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TV-Kabel: Gericht bestätigt Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Mai 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Welche gesetzlichen Parameter muss man einhalten, wenn man bei Umzug aus seinem Internet- bzw. Fernseh-Vertrag aussteigen will? Das Amtsgericht Pinneberg hat dazu jetzt ein Urteil gefällt.

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  2. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    gut so. sonst zahlt man sich als Kunde ja dumm und dämlich für nichts.
     
    alexwabg, Schnirps und Winterkönig gefällt das.
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ist das Urteil rechtskräftig?
     
  4. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    Da bin ich auf das Urteil in Textform gespannt. Vor Jahren gab es mindestens ein Urteil, in dem es um Sonderkündigung eines DSL-Anschlusses ging, dort hiess es, dass der Kunde selbst schuld ist, wenn er in ein Gebiet umzieht, in dem der DSL-Anbieter keinen Anschluss anbietet, so dass ein Sonderkündigungsrecht ihm nicht zusteht.
     
  5. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    in diesem Fall gings es aber um das TV-Kabel
     
  6. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    Das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg unter dem Az. 63 C 88/16 wurde Mitte Januar gefällt und ist seit Mitte März rechtskräftig.
     
    Redfield gefällt das.
  7. Tip

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    Amtsgericht hat jedoch recht regionale Bindung
    Sollte man durchaus abwarten
     
  8. joegillis

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    Das ist aber schon mindestens länger als 5 Jahre her, denn 2012 wurde das TKG geändert und seither gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
     
  9. mass

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    Am Besten überhaupt keine Langfristen Knebel Verträge abschließen,
    leider gibt es dieses nur noch .

    Oma Trude 86 hat einen Kabel Anschluss 20 € im Einfamilien Haus ,
    aus Gesundheitlichen Gründen entschließt Sie sich nach
    Einem 1/2 Jahr ins Altenheim zu ziehen weil Sie mit dem sehr Großen Haus überfordert ist, vom gleichem Anbieter ist Kabel an der Neuen Adresse vorhanden und verfügbar,
    nur dumm dass das Altenheim bereits in der Ausstattung einen Kabel Anschluss pro Apartment hat was monatlich bezahlt wird 8 €,
    die Oma wird nun 2 x zur Kasse gebeten muss wohl weiter zahlen ,
    1 x die 20 € und noch mal 8 € = 28 €,
    Sie zahlt also doppelt für nun eine Leistung.

    Für solche Fälle gibt es wohl keine Urteile wenn sich die Lebensumstände ändern und an der Neuen Adresse schon ein Anschluss vorhanden ist .
     
  10. strotti

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    Die Überschrift ist irreführend: Offensichtlich ging es in dem Verfahren ja nicht um das Sonderkündigungsrecht an sich, sondern darum, dass der Anbieter eine Meldebescheinigung vom neuen Wohnort verlangte und kassieren wollte, bis die Meldebescheinigung vorliegt. Und das hält das Gericht für nicht gerechtfertigt, weil man die Meldebescheinigung ja erst kriegt, wenn man schon umgezogen ist.

    Strotti