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Programmverstöße bei Sat.1, Sport 1 und Anixe SD

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Februar 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Wegen Schleichwerbung, der ungenügenden Trennung von Programm und Werbung sowie eines Verstoßes gegen journalistische Grundsätze sprachen die Medienhüter Beanstandungen gegen Sat.1, Sport 1 und Anixe SD aus.

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  2. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    Exakt genauso war es gestern vor dem Zweitligaspiel Stuttgart gegen Düsseldorf auch wieder!:ROFLMAO:

    Bei dem Tempo, das die Medienhüter mit ihren Ahndungen vorlegen, könnten wir denen ja etwas Arbeit abnehmen, die Europaleague- und 2.Bundesliga-Übertragungen seit April 2016 addieren und denen mittelilen. Da kommt dann ganz bestimmt bei so vielen Ahndungen ein ganz ordentlicher Batzen Bußgeld bei raus...

    Gruß Holz (y)
     
  3. Roadrunner113

    Roadrunner113 Gold Member

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    Bußgeld gibts da nicht. Allenfalls eine Ermahnung / Rüge.
     
  4. Met-Mann

    Met-Mann Silber Member

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    Und Sky darf sich alles erlauben, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen? Bei Sky findet schon seit Jahren während sämtlicher Sport-Liveübertragungen keine Trennung zwischen Programm und Werbung mehr statt. Es gibt L-Werbung, bei der das laufende Programm verkleinert dargestellt wird. Der Kommentator wird genötigt, während des laufenden Spiels Werbung für pay-per-view zu machen und dazu gibt es seit kurzem Unterbrecherwerbung obendrauf, die im Pay-TV überhaupt nichts verloren hat. Nicht einmal die Call-In Spots auf Sport 1 waren so lästig, wie der Werbeterror auf Sky.
    Bei Sky bzw. Premiere wurde auch schon für Wettanbieter geworben, obwohl dies zumindest im Free-TV damals noch verboten war. Die Halbzeitanalyse besteht auch regelmäßig aus 1 Minute Zwischenstände aufsagen, 14 Minuten Werbung und Anstoß oder gar das erste Tor verpassen.
     
  5. Roadrunner113

    Roadrunner113 Gold Member

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    Was soll daran verboten sein. Die eingeblendete Werbung ist immer als Werbung gekennzeichnet. Kurzes Sponsoringclips vor Sportveranstaltungen gibt es schon seit Jahrzehnten selbst bei den Öffis. Für alle anderen Werbespots gibt es eine vorgeschaltete Ankündigung. Und das man im Programm auf andere Sendungen hinweist wird bereits seit der Erfindung des Fernsehens so gehandhabt.
     
  6. Wambologe

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    Das ist, genauso wie horizontale oder vertikale Werbebanner, im laufenden Programm ausdrücklich erlaubt. Die Werbung muss sich dort aber auch vom Programm abgrenzen und als Werbung erkennbar sein (z.B. mit Einblendung Werbung)

    Senderinterne Werbung gilt nicht als Werbung. Eigenwerbetrailer werden z.B. auch nicht auf die maximal erlaubte Werbezeit angerechnet.

    Sagen allerdings nicht die Gesetzgeber. Die unterscheiden in Bezug auf Werbung nicht zwischen Free- und Pay-TV. Die einzige Unterscheidung, die die Gesetzgeber machen ist Öffentlich-Rechtlich oder Privat.

    Auch Sky wurde dafür schon gerügt, siehe:
    Sportwetten-Werbung bleibt Streitthema - Medienhüter rügen Sky

    Kündigen. Ganz einfach.
     
    Mr.Wilson gefällt das.