100

    casper100 Wasserfall

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    Die Versicherungsstatuten behandeln das Thema Alkohol anderst als der Gesetzgeber.
    WEnn bei einem Unfall Alkohol mit im Spiel ist, auch unterhalb der vom Gesetz geregelten Grenze, hast du ein Problem.
     
  10. bambergforever

    bambergforever Lexikon

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    Stimmt, was auch gut ist, aber man soll nicht generell das Fahren mit Alk verbieden, weil zu 99% der Fälle passiert ja überhaupt nix. Bis zu einen Limit wie 0,5 ist doch alles in Ordnung drüber ist auch zu viel, geb ich ja zu