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DSGVO nutzlos? Facebook und Co. sammeln weiter fleißig Userdaten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Januar 2019.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Handel mit Nutzerdaten im Internet floriert – gerade die größten Online-Anbieter sind für ihren indiskreten Umgang mit User-Informationen berüchtigt. Die DSGVO sollte das ändern – diverse populäre Apps umgehen diese jedoch dreist.

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  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wo kein Kläger, da kein Richter. War schon immer so. Auch im privaten Bereich, Stichwort Fotografie, schert sich niemand um die DSGVO und lichtet weiter lustig Menschen ohne Zustimmung ab.
     
  3. HiFi_Fan

    HiFi_Fan Gold Member

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    Bei den vielen Möglichkeiten der Kamerakontrollen, sind die privaten Hobbyfotografen, die Leute bei der Streetfotografie u. ähnl. als störende Elemente dabei haben, m.M. eher kein Problem.
     
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  4. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Panasonic DMR-BCT730
    mit ACC oder UM Modul
    Media-Player: Zidoo Z9X
    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
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    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Das einzige, was die DSGVO gebracht hat....... sie nervt.
     
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  5. jamiro029

    jamiro029 Guest

    das ist das selbe wie das Netz DG

    Das Gesetz ist da, aber juristisch kann man es nicht verwerten. Auch das AGG ist juristisch nicht durchsetzbar.
    Auch schärfere Asylgesetze die aktuell Seehofer fordert wären für die Katz... denn es gibt gegen solche Gesetze tausende Wenn´s und Aber´s.

    Heute werden Gesetze so gemacht, dass sie sich selbst unwirksam machen und es zig Schlupflöcher gibt.
     
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  6. bierschl

    bierschl Senior Member

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    Das stimmt. Als Homepageersteller von christian-thomas-stefansen.de kann ich davon ein Lied singen. Und am 22.1. ist die nächste Änderung fällt. Liest kein Mensch, muß aber passen.
     
  7. KLX

    KLX Lexikon

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    Aber nur wenn man sich verrückt machen lässt.

    Wenn es Privat für einen ist, kann es doch einen egal sein. Es gibt immer noch die Panoramafreiheit, man kann auch weiterhin auf öffentlichen Grund Fotos machen und bei Veranstaltungen fotografieren und Du magst es kaum glauben, aber es gibt Menschen die wollen zwar nicht von einen ins Gesicht fotografiert oder gefilmt werden, aber wenn für Zeitung oder TV halten die meist alle freiwillig ihre Visage in die Kamera. Da gibt es wenig Widerstand. Ausnahmen wie der Hutmann aus dem letzten Sommer gibt es natürlich auch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2019
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  8. KLX

    KLX Lexikon

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    Man braucht doch nur den Namen und die Adresse in Google Ireland Limited ändern. Sonst ändert sich doch nichts in Sachen Google.
     
  9. bierschl

    bierschl Senior Member

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    So gesehen.

    DF, ihr habt viel zu viel Werbung.
    Ich weiß, man kann sie blockieren.
    Das will ich nicht, damit ich künftig DF auch nutzen kann.
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Leider fast alles falsch. Unterscheiden muss man zwischen "institutionellen Fotografen" und privaten Fotografen. Erstere sind von TV und Zeitung, da hat sich nichts geändert. Für Private und freiberufliche (!) Fotografen aber ist seit Mai fotografieren fast nur noch in der eigenen Wohnung oder im Wald erlaubt.

    Die "Panaromafreiheit" wurde für Private mit der DSGVO abgeschafft! Auf dem bspw. Petersplatz in Rom muss man JEDE Privatperson die im Bild zu sehen ist um Genehmigung fragen. Dazu muss man JEDEN ausführlich belehren, was mit dem Bildmaterial geschieht. Das gilt für alle öffentlichen Plätze und Veranstaltungen, auch Konzerte. Der "hier wird heute gefilmt" Zettel und damit die globale einseitige Genehmigung für den Veranstalter, ist seit Mai unwirksam. Von JEDEM Konzertgast muss die Genehmigung schriftlich eingeholt werden (aus Nachweisgründen, falls einer sagt er wurde nicht gefragt), wenn Publikum im Bild ist. Auch die beliebten Band-Fotos aus dem Rückraum der Bühne mit den 1.000 Zuschauern dann im Rücken der Band sind nicht mehr erlaubt, werden aber weiter lustig gemacht. Weitere Besonderheit...es muss nicht die "Visage" zu sehen sein, es reicht wenn jemand seine Rückansicht glaubhaft als "das bin ich (und wurde nicht gefragt)" beweisen kann! Mit der DSGVO ist das fotografieren und filmen von privaten Menschen praktisch verboten, ausser sie wurden einzeln alle um vorherige Genehmigung gefragt oder man filmt mit einer analogen Kamera. Der Hintergrund ist, dass bei den digitalen Kameras u.a. Geodaten zusammen mit den Videos und Fotos gespeichert werden und damit gegen den Datenschutz der DSGVO verstoßen. Daher die knallharten Regelungen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2019