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Ärger wg. Vertragsbeginn

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von top-handytarife, 25. August 2005.

  1. TheGood

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Achja noch eine andere Frage, wann wäre denn dein anderer Vertrag (den du aufgrund der Preiserhöhung im Jahre 2004 gekündigt hattest) ausgelaufen?? zufällig am 31.07.04?? ;)
     
  2. Rainer P

    Rainer P Junior Member

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    ...eines von ihm mündlcih widerrufenen. Wie sollen die das denn beweisen, wenn der Kunde was gegenteiliges SCHRIFTLICH in der Hand hat;)
    Gruß
    Rainer
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Was soll das schon wieder mit "Premiere-Verliebtheit"? Hast Du irgendein Problem damit, dass ich einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn habe?
    Ich finde es eher zum Würgen, was für eine Mitnahme-Mentalität hier herrscht.
    Genau. Ich kann mir die Dienstanweisung von Georg Kofler förmlich vorstellen, in der er befiehlt, dass auch bei Ablehnen der dusseligen Rückholangebote gefälligst eine Verlängerung durchzuführen sei. Und wer die meisten Kunden veräppelt, bekommt einen Cappucchino.
    Dann ist es auch nur gerecht, wenn dieser Versuch genauso scheitert!
    Zur Erinnerung: Die Stornierung der fälschlichen Verlängerung hat seiner Aussage nach reibungslos geklappt, so dass ihm kein Nachteil entstanden ist.
    Haha... Selten so gelacht. Das Inkassounternehmen interessieren die Vertragsdetails nicht. Sie treiben eine Forderung ein -- basta.

    Genau so isses! Wenn dem Handy-Verticker ja tatsächlich irgendwas schlimmes passiert wäre, z.B. wenn sie seine Kündigung verschlampt hätten, was ja durchaus schon vorgekommen ist, dann würde ich das durchaus verstehen.
    Aber hier lief alles 100%ig korrekt ab. Den Fehler mit der falschen Verlängerung haben sie doch wieder ausgeräumt. Was will man denn noch? Eine persönliche Entschuldigung von Georg Kofler? :rolleyes:

    Bei solchen Schmarotzern könnte ich echt ... [​IMG]

    Gag
     
  4. Rainer P

    Rainer P Junior Member

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Sorry Gag, ich lasse mich hier von Dir nicht als Schmarotzer bezeichnen!
    Das wären für mich eher Bezeichnungen, welche Premiere verdient hätte! Also halt mal bitte deine unverschämte Klappe!
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Tut mir leid, aber den Schuh hast Du Dir soeben angezogen.
    Unverschämt empfinde ich Deine Haltung und die des Thread-Eröffners.

    Gag
     
  6. Rainer P

    Rainer P Junior Member

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Aber die Haltung die Premiere schon seit ewigen Zeiten an den Tag legt, ist OK?
    Jeder Fehler des Kunden wird gnadenlos ausgenutzt; Kündigung einen Tag zu spät weg-> selber Schuld, halt ein Jahr länger Premiere; Vertragsbedingungen nicht genau gelesen?-> selber Schuld, hat man halt ein Paket, welches man gar nicht wollte; Preis mitten im laufenden Vertrag erhöhen-> das machen schon genug mit, die so dumm sind sich nicht zu beschweren (wie z.B. ich auch, waren mir die 3€ den Aufwand nicht wert)

    Solche Listen lassen sich doch endlos weiter führen.

    Das im Gegenzug ein Kunde mal nen Fehler von Premiere ausnutzt ist aber gleich "schmarotzerhaft"

    Und natürlich ist auch ein Inkasso-Unternehmen bei berechtigtem Einwand des Kunden gegen eine Forderung (anderslautende Vertragszeit) erstmal zur Überprüfung verpflichtet!
     
  7. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    @top-handytarife

    @coppath hat voll Recht ,wenn du ein Vertrag über 12 Monate am 1.6.04 abgeschlossen hast,dann endet er am 30.6.05.
    Jeder angerissene Monat muß voll mitbezahlt werden.
    Hättest du den Vertrag am 31.5.04 geschlossen ,so wäre der Vertrag am 31.5.05 beendet gewesen.

    Aber warum "reitest" du darauf rum,das dein Vertrag nach deiner Meinung am 31.5.05 geendet haben müsste,wenn du doch erfolgreich deinen Vertragsbeginn zum 1.6.04 widerrufen hast?

    Für dich ist relevant, das du ein telefonisches Angebot über 12 Monate angenommen hast,dieses aber spätestens bis 14 Tage danach per Fax,Brief oder Mail nicht widerrufen hast(mit der Bedingung das die Smartcard nicht freigeschaltet ist).
    Somit ist dieses 12 Monatsabo ab Juli´04 rechtsgültig gewesen und somit war der 31.7.05 dein Vertragsende.

    Ich gib dir ein guten Rat,akzeptiere die zuletzt geforderte Summe in der letzten Mahnung,sonst wirds noch teurer.
    Wenn du dich mit Premiere gütlich einigen könntest,vielleicht brauchst du nur die ausstehenden Monatsbeträge zahlen.

    @die "Liebhaber" der alten AGB-Bestimmungen

    Bitte kein Bezug auf "uralte" AGB-Bestimmungen, bezüglich des Widerrufsrecht.
    Bin seit Anfang 2003 dabei und bei mir steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht mit der Bedingung das die Smartcard nicht aktiviert wurde.

    Gruß Bernd
     
  8. deister7

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Premiere hat aber keinen Fehler gemacht!:winken:
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Was genau hat das mit dem konkreten Fall zu tun?

    Du beschwörst "Rache" herauf, eine meiner Meinung nach sehr niedere Form, Genugtuung zu erhalten.

    Wenn er sich im Recht fühlt, dann soll er zu einem Anwalt gehen und die Geschichte gerichtlich klären. Nur wird vermutlich schon der Anwalt vor Lachen zusammenbrechen.
    Den Grund habe ich Dir genannt.
    Premiere hat keinen Fehler gemacht. Also gibt es hier auch nichts auszunutzen.

    Gag
     
  10. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Eine Kündigung ist und bleibt nun mal eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. - Bei einem Abo von 12 Monaten hat man immerhin (die ersten) neun Monate Zeit, dieses zu kündigen.