1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

CI+ Modul muss gewechselt werden (Sky)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von DigitalRoboCop, 30. Juli 2020.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Anzeige
    Naja ist auch hier nun nicht so das Thema. All jene Wunderkisten die HDCP filtern und/oder ein Signal wandeln in DVB-T, usw.
    Hier gehts um das CI + Modul von Sky, nix weiter.
     
    headbanger und DVB-T2 HD gefällt das.
  2. zypepse

    zypepse Wasserfall

    Registriert seit:
    2. September 2003
    Beiträge:
    9.816
    Zustimmungen:
    5.492
    Punkte für Erfolge:
    273
    Wie kommst du darauf. @KTP hat doch geschrieben, dass die Hoheit von Sky an der HDMI Schnittstelle zu Ende ist.
     
  3. KTS

    KTS Talk-König

    Registriert seit:
    28. Oktober 2006
    Beiträge:
    6.822
    Zustimmungen:
    2.054
    Punkte für Erfolge:
    168
    Technisches Equipment:
    LG OLED65B19LA , Apple TV 4K (2021), VU+ Solo 4K, Onkyo TX-NR 636 mit Teufel 5.1
    darum geht es nicht, und wenn sky alle Sendungen Rund um die Uhr wiederholt, ist und bleibt es meine Entscheidung, wie ob und was ich auf meine Festplatte aufnehme und nicht die von sky.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.294
    Zustimmungen:
    45.316
    Punkte für Erfolge:
    273
    Er will auch nur den großen Macker spielen. Mehr ist es ja unter dem Strich nicht. Lassen wir ihn.

    Jeder weiß, das einige die AGB umgehen. Das ist weder eine besondere Leistung, noch etwas, wo man sich brüsten müsste....
    Diese Lösungen sind für 99,98% der Sky Nutzer unpraktikabel und auch nicht interessant.
     
  5. zypepse

    zypepse Wasserfall

    Registriert seit:
    2. September 2003
    Beiträge:
    9.816
    Zustimmungen:
    5.492
    Punkte für Erfolge:
    273
    Millionen Radfahrer missachten die roten Ampeln. Kümmert sich auch niemand darum.

    Viele AGB sind das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind. Da kann jeder reinschreiben wozu er lustig ist.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.294
    Zustimmungen:
    45.316
    Punkte für Erfolge:
    273
    Nein, so einfach wie Du es darstellst ist es nicht. Natürlich kann alles im Extremfall Konsequenzen haben.

    Und, wenn die Polizei es an der Ampel sieht weil sie nun gerade da steht, ist auch der Radfahrer dran. Aber lassen wir diese Pauschalaussagen... Sie sind schlicht falsch.
     
  7. christian1992

    christian1992 Junior Member

    Registriert seit:
    4. November 2017
    Beiträge:
    140
    Zustimmungen:
    148
    Punkte für Erfolge:
    53
    Oje, der @Eike will es einfach nicht verstehen (oder darf er es nicht, oder kann er es nicht (?)) und er droht nun sogar mit der Polizei, die nach seiner Meinung offenbar auch im Wohnzimmer heimlich mitschaut, dass auch alle seine heilige SKY-AGB einhalten und er droht nun sogar mit schwersten strafrechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung seiner offenbar heiligen SKY-AGB...

    Die strafrechtsfreie Anfertigung einer Privatkopie zum eigenen privaten Gebrauch, auch von kopiergeschütztem Material, ist aber heute im Urheberrecht § 108b Abs. 1 verankert: »Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (…) wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.«

    Strafrechtliche Konsequenzen hat also niemand zu befürchten, der zum privaten Mitschneiden einen Kopierschutz umgeht. Das ist Gesetz. Und eine AGB steht niemals über einem Gesetz. Ich dachte, das hätten WIR hier schon umfassend geklärt?

    PS:
    Mit WIR meine ich natürlich mich und den @Teoha NR.2. Vielleicht kann @Teoha Nr. 2 das hier ja auch nochmal bestätigen. Für den störrischen @Eike . Wenn der @Teoha Nr.1 ihn durchlässt ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juni 2021
    ronjaraeubertochter, KTP und Yiruma gefällt das.
  8. headbanger

    headbanger Wasserfall

    Registriert seit:
    27. Juni 2015
    Beiträge:
    8.292
    Zustimmungen:
    6.705
    Punkte für Erfolge:
    273
    Naja . ich bin jetzt auch nicht mehr der Jüngste .
    Aber beim Sport bevorzuge ich schon noch eine lineare Ausstrahlung .
    Bei Serien und Filmen ist mir Stream lieber da das Bild besser und das Angebot flexibler ist .
    Ich nutze beide Techniken gern .
    Warum entscheiden wenn man Beides nutzen kann .
     
    Force und Gast 222768 gefällt das.
  9. headbanger

    headbanger Wasserfall

    Registriert seit:
    27. Juni 2015
    Beiträge:
    8.292
    Zustimmungen:
    6.705
    Punkte für Erfolge:
    273
    Ehäm , IPTV ist auch lineares Fernsehen !
    Du verwechselst das mit OTT ( Streaming ) .
    Bei der Telekom z.B. bekommst du einen IPTV Receiver und kannst genauso durch die Programme zappen wie bei Sat oder Kabel .
     
  10. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

    Registriert seit:
    25. Januar 2006
    Beiträge:
    1.216
    Zustimmungen:
    2.464
    Punkte für Erfolge:
    163
    Es muss ja nicht das Strafrecht sein... §97 des UrhG könnte dagegen auch gegen Privatpersonen angewendet werden, wurde jedoch offensichtlich noch nicht.

    Und zu den AGBs: In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und die AGB sind Teil der vertraglichen Vereinbarung. Sie können damit sehr wohl Klauseln enthalten, die über Gesetze hinausgehen. Sie dürfen nur nicht gegen Gesetze verstoßen. Zu meinen, weil etwas nicht im Gesetz steht, darf es auch nicht in den AGB stehen, ist ein Trugschluss. Denkbar wäre durchaus eine Vertragsstrafe für das widerrechtliche Anfertigen einer Kopie. Das wäre dann ein zivilrechtlicher Anspruch.
     
    kjz1 und Burkhard1 gefällt das.