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Kosten für Kabel-Anschluss in neuer Wohnung?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von mikadooo, 3. Juli 2019.

  1. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Sehe ich auch so, ich glaube nicht mal 3% der Kabelnutzer würden umschwenken. Für die ist es bequem fast immer da und bezahlt werden muß es sowieso, ob nun in den Nebenkosten oder direkt an den Anbieter, das ist doch völlig wurscht.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Sicher, ich habe deswegen ja auch "Mindestens" geschrieben. Ich wohne in einem Plattenbaublock. Dort ist es möglich eine Sat Antenne anzubringen, in einem Hochhaus wo ich zuvor gewohnt hatte ging das nicht weil ich zur falschen Seite heraus meine Wohnung hatte. Hier im Wohnblock haben 4 von 10 Haushalten (pro Aufgang) eine Satantenne. In dem Hochhaus zuvor hatten vielleicht 20 von 244 Wohnungen eine. Es gibt aber auch Wohnböcke da hat "gefühlt" fast jeder eine Schüssel dran. Es gibt aber auch Häuser wo keine einzige Antenne angebaut werden kann (und darf).
    Könnte gut sein. Ich hatte ja die Wahl beim Einzug. Aber die Verkabelung war es mir nicht wert.
    Es gibt kaum einen Sender für mich den ich bei Sat nachtrauere, eher umgekert gibt es einige Sender die es nur im Kabel gibt.

    Aber das soll jeder für sich entscheiden.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... der Kabelnetzbetreiber ist bei mir ein 100%iges Tochterunternehmen meines Vermieters.
    Auch der Energieversorger (Strom, Gas, Wasser, Rauchmelder) ist ein 100%iges Tochterunternehmen meines Vermieters.

    Und auch an einem sozialen Dienstleister für "aktives Seniorenwohnen" (Kaffeekränzchen, Bingo, Gedächtnistraining u.ä.) ist mein Vermieter maßgeblich (direkt und indirekt) beteiligt. Die Kosten für diesen Dienstleister haben kein Nebenkostenprivileg und dürfen dementsprechend nicht über die Betiebskosten abgerechnet werden. Die monatlichen Entgelte werden vom Vermieter in einer Summe mit der Miete eingezogen.
    Ich nutze keine der angebotenen Services, bin aber vertraglich verpflichtet die monatlichen Entgelte zahlen. Das wird im Mietvertrag geregelt. Hätte dem widersprechen können, womit der Mietvertrag dann aber nicht zustande gekommen wäre.
     
  4. Discone

    Discone Lexikon

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    Gegen solche Mietverträge könnte geklagt werden (auch nachträglich ungültig), jeder Wohnungsnutzer hat die freie Wahl von seinem Energieanbietern für Strom und Gas, wenn für die Wohnungen getrennt zugeordnete und geeichte Stromzähler und Gaszähler vorhanden sind. Die Freie Wahl ist zukünftig auch für Multimedia (TV und Radio) und für die Internetversorgung vorgesehen, aktuell dann nach dem gesetzlichem Verbot der Kabel-TV Umlage nur noch mit einer Übergangsfrist von drei Jahren. TV-Grundversorgung über Wohnungsbetriebskosten abrechnen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2021
  5. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... man kann gegen alles mögliche Klagen. Grundsätzlich steht es jedem frei, welche Veträge er unterschreibt.

    Und was den Stromanbieter angeht, sehe ich keinen Grund, warum ich den wechseln sollte. Der Strom ist günstig und wird zudem zu 100% aus sonstigen erneuerbaren Energien erzeugt. Der Vermieter trifft auch Maßnahmen, die Mietnebenkosten niedrig zu halten. So wird das Niederschlagswasser in der Wohnanlage zum größten Teil nicht in das öffentliche Kanalnetz geleitet, sondern versickert in Gräben in der Wohnanlage. Das spart ordentlich Kanalgebühren und die Bäume freuts.

    Und was den sozialen Dienstleister angeht: Meine Nachbarn sind i.d.R. mehr als 60 Jahre alt. Der Dienstleister kümmert sich um die Belange dieser Nachbarn. Die Treffen tragen dazu bei, dass die Menschen nicht vereinsamen. Gedächtnistraining sind für demente Mitmenschen sinnvoll.
    Die Treffen finden aufgrund der aktuellen Lage und dem Alter der Teilnehmer nicht statt. Aber der Dienstleister kümmert sich auch in diesen Zeiten um die Leute. Sie kümmern sich z.B. um Einkaufshilfen für die alten Leute. Auch lösen sie die Gutscheine für FFP2-Masken ein, wobei die Selbstbeteiligung nicht anfallen.
    Unter diesen Aspekte habe ich auch kein Problem die mtl. Entgelte dafür zu zahlen. Auch wenn ich derzeit keinerlei Leistungen in Anspruch nehmen, kann sich das in meinem Fall auch durchaus ändern.

    In der Betriebskostenabrechnung ist der Anteil der Kabelentgelte sehr gering. Den Hauptanteil machen Kosten für Hausmeister, die Reinigungskräfte, Grünanlagenpflege und Aufzug aus.

    Die meisten Nachbarn sind zu alt für Hartz IV. Viele bekommen aber so wenig Rente, so dass sie Mittel vom Sozialamt erhalten. Diese Nachbarn können sich nicht einfach mal so einen DVB-T2-Receiver kaufen, mit dem sie ohne Zusatzkosten nur ein paar ÖR-Programme sehen können. Die Kosten für einen Freenet TV Vertrag müssten sie selbst im vollen Umfang übernehmen.
    Bei Kabel TV sieht das anders aus, denn, da Kabel TV derzeit noch ein Nebenkostenprivileg inne hat, bekommen finanzschwache Haushalte finanzielle Unterstützung. Ein evtl. benötigter Kabelreceiver ist im Kabelentgelt enthalten ...
     
  7. Discone

    Discone Lexikon

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    Aktuell neu verfügbare Flat-TVs (auch schon für unter 100 €) haben Tripple-Tuner und einen CI+ Steckplatz, sind für DVB-S2 / DVB-T2 / DVB-C geeignet. In drei Jahren werden auch die letzten Röhren-TVs fast ausgestorben sein, ein Receiver mit Scart-Ausgang ist dann auch nicht mehr erforderlich. DVB-T2 Receiver Preisvergleich | unter 40 €
     
  8. Gorcon

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    Aber die Leute haben zum Teil noch immer Röhrengeräte! Die kaufen sich nichts neues weil das Geld dafür nicht da ist. Und einige nehmen sogar PC Monitore für den Receiver.
     
    mischobo gefällt das.
  9. mischobo

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    .... für Menschen mit geringem Einkommen sind 100 Euro sehr viel Geld. Und auch mal eben einen DVB-T2-Receiver für 40 Euro kann noch lange nicht jeder mal eben kaufen. Bei geringem Einkommen gibt es zudem meist andere Prioritäten als Unterhaltungselektronik.
    Und der Fernseher wird solange genutzt, solange er funktioniert.
    Und wenn man DVB-T2 inkl. Private nutzen möchte, bleibt es nicht bei den Anschaffungkosten für das TV-Gerät. Dazu kommen noch mind. 39,99 Euro für das CI+-Modul und mind.6,99 pro Monat.

    Aufgrund des Nebenkostenprivileg werden die Kosten für Kabel-TV im Mietzuschuss berücksichtigt ...
     
  10. Discone

    Discone Lexikon

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