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Österreichische Sender ATV & ORF empfangen?!

Dieses Thema im Forum "Auslands-TV / Pay-TV International / Erotik" wurde erstellt von Sarlour, 12. Juli 2005.

  1. steffenw.

    steffenw. Senior Member

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    AW: Österreichische Sender ATF & ORF empfangen?!

    Was hat denn ORF mit Schwarzsehen zu tun.Der ORF wird in Deutschland nur so gerne geschaut ,weil er keine Werbung zwischen den Filmen bringt.
    ORF ist kein PAY TV,nur die privaten ist der ORF ein Dorn im Auge mehr nicht.
     
  2. stef5

    stef5 Board Ikone

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    AW: Österreichische Sender ATF & ORF empfangen?!

    Hab auch noch nie unterschrieben, dass ich bei rot nicht über die Ampel gehen darf. :rolleyes:
    Du schließt an der Kasse an einen Kaufvertrag ab mit den AGBs des ORF.
     
  3. mkon

    mkon Senior Member

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    AW: Österreichische Sender ATF & ORF empfangen?!

    Hahaha, AGB die ich vorher nie gelesen habe ... wie auch, wenn beim Mediamarkt die Kleinteile diebstahlssicher eingepackt sind.

    Neulich an der Kasse:
    Eine Schlange, nur weil jemand an der Kasse vorne die AGB lesen möchte :D

    Genauso lustig der Satz auf den Easy-TV Rubbelkarten (es gibt sie doch!):
    Beim Erwerb dieser Rubbelkarte stimmen Sie den AGB zu! (die natürlich nur im Internet stehen)

    [Ich klinke mich aus dieser Diskussion aus, ist mir zu dumm um Kleinigkeiten zu streiten]
     
  4. MAx87

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    AW: Österreichische Sender ATF & ORF empfangen?!

    Das ist rechtlich gesehen vollkommen egal. Mit dem Kauf akzeptierst du die AGBs egal ob gelesen oder nicht. Das Unternehmen muss nur dafür sorgen, dass du die Möglichkeit hast die AGBs zu lesen. Das ist BWL 1. Klasse. (Kapitel: Der Kaufvertrag)
     
  5. Dixie

    Dixie Gold Member

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    AW: Österreichische Sender ATV & ORF empfangen?!

    Ein Verstoß gegen AGBs ist allerdings weder »illegal« (im übrigen ein völlig undefiniertes und daher zu vermeidendes Wort) noch eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat. AGBs sind nur zivilrechtlich relevant, so daß ein Verstoß gegen diese maximal zivilrechtliche Folgen haben kann. Der ohnehin schlechte Begriff »illegal« hat im Zivilrecht nicht die geringste Relevanz.

    Des weiteren kommt hinzu, daß auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weder die AGBs des ORF noch das ORF-Gesetz gelten, so daß für den deutschen User einer Originalkarte zusätzlich auch noch die zivilrechtlichen Folgen wegfallen.
     
  6. MAx87

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    AW: Österreichische Sender ATV & ORF empfangen?!

    Ja das stimmt, Dixie. Es ist ein Vertragsbruch. Nicht mehr und nicht weniger.
     
  7. stef5

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    AW: Österreichische Sender ATV & ORF empfangen?!

    Die AGBs des ORF vielleicht nicht, aber so wie es bei Premiere ist gehört die Smartcard ja gar nicht Premiere bzw die ORF Smartcard gar nicht dem ORF. Und die alten Karten waren Betacrypt, und Betaresearch ist wiederum ein deutsches Unternehmen. :D
    Und wie das jetzt bei Cryptoworks und Philips ist, keine Ahnung, ist ja ein internationales Unternehmen. :eek::D
     
  8. BurkhardKoenitzer

    BurkhardKoenitzer Senior Member

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    AW: Österreichische Sender ATV & ORF empfangen?!

    Na klar, man muß auch noch beachten, daß man nicht gegen holländisches, britisches und australisches Recht verstößt.
    Das Einstecken einer Smartcard in den Receiver ist eine multinationale Angelegenheit.
    Soviel Schwachsinn habe ich lange nicht gelesen.
     
  9. andimik

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    AW: Österreichische Sender ATV & ORF empfangen?!

    Das haben wir schon 1000x durchgekaut.

    Hm. Die AGBs haben keine Einschränkung. Die Karte ist und bleibt Eigentum des ORFs und mit der kann man also nichts machen außer sie selbst an dem inländischen Ort zu benutzen, denn nur das ist ja erlaubt.

    Ich kann auch nicht von einem Freund einen DVD-Player ausleihen und ihn dann an einen anderen weiterverkaufen oder verschenken. Schaut blöd aus.

    Es gibt aber einen User, der weiß es besser (TEN). Befragt ihn mal zum Thema Veräußerung von fremden Eigentum.
     
  10. Dixie

    Dixie Gold Member

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    AW: Österreichische Sender ATV & ORF empfangen?!

    1. Es geht hier nicht um Veräußerung. Ich sehe den ORF z. B. mit einer geliehenen Originalkarte, die ich auch jederzeit zurückgeben kann.

    2. Ein Verstoß gegen AGBs ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit, also per se nicht »illegal«. Es handelt sich, wie weiter oben beschrieben, um eine Zivilrechtsangelegenheit wegen Vertragsbruchs.

    3. Die AGBs gelten für den deutschen User nicht, da er gar keinen Vertrag mit dem ORF abgeschlossen hat. Problematisch kann es somit nur für den österreichischen Verleiher werden (auch hier maximal zivilrechtlich).

    4. Es gibt kein deutsches Gesetz, welches den Betrieb einer ORF-Originalkarte auf deutschem Boden unter Strafe stellen würde. Insofern hat sich das Thema »Illegalität« erledigt.