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ARD: Telemediengesetz muss auch für Netzbetreiber gelten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Februar 2018.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm hat die Ministerpräsidenten aufgefordert, bei der Neuordnung des Telemediengesetzes nicht nur auf Zeitungen und Öffentlich-Rechtliche zu schauen. Außerdem ist die ARD für eine unabhängige Beschwerdestelle gegen sexuelle Übergriffe.

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  2. NFS

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    Also soll ein Oligopol entstehen und Wettbewerber keinen Zutritt zum Markt mehr haben?
     
  3. hans-hase

    hans-hase Platin Member

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    AX Quadbox2400 (OpenATV, DVB-C/DVB-T2/IPTV)
    Bild: Philips 32PFL8404H
    Ton: Yamaha RX-V500D
    div. weitere DAB+-Empfänger
    FireTV 2 Box
    Pyur-Kabel (Ex KMS), Abos mit Conax;
    (DVB-T2: Antenne defekt)
    Von Oligopol lese ich da nichts. Die Frage, Regulitis nur für das bisherige Duopol aus ö.-re. und Kommerzsender, oder auch für reichweitenstarke Plattformen ist durchaus berechtigt im Sinne der Gleichbehandlung. Warum sollen für sogenannte Wettbewerber andere Regeln gelten?
    Allerdings geht die Forderung, mehr Kontrolle und Regulierung für alle in die Falsche Richtung. Die Frage ist, was wird reguliert und warum. Da sehe ich momentan Kuhherdentreiberei durchs mediale Dorf.
    Richtig wäre weniger Regulierung und diese haarspalterische Trennung Audio/Video versus zeitungsähnliche Angebote in die Tonne zu treten. Weil, wenn ich einen ö.-re. Beitrag im Netz finde, lese ich ers (und oft nur) den Begleittext,bevor ich aufs Vidio/Audio klicke.
    So wie Euronews das macht, finde ich das vorbildlich: Transciption des vollständigen Beitrages. Die sind (inzwischen) auch privat und kommerziell, aber fallen nicht unter das Regulitis-Thema.