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Ärger wg. Vertragsbeginn

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von top-handytarife, 25. August 2005.

  1. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Was steht denn online auf der HP von Premiere für ein Vertragsbeginn?
     
  2. top-handytarife

    top-handytarife Neuling

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Wieso? Wenn ich am 1.6. einen Vertrag über 12 Monate schließe endet der am 31.05. des folgenden Jahres. Sonst wären es ja 13 Monate. Das im 1.Monat nichts berechnet wird, davon steht in dem Schreiben nichts. Es kann auch sein das ich im Juni verlängert habe, das weiß ich eben nicht genau, weil es nicht bestätigt wurde.

    Die Frage ist ja, wie kann Premiere den Vertragsbeginn 01.08.04 beweisen.
    Ich habe was zum 01.06. in der Hand. Das ich mit denen telefoniert habe, davon weiß ich nichts mehr...
     
  3. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Premiere wird schon sowas wie ein elektronisches Postausgangsbuch haben. Wenn da drin steht, dass Du ne Bestätigung über einen Vertragsbeginn/-änderung erhalten hast gilt das als Beweis. (Ich gehe mal davon aus, dass automatisch bei Vertragsänderung eine schriftliche Bestätigung seitens Premiere versendet wird)
     
  4. Coppath

    Coppath Silber Member

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Oh mann, hier versucht es einer wirklich mit allen Mitteln....:D
    Dein Vertrag beginnt nunmal definitiv nicht am 01.06, weil Du widerrufen hast (Beweis: DEIN FAX....), also ist Dein Vertragsbeginng eh erst "irgendwann im Juli", wie Du selber sagst. Und weil Premiere schon so nett ist und das Abo dann erst zum Ende des Monats auslaufen läßt (was Dich im Übrigen keinen Cent mehr kostet), mach Du hier jetzt Theater....

    Also, es bleibt dabei, der Fehler lag 100% letztendlich bei Dir (mal von dem ersten Rückholversuch von Premiere abgesehen, aber da hast Du ja eh erfolgreich widerrufen....)....die Rechnung für diesen Fehler wirst leider Du tragen müssen....da kannst Du es drehen wie Du willst....:winken:
     
  5. top-handytarife

    top-handytarife Neuling

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Fehler? Ich will doch "nur" aus Premiere's Frechheit einen persönlichen Nutzen ziehen. Bei jedem anderen würde ich es wahrscheinlich nicht machen/versuchen.
    Was Premiere mit den Kunden macht ist in Ordnung oder wie?

    However, ich werde mich wohl leider mit denen gütlich einigen müssen. Alles andere ist ein Spiel mit dem Feuer.
     
  6. top-handytarife

    top-handytarife Neuling

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Widerruf erfolgte telefonisch.
     
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Ja. Du hast Dich im Monat geirrt. Also Dein Fehler.
    Welcher Frechheit? Dass sie es wagen, Deinen Vertrag auch erst zum Ende der Laufzeit zu beenden?
    Was hat Premiere denn groß "mit Dir gemacht"? Nur weil da ein Student, der auf Provisionsbasis die Vertragsverlängerungen vertickt, zu schnell auf die "Ja"-Taste gedrückt hat, machst Du solch einen Aufstand? Zumal dieser Fehler ja wohl durch einen Telefonanruf aus der Welt geschaffen wurde.

    Oder geht es Dir nur ums Prinzip? Echt, solche Leute "liebe" ich...

    Leute wie Du sind der Grund, warum viele Unternehmen -- darunter auch Premiere -- das Wörtchen "Kulanz" verlernt haben.
    Nicht wirklich: Du wirst deren Forderungen (vertragsgemäß) zu erfüllen haben. Insbesondere dann, wenn sie ans Inkasso-Unternehmen abgetreten worden sind. Dann ist Premiere nicht mehr Dein Ansprechpartner, sondern das Inkasso-Büro.

    Gag
     
  8. PaoloPinkel

    PaoloPinkel Senior Member

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    So ist es!
     
  9. Rainer P

    Rainer P Junior Member

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    Hey Gag, deine Premiere-Verliebtheit ist echt zum Würgen!
    Ich sage dir, nein, da hat kein Student auf irgendeinen "Ja" Knopf gedrückt! Das ist bei Premiere Methode! Wenn man es denen mit gleichen Mitteln zurück gibt, ist das nur gerecht!
    Ich würde auf die Vertragsbestätigung pochen, gerade weil das ein Inkasso Unternehmen macht, geht da bei denen noch mehr drunter und drüber. Man schickt dem Inkasso ne Kopie von der ersten Bestätigung und dann haben _die_ein Problem;)


    Gruß
    Rainer
     
  10. TheGood

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    AW: Ärger wg. Vertragsbeginn

    das ist vollkommen egal, weil er sich nicht auf den Abobeginn eines, von ihm wiederrufenen!!, Vertrages berufen kann.... So einfach ist das.