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Ärger mit sky!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Katharinaa, 28. Dezember 2010.

  1. König Sonnsa

    König Sonnsa Senior Member

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    AW: Ärger mit sky!

    Nach erhalt der Widerrufsbelehrung 4 Wochen. Ohne Widerrufsbelehrung max. 6 Monate... (§355 BGB)
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2010
  2. Matz7

    Matz7 Gold Member

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    AW: Ärger mit sky!

    Schreib an die GL und schildere denen wie es mit der Hotline abgesprochen war.War bei Mir auch der Fall.E-Mail an die GL und ich bauchte die 99.-Euro nicht zahlen.
     
  3. Katharinaa

    Katharinaa Junior Member

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    AW: Ärger mit sky!

    Soo, ich habe jetzt gerade nochmal mit der Hotline telefoniert. Der nette Mitarbeiter sagte mir, dass ich für die 99Euro eine Gutschrift bekomme und ich die definitiv nicht zaheln muß. Die 99Euro werden mit meinen Abogebühren quasi verrechnet. Nach der ersten schlechten Erfahrung weiß ich nicht so recht, ob ich dem glauben soll, obwohl der Mitarbeiter wirklich sehr nett und hilfsbereit war. Was meint ihr? :confused:
     
  4. Katharinaa

    Katharinaa Junior Member

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    AW: Ärger mit sky!

    dann passiert das ja scheinbar des öfteren. Ist ja schon ne Abzocke. Da sollte sky sich mal selber überprüfen!!! :wüt:
     
  5. König Sonnsa

    König Sonnsa Senior Member

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    AW: Ärger mit sky!

    Um schriftliche Bestätigung (zur Not auch per Mail) bitten.
    Kostengünstig über das Kontaktformular auf sky.de
     
  6. Radioman2000

    Radioman2000 Guest

    AW: Ärger mit sky!

    Das passiert leider häufiger, daß ein Mitarbeiter so was übersieht. Wer deren umständliches System mal live gesehen hat, der glaubt seinen Augen kaum. Zwei Jahre Sky-Callcenter und man kann als Professor da raus gehen.
     
  7. Katharinaa

    Katharinaa Junior Member

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    AW: Ärger mit sky!

    na gut. ich hoffe jetzt einfach mal das beste und warte mal ab was im januar passiert. ich denke das die hotline-mitarbeiter alles in allem doch recht gut sind und vertraue mal auf deren aussagen. danke für eure tipps und tricks :winken:

    lg
    katharina
     
  8. springhund

    springhund Neuling

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    AW: Ärger mit sky!

    Hallo an alle,
    ich bin hier neu und habe eben den Beitrag über den Ärger mit Sky gelesen.
    Nur ein allgemeiner Hinweis - habe ich in einem Buch über Rechtsirrtümer gelesen:
    Die Absendung eines Briefes mit Einschreiben mit oder ohne Rückschein stellt keinen (!!!) Nachweis über die erfolgte Zustellung dar und ist somit völlig überflussig. Der einzige Nutznießer der Sache mit dem Einschreiben ist die Post. In bestimmten Fällen wäre dann zum Zwecke des Nachweises der erfolgten Zustellung diese durch einen Gerichtsvollzieher möglich.
    Denn wie will jemand beweisen, welchen Inhalt der Einschreibe-Brief hatte???
    Guten Rutsch und Gruß an alle
    Werner
     
  9. mph

    mph Junior Member

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    AW: Ärger mit sky!

    Hallo Werner, auch ein Buchautor will sein Buch verkaufen und hat nicht immer das Recht auf seiner Seite (in seinem Buch):

    Es wird vor Gericht standhalten, wenn der Absender eine Kopie des Briefes (per Einschreiben, wie es fcsh geraten hat, ist es schon sinnvoll) vorzeigen kann. Welchen Sinn sollte es machen, einen leeres Blatt oder gar einen inhaltlich veränderten Brief zu versenden, wenn man kündigen oder widerrufen möchte?
    Ein Zeuge, der belegen kann, dass der richtige Brief in den Umschlag gesteckt wurde, ist natürlich zusätzlich hilfreich. Und ein eingegangenes Einschreiben (da reicht rein rechtlich schon der Briefkasten bei Einwurf-Einschreiben) gilt als erfolgte Zustellung.

    Anmerkung:
    Amtsgerichte versenden Mahnbescheide übrigens auch als Einwurf-Einschreiben!

    Gruß, mph