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"Dschungelcamp" hat für Lehrerin juristisches Nachspiel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. März 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Für RTL ist das "Dschungelcamp" in Sachen Quoten ein Goldgrube, für eine Lehrerin hat die Sendung indirekt ein Nachspiel. Weil die Frau ihre Tochter 2016 mithilfe einer Krankmeldung nach Australien begleitete, steht sie nun vor Gericht.

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  2. Lt_Spock

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    Gibt also bis zur Urteilsverkündung mindestens noch 50% Taschengeld fürs Nichtstun und wenn die Schmarotzerin nicht aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird ist es auch nur halb so schlimm. Muss dann halt nur den gelben Urlaub aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Eine Lachnummer vor dem Herrn gegenüber dem Arbeitsrecht!
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. März 2017
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Ist diese Thema nicht schon mal bis zum erbrechen hier durchgekaut worden ?
     
    Martyn gefällt das.
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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  5. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    Da sie den Strafbefehl nicht akzeptierte geht es nun vor Gericht. Also eine Steigerung zu damals. :)
     
  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Jetzt muss die Staatsanwalt nur noch beweisen, dass die Beklagte sich das Attest mit wahrheitswidrigen Angaben gegenüber der Ärztin erschlichen hat. Dazu müsste die Beklagte die Ärztin von ihrer Schweigepflicht entbinden. Ansonsten wird es das Gericht schwer haben, ihr eine Schuld nachzuweisen. Nicht ohne Grund haben der Anwalt und die Beklagte dem Strafbefehl widersprochen.
     
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Blieb ihnen etwas anderes übrig als das zu tun, sonst hätten sie bezahlen müssen, nix mit "ohne Grund"
    Hier wird mal wieder das Geld der Steuerzahler und die Zeit des Gerichtes geklaut nur um einen persönlichen Vorteil
    zu erstehlen.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Wenn ich krank bin, muss ich als Arbeitnehmer alles tun, um möglichst schnell gesund zu werden. Darunter fällt sicher nicht ein strapaziöser Flug nach Australien und die (indirekte) Teilnahme an einer Fernsehshow. Zumal sie vorab für genau den betreffenden Zeitraum Urlaub beantragt hatte, der abgewiesen wurde. Hier sprechen die Indizien klar für einen Betrug. Wenn die Frau also die Schweigepflichentbindung verweigert und das Gericht somit nicht prüfen kann, ob die Teilnahme trotz (angeblicher) Krankheit zumutbar war, geht das zu ihren Lasten.

    Das Gericht hat die Frau nicht umsonst völlig zu Recht verurteilt.
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    Ja, und ich halte es nach wie vor für verständlich was sie gemacht hat.

    Vorallem wo jetzt klar wurde sie eh vergeblich Urlaub beantragt hat.
     
  10. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Das war beim letzten mal auch schon klar, hast Du wohl übersehen.
    Aber eine solche Rechtsauffassung ist mehr als bedenklich, gerade weil sie den Urlaub beantragt hatte hat sie den Betrug schon da wissentlich vorgenommen. Sie sollte nicht nur für ein Jahr ins Gefängsnis, das ist zu wenig.