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Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Februar 2012.

  1. UltimaT!V

    UltimaT!V Board Ikone

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    AW: Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    das wollte ich mit der erwähnten transparenz auch zusammengefasst sagen.
     
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    Jepp, die entscheiden dann ob sie überhaupt zahlen oder losen es aus.

    Das schreibe ich vor dem Hintergrund, da ich welche kenne mit ständig wechselnden "Bewohnern"....
     
  3. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    Am besten jeden Monat zahlt jemand anderes und immer schön die GEZ oder wie sie dann heißt dadurch mit Bürokratie und Arbeit belasten.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    Genau das ist der springende Punkt, nur deshalb hat man die Reform (so) gemacht.
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    Quatsch! Die Reform soll zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und zwar: 1) mehr Gebühren eintreiben und 2) wasserdichte Rechtsgrundlage für die neuartigen Rundfunkgeräte. ;)


    Über das Erfassen mußten die sich mit einem starken Partner wie die Meldebehörden (also Polizei) doch nie Sorgen machen -es lief/läuft immer wie am Schnürchen.
     
  6. John22

    John22 Gold Member

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    AW: Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    Zweitwohnung ist aber vorwiegend ein Problem von Luxusmenschen. Selbst wer beruflich in der Woche eine Zweitwohnung nutzt, hat vielleicht in der Erstwohnung Familie. Will man wieder eine Sonderregelung für Singles machen, kommt das typisch deutsche Suchen nach Ausnahmen zum Zuge und wenn man das machen würde, dann kommt der hierzulande bekannte Verwaltungsaufwand hinzu, der dann Arbeitsplätze schafft und die GEZ freut sich.

    Ich vermute das auch Schrebergarten nicht generell von der Gebühr ausgenommen sind. Hier in Hamburg gibt es noch viele mit festen Wohngebäuden und Dauerwohnrecht, wo man auch gemeldet ist, und dann wird bestimmt eine Gebühr fällig.
     
  7. Gorcon

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    AW: Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    Im Garten braucht man normal auch nicht bezahlen da das ja keine Wohnung ist. (du darfst da ja auch nicht übernachten).
     
  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    Tcha Gorcon das von mir geschriebene war etwas aus der Praxis. Hier schlichen in der Tat in der Gartenanlage die Gebühreneintreiber herum, hielten nach Schüsseln Ausschau, bzw. nach eindeutigen (aus deren Sicht) Indizien die für das Bereithalten eines Fernsehers schließen lassen (keine portablen Geräte).
    Danach wurden evtl. gesammelte "Ergebnisse" weiter gemeldet und der Vorstand wurde zum einen schriftlich, zum anderen über den Stadtverband darauf hingewiesen, dass Rundfunkgebühren zu zahlen sind, in den entsprechenden Parzellen. Wie gesagt, ein Ding aus der Praxis. Keine Theorie.

    Der momentan noch gültige Rundfunkgebührenstaatsvertrag gibt das auch her: §5 Abs.1 Satz 2:

    "(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rund-
    funkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen
    Person oder ihrem Ehegatten
    1. in ihrer Wohnung oder ihrem Kraftfahrzeug zum Empfang
    bereitgehalten werden, wobei für Rundfunkempfangsgeräte
    in mehreren Wohnungen für jede Wohnung eine Rundfunk-
    gebühr zu entrichten ist;
    2. als der allgemeinen Zweckbestimmung nach tragbare Rund-
    funkempfangsgeräte vorübergehend außerhalb ihrer Woh-
    nung oder vorübergehend außerhalb ihres Kraftfahrzeuges
    zum Empfang bereitgehalten werden
    .
    Eine Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Satzes 1 besteht
    auch nicht für weitere Rundfunkempfangsgeräte, die von Perso-
    nen zum Empfang bereitgehalten werden, welche mit dem
    Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und de-
    ren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz nicht über-
    steigt."

    Das bedeutet, handelt es sich im Garten um keinen tragbaren Fernseher, ist Rundfunkgebühr zu zahlen.
    Wie gesagt, das bestehende jetzige Modell!!

    Künftig ab 2013 "sollte" es ja nicht mehr in Gärten so sein.
    Dann schmiert es die mit Zweitwohnsitz an. Und das war mein Vergleich, früher waren die mit Gärten angeschmiert, ab 2013 dann die mit Zweitwohnsitz.
     
  9. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    AW: Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    Da steht 's doch:

    Zitat Anfang: Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.
    Zitat Ende!

    Also mußt Du nur dafür sorgen,das obige Angaben unzutreffend sind,und Du mußt nichts bezahlen !

    Noch 'ne Möglichkeit ist hier:

    Zitat Anfang:

    Ihre Angaben


    Künftig gilt für Bürgerinnen und Bürger: Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Bitte geben Sie an, ob Sie nur eine oder mehrere Wohnungen haben – zum Beispiel eine Zweit- oder eine ausschließlich privat genutzte Ferienwohnung.

    • Was als Wohnung gilt, lesen Sie im Glossar.
    Bitte geben Sie hier die benötigten Daten ein. 0 Wohnungen



    Zitat Ende!

    So einfach ist das ! :LOL::LOL::LOL:

    :):)
     
  10. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Öffentlich-rechtliches Online-Portal informiert über GEZ-Reform

    Deutschland ist ja immer noch zweigeteilt. :eek:
    Auf die schnelle gegurgelt:
    Politiker empört: Kleingärtner im Osten sollen doppelt GEZ zahlen! - Dresden - Bild.de

    :eek: