1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Überholprestige der Marken

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Gag Halfrunt, 30. März 2005.

  1. majo

    majo Silber Member

    Registriert seit:
    28. Juni 2002
    Beiträge:
    584
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    HD-DVD Toshiba HD-E1
    Beamer 720p Sanyo Z4
    Onkyo TX-DS 575
    DBox2 Philips
    Hyundai HSS 830 HCi
    Anzeige
    AW: Überholprestige der Marken

    Bei uns ist der Asphalt grau-blau, egal: Sieh mal genau hin, die Single-Kröten nehmen meist eine Drohhaltung ein: Sie recken sich auf und zeigen ihre fast weiße(!) Bauchseite in Richtung der nahenden Gefahr. Die sieht man auf jeden Fall! Wer weiß, wie oft du schon gedacht hast, einen Stein überfahren zu haben. Achte mal drauf :winken:
     
  2. Creep

    Creep Guest

    AW: Überholprestige der Marken

    Bin ich, wie bei den anderen Punkten, im Prinzip Deiner Meinung. Ich fahre auch oft in den Staaten und finde den Verkehr dort wesentlich angenehmer.
    Allerdings haben sie dort ein Tempolimit, an das sich die meisten halten, und sind das Rechtsüberholen gewöhnt.
    Es hier, noch dazu bei den Geschwindigkeitsdifferenzen, übereilt einzuführen dürfte problematisch sein. In einem eingespieltem System mit vernünftiger Fahrkultur bringt es aber den Vorteil, daß man einfach auf seiner Lane mit relativ konstanter Geschwindigkeit fährt und keine riskanten x-fach Spurwechsel machen braucht, bloß weil links von einem jemand ein bißchen langsamer fährt.
     
  3. casper100

    casper100 Wasserfall

    Registriert seit:
    16. September 2004
    Beiträge:
    7.900
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Überholprestige der Marken

    ... und wenn du noch näher kommst ... Ommm Ommm setzen sie ihre Magischen Kräfte ein, und du wirst in einen Rasierapparat verwandelt. :eek:

    Sagt bescheid wenn ich wieder aufstehen kann. [​IMG]
     
  4. majo

    majo Silber Member

    Registriert seit:
    28. Juni 2002
    Beiträge:
    584
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    HD-DVD Toshiba HD-E1
    Beamer 720p Sanyo Z4
    Onkyo TX-DS 575
    DBox2 Philips
    Hyundai HSS 830 HCi
    AW: Überholprestige der Marken

    Das wäre in der Tat eine angepasste Abwehrreaktion :D
     
  5. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

    Registriert seit:
    19. September 2003
    Beiträge:
    8.152
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Überholprestige der Marken

    Sobald Kolonnenverkehr ist, darfst ja sowieso rechts überholen. Nur ist die Frage, wie sich der Kolonnenverkehr definiert, sprich ab welcher Geschwindigkeit/Dichte. Und bei breiten Barken (z.B. bei Einmündungen) darfst auch rechts dran vorbei.
     
  6. foo

    foo Wasserfall

    Registriert seit:
    5. Januar 2002
    Beiträge:
    9.436
    Zustimmungen:
    41
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    d-box II - Neutrino
    NAS200
    AW: Überholprestige der Marken

    Ich hab prinzipiell nichts dagegen, wenn man generell rechts überholt. Nur dann muss das auch so in der StVO definiert werden. Dann kann sich jeder Verkehrsteilnehmer darauf einstellen, dass er rechts überholt wird.
    Aber es kann nicht angehen, dass sich einige Cowboys dieses Recht selbst herausnehmen, wenn es nunmal nicht erlaubt ist. Mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer sollte es selbstverständlich sein, diese auch nicht unnötig zu gefährden.
    Gelegentlich habe ich Leute auf der Autobahn vor mir, die einfach auf der linken Spur "eingeschlafen" sind. Ich fahre erst ein wenig näher und wenn dann immer noch keine Reaktion erfolgt, nehme ich gehörigen Abstand und schicke ein "Wake-Up" mit der Lichthupe. Das ist nicht unhöflich gemeint, aber oft sind die Leute in einem Trott, dass sie es selbst nicht merken (vor allem Nachts, wenn wenig Verkehr ist). Der Abstand macht die Musik. Und dann klappt es auch mit dem Überholen. Ich würde jedoch niemals auf die Idee kommen, rechts zu überholen oder bis auf die Stoßstange aufzufahren um dann die Lichthupe zu betätigen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2005
  7. tarak

    tarak Neuling

    Registriert seit:
    1. August 2004
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Überholprestige der Marken

    Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Österreichs Autobahnen.
    Diese zu übertreten macht sich im Fahrschulauto nicht sonderlich gut.:D
     
  8. Stefan1100

    Stefan1100 Gold Member

    Registriert seit:
    4. Dezember 2003
    Beiträge:
    1.895
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Überholprestige der Marken

    Ich würde sagen, ein Ferrari als Fahrschulauto macht sich nicht sonderlich gut.
    Das arme Auto, nur weil sich der Fahrlehrer auf dem Weg begünstigt als Firmenwagen einen Traum erfüllen wollte...:D


    Letztens sah ich auch wieder einen Bericht dazu im TV, da nannte ein Polizist die legalen Möglichkeiten, einen Schleicher auf sein Bestreben zu Überholen hinzuweisen: Lichthupe!!

    Ich hätte schwören können, daß ein gesetzter Blinker legaler ist als Lichthupe, ist auch weit weniger aufdringlichund provokant...
     
  9. Michael

    Michael Platin Member

    Registriert seit:
    29. Januar 2001
    Beiträge:
    2.940
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    DM800, AZBox HD, Elanvision, Openbox...
    AW: Überholprestige der Marken

    das erinnert mich an mein mehrmaliges Schwarzfahren mit der BVG :(
    Immer, wenn ich kein Ticket habe oder es vergaß, zu entwerten, haben diese Honks mich kontrolliert (bisher 3 x). Und immer, wenn ich ein gültiges Ticket habe, kommt keine Sau und will es sehen :( Sowas reizt! :D
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Überholprestige der Marken

    So kann man sich täuschen. Leider sehen viele das nur als Provokation. Doch ein Blick in die StVO wirkt manchmal Wunder:


    §5 Überholen

    [​IMG] (1) Es ist links zu überholen.

    [​IMG] (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

    [​IMG] (3) Das Überholen ist unzulässig:
    1. bei unklarer Verkehrslage oder
    2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
    [​IMG] (3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.


    [​IMG] (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

    [​IMG] (4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

    [​IMG] (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

    [​IMG] (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

    [​IMG] (7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

    [​IMG] (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

    Wobei hier eindeutig die Betonung auf kurze Signale liegt. Wenn ich auf der Autobahn mal wieder etwas zügiger unterwegs bin und sehe vor mir in ausreichender Entfernung jemanden, der links fährt, obwohl rechts alles frei ist, dann lasse ich mal kurz das Fernlicht aufblitzen. Ich verstehe das dann als "Hallo, hier ist jemand!" -- und nicht als "Aus dem Weg, du Schnarchnase!"
    In der Regel zieht derjenige dann ohne weiteres nach rechts.

    Nötigung wird es erst, wenn man diese typische Drängler-Verhaltensweise mit Blinker, dicht auffahren, Lichtorgel, usw. veranstaltet.

    Gag