1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Öffentlich-Rechtliche werden DVB-T2 nicht für 5G opfern

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Oktober 2018.

  1. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.569
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    Anzeige
    Angewohnheit eben. Und wenn ich sehe das ich auf Facebook und Instagram nichts verpasst habe schlafe ich gleich wieder viel beruhigter weiter.
     
  2. Koelli

    Koelli Lexikon

    Registriert seit:
    5. Januar 2003
    Beiträge:
    27.603
    Zustimmungen:
    8.230
    Punkte für Erfolge:
    273
    Da gibt's keine Steckdose fürs Schnurlostelefon.

    Moderne Schnurlostelefone brauchen weniger als 1 Watt.

    Der steht wegen der fehlenden Steckdose ja ebenfalls im Schlafzimmer. Deshalb ist das WLAN nachts ja auch konsequent aus!

    Richtig. Aber wie soll ich das Mobilteil ohne die Basis laden? Also bringt mir eine Anmeldung am Router nichts. Dann würden die alte Basis UND der Router DECT funken
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.569
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    Es gibt ja auch Ladeschalen. Oder manche Schnurlostelefone haben auch eine USB-C Port über den sie mit einem Smartphonenetzteil geladen werden können.
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.069
    Zustimmungen:
    4.829
    Punkte für Erfolge:
    213
    Mir wird die Diskussion zum Thema Funkstrahlung und DECT-Telefone in diesem Forum so langsam egal... weil so vorbei am eigentlichen Thema.
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.069
    Zustimmungen:
    4.829
    Punkte für Erfolge:
    213
    Ja, das 700 MHz wird ab nächstem Jahr für die Mobilfunkanbieter verfügbar sein... aber keiner der drei Netzbetreiber möchte dieses Spektrum für TV-Ausstrahlungen im Broadcastmodus nutzen.

    Soweit ich das erfahren konnte ist das kein Thema bei der WRC-19 den Mobilfunkanbietern weitere Frequenzen im UHF-Band (< 1 GHz) zur Verfügung zu stellen.

    Würde jetzt auch nicht so viel bringen da Länder wie Frankreich, Polen oder Tschechien gar nicht dazu bereit sind das UHF-Band innerhalb der nächsten Jahre von TV-Sendern frei zu räumen; denn in diesen Ländern ist die terrestrische TV-Ausstrahlung noch von großer Beddeutung.
    Dummerweise scheren sich Funkwellen nicht um politische Landesgrenzen, was bedeutet – selbst wenn in Deutschland DVB-T2 abgeschaltet wäre – dass diese Frequenzen zumindest in einem 100 km breiten Streifen zu den Nachbarländern nicht für den Mobilfunk geeignet wären... und für die TV-Sender gilt Bestandsgerantie, mindestens bis 2025... vermutlich werden ARD und ZDF die Ausstrahlung in DVB-T2 wirklich bis 2030 beibehalten.

    Und das bedeutet dass die Mobilfunkanbieter höchstens lokal oder regional zusätzlich ein paar MHz zwischen den aktiven DVB-T2-Kanälen nutzen könnten...
    ...aber das erfordert zuerst mal weitergehende Untersuchungen zur Verträglichkeit von DVB-T2 u. 5G Mobilfunk im selben Frequenzband.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2018
  6. NFS

    NFS Institution

    Registriert seit:
    20. März 2006
    Beiträge:
    18.579
    Zustimmungen:
    3.111
    Punkte für Erfolge:
    213
    Und da sind Bereiche bei, in denen die Abschaltung gar nicht erforderlich gewesen wäre, weil es keine Folgenutzung gibt.
     
  7. MartinP

    MartinP Talk-König

    Registriert seit:
    14. Januar 2007
    Beiträge:
    5.276
    Zustimmungen:
    760
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Gibertini-Spiegel OP85L
    Multischalter Smart Titanium MS9/6ES
    2x Inverto Quattro LNB IDLP-QTL410-PREMU-OPN f. 19.2 E u 28,5E
    1 x Alps Single LNB für 9.0 E

    Edision progressiv HD

    Unitymedia 2Play 100
    Der Stream muss an allen für eine flächendeckende Empfangbarkeit notwendigen Basisstationen ausgestrahlt werden. Natürlich kann man auf die Ausstrahlung in einer kleinen Funkzellen in einem hohen Frequenz-Band verzichten, wenn sie durch eine größere Funkzelle in einem niedrigen Band komplett überdeckt wird...

    Die für FeMBMS genutzte Bandbreite in diesen Basisstationen ist dann natürlich nicht anderweitig verwendbar. Ich bin mir nicht sicher, ob die Mobilbetreiber 10... 15 MHz Spektrum der betroffenen Basisstationen permanent für FeMBMS abzweigen wollen...
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.069
    Zustimmungen:
    4.829
    Punkte für Erfolge:
    213
    Jepp, ich bin derselben Ansicht... oder zusätzlich in Gleichwelle senden zur besseren Indoor-Empfangbarkeit, wo erforderlich.
    Das ist ja das positive am 5G-Broadcastmodus, dieser unterstützt SFN, genauso wie DVB-T(2), was die Frequenzökonomie erhöht.

    Richtig.

    Nun ja, mit den entsprechenden regulativen Rahmenbedingungen wird das wohl möglich sein.
    Bitte daran denken dass die BNetzA u. die Medienanstalten festlegen können wie die Mobilfunkanbieter neu an diese zugewiesene Frequenzen bzw. Frequenzbänder nutzen müssen.
    Ist ja z.B. bei den neuen 3,5 GHz Frequenzen auch so, diese dürfen nur für 5G (im TDD-Mode) genutzt werden.
    Und sollten z.B. 600 MHz Frequenzen den Mobilfunkanbietern zur Verfügung gestellt werden; dann wäre es möglich dass diese die Nutzungsrechte der Frequenzen für lau erhalten aber im Gegenzug die TV-Programme der ÖR verbreiten müssen mit einem Mindestmaß an Versorgung in der Fläche – wobei es sich hierbei um ein von allen Netzbetreibern gemeinsam bereit gestelltes Netz handeln müsste... oder eine irgendwie anders geartete Lösung realisiert werden müsste... und das wird mir an dieser Stelle zu spekulativ.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Oktober 2018