1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Preiserhöhung ab 1.12. mit Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. November 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.292
    Zustimmungen:
    45.288
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    Das ist ja nun bei Sky auch der Fall. Sollte der Kunde die Kondition so annehmen, hat er den flexiblen Vertrag. Er kann dann monatlich kündigen. In der neuen Preisstruktur aber erst nach einem Jahr gegen Aufpreis.

    Wie gesagt, ich bin mal gespannt was mit den Kunden wird die schon ein Verlängerungsangebot des Rabattpreises ohne Preiserhöhung bekommen haben.
    Meine Ersparnis ist aber im Vergleich marginal, nur 10 Euro wie ich schon schrieb.
    Bei einer Erhöhung wechsele ich in die neue Struktur, lasse Kids und Multiscreen weg und spare.
     
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.708
    Zustimmungen:
    32.497
    Punkte für Erfolge:
    273
    Ist es schon. Denn meiner Meinung nach haben die Kunden einen Anspruch auf Fortführung des Abos zum aktuellen Preis bis zum Ende der vereinbarten MVL. Dies ist inbesondere für die ohne monatliche Kündigungsmöglichkeit wichtig, die sicher die große Mehrheit der aktuellen Bestandsverträge darstellen. Mindestens die, die seit Jahren ihre Verträge stillschweigend verlängern. Ich hoffe es widersprechen einige, mich würde nämlich interessieren ob Sky die Verträge mit monatlicher Kündigung dann selber kündigt.

    Zudem hat sich Sky mit der (sinngemäßen) Begründung, man wolle im Rabattuniversum aufräumen ins eigene Knie geschossen, denn dafür gibt es in den AGB keine Grundlage für eine Preiserhöhung während der MVL. Hier handelt es sich um eine plumpe Einnahmesteigerung und dafür gibt es nunmal keine Rechtsgrundlage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Oktober 2020
    Joost38 gefällt das.
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.292
    Zustimmungen:
    45.288
    Punkte für Erfolge:
    273
    Wird doch ausgehebelt.

    1.) Mit der Sonderkündigung
    2.) Mit Annahme der Konditionen gilt die monatliche Kündigungsmöglichkeit

    Von daher ist der Schaden begrenzt für den Kunden.

    Im Grunde bekommt der Kunde sogar bessere Konditionen.
    Er manifestiert seinen erheblichen Rabatt und ist dabei noch flexibel.
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.708
    Zustimmungen:
    32.497
    Punkte für Erfolge:
    273
    Die Gerichte haben in allen Fällen wo es um willkürliche Preiserhöhungen bei Sky ging immer gesagt, dass die Kunden bei Abschluss eines Vertrages darauf vertrauen dürfen, dass vereinbarte Inhalte und Preise während der MVL bestehen bleiben! Das mit den Inhalten, darauf schei**t Sky ja schon seit Jahren. Rechte weg, Sender weg und noch nie gab es deswegen SoKü Rechte. Nanu? Zudem wird eine windige Preiserhöhung nicht dadurch rechtmäßig, dass der Kunde seinen 24 Monate Vertrag vorfristig nach 12 Monaten kündigen kann wenn ihm das nicht passt.

    Und mit den offiziellen Aussagen hat sich Sky so richtig reingeritten. Denken die eigentlich nicht nach? Natürlich nicht.
     
    crona und Joost38 gefällt das.
  5. Schlup84

    Schlup84 Senior Member

    Registriert seit:
    5. Mai 2006
    Beiträge:
    473
    Zustimmungen:
    21
    Punkte für Erfolge:
    28
    Hallo liebes Forum,
    kurze Zwischenfrage an die Experten hier.

    Habe das besagte Schreiben jetzt auch bekommen. Hatte meinen Vertrag zu Ende April‘21 allerdings schon gekündigt.

    Ich würde das Angebot aufgrund einer alten Zweitkarte gerne annehmen, muss die Kündigung da zurückgezogen werden?

    Im Schreiben selbst ist von der Kündigung keine Rede, mein Abo würde dann monatlich kündbar weiterlaufen.

    Wollte erstmal hier nachfragen, bevor ich die windige Hotline anrufe, nicht dass ich danach ein neues Abo oder sonstwas an der Backe habe :)

    Vielen Dank und freundliche Grüße hier ins Forum?
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.708
    Zustimmungen:
    32.497
    Punkte für Erfolge:
    273
    Du musst deine Kündigung zum 30.04.2021 zurückziehen. Diese wird mit dem Schreiben nicht tangiert. Die höheren Preise würden bis 30.04.2021 gelten und dann wäre duster. Oder vorher kommt ein günstigeres Rückholangebot als das was heute im Schreiben steht. Das bleibt noch abzuwarten.
     
    Jürgen 7 und Schlup84 gefällt das.
  7. berit

    berit Senior Member

    Registriert seit:
    12. März 2005
    Beiträge:
    378
    Zustimmungen:
    25
    Punkte für Erfolge:
    38
    Naja. Der Vergleich mit Netflix hinkt sehr (und die damit verbundene Berliner-Polemik halte ich, auch wenn ich seine Ansichten nicht immer teile, für unnötig; auch und gerade von einem Mod, der hier für Friede sorgen und nicht Öl ins Feuer gießen sollte; schließlich droht ihm keiner mit einem Punktekatalog).
    Zur Sache: Monatsabos wie Netflix können natürlich jederzeit erhöht werden. Wer aber auf anderen Plattformen (bei Netflix gibt's das, glaube ich, nicht, aber bei prime oder DAZN) auf ein Jahr abonniert, wird auch nicht nachträglich/zwischenzeitlich erhöht. Dass Preise steigen (können), ist klar. Aber bei laufendem Vertrag mit fester Dauer zwischenzeitlich erhöhen, der mit bestimmtem Preis verbunden war, halte ich für fragwürdig.
    Und Sonderkündigung ist doch nicht die Lösung. Die Abonnenten wollen ja Sky und haben dafür einen Vertrag abgeschlossen. Da es keine Alternativen gibt, etwa für Buli, kann man auch nicht, wie bei Versicherungen, sagen: dann such dir halt einen anderen Anbieter.
    Ob das rechtlich so geht, müssten wohl erst Gerichte zeigen. An den Hobbyjuristereien hier beteilige ich mich nicht. Aber ich halte das Vorgehen von sky, selbst wenn es rechtlich ok sein sollte, eben zumindest sachlich für höchst fragwürdig.
     
    headbanger, Joost38, azureus und 2 anderen gefällt das.
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.292
    Zustimmungen:
    45.288
    Punkte für Erfolge:
    273
    Ja, dje Kündigung muss zurückgenommen werden. Sonst bleibt es bei der Kündigung.
    Musst Du wissen.
     
    Jürgen 7 und Schlup84 gefällt das.
  9. Schlup84

    Schlup84 Senior Member

    Registriert seit:
    5. Mai 2006
    Beiträge:
    473
    Zustimmungen:
    21
    Punkte für Erfolge:
    28
    Also würdest du empfehlen jetzt nichts zu machen und dann im März die Kündigung zurück zu nehmen, sollte kein Angebot kommen?! Dann müsste ja das im Schreiben beschriebene passieren, richtig?!
     
  10. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

    Registriert seit:
    26. September 2012
    Beiträge:
    46.766
    Zustimmungen:
    69.186
    Punkte für Erfolge:
    273
    -Info von einen Mod. aus dem S&F zum Brief mit Preiserhöhung: Sky Rückholangebote- 2 - Ab August 2017
    und hier kannst du deine Kündigung zurückziehen....einfach schreiben, und als Anhang senden...
    hier dein Anliegen schreiben, als PDF-Datei, oder nur mit Word usw. (z.B. Kündigung, Widerruf usw.) und um Bestätigung bitten….und dann als Anhang senden an -> anhang@sky.de
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.