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"FragDenStaat" unterliegt in Rechtsstreit mit Bundesregierung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. April 2019.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Im juristischen Streit zwischen der Bundesregierung und der Plattform "FragDenStaat" um die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens hat das Portal eine Niederlage kassiert.

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  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Ein Grund mehr, das Urhebergesetz ersatzlos zu streichen.
     
  3. KLX

    KLX Lexikon

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    Das Deine Aussage vollkommender Nonsens ist, ist Dir hoffentlich klar (und auch derer die das mit Gefällt mir markiert haben).
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Du hast den Artikel gelesen und verstanden, worum es geht?
     
    Gast 144780 gefällt das.
  5. KLX

    KLX Lexikon

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    Ja.

    Hast Du es eigentlich, wenn man das komplette Urheberrecht abschaffen soll?
     
  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Jetzt wird deutlich wohin die Reise geht.
     
    Gast 144780 gefällt das.
  7. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Schön für dich. Reisende soll man nicht aufhalten.:LOL:
     
  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Ja sicher. Alles was nicht genehm ist, nicht veröffentlicht werden soll oder anderweitig peinlich werden kann, fällt automatisch unter das Urheberrecht.
    Warum bist du dann noch hier und nicht dort, wo dein Geschwätz auf fruchtbaren Boden fällt?
     
  9. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Die EU erließ zwar eine Richtlinie zum besseren Schutz von whistleblowern, daß ist ja dann mit Art 17(13) des UrhG hinfällig.
     
  10. Lalelu12

    Lalelu12 Senior Member

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    Wie der Name bereits sagt, ist das betreffende Ministerium dem Bund unterstellt und man darf davon ausgehen, dass das Gutachten nicht durch Privatpersonen, sondern durch den Steuerzahler bezahlt worden ist (als durch "uns alle"). Wenn nun mit dem Urheberrecht argumentiert wird, dann hätte das Ministerium zuvor - im Sinne der Steuerzahler - eine entsprechende Vereinbarungen treffen müssen, es sei denn, es war geplant, dieses Gutachten der Öffentlichkeit vorzuenthalten.