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Urteil: Rundfunkbeitrag auch für Zweitwohnsitz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 26. Januar 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Auch für den Zweitwohnsitz müssen die Deutschen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts sahen in dieser Entscheidung das praktikabelste Verfahren und bestätigten damit vorangegangene Gerichtsbeschlüsse.

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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wenige Personen? Da gibts aber etliche! Ich denke ein paar 100.000 werden das mit Sicherheit sein. (vor allem aus den Östlichen Bundesländern).
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2017
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  3. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
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    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
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    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Wenn Faulheit und Gier zusammentrifft.
     
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  4. HiFi_Fan

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    Schon eigenartig.
     
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  5. MartinP

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    Spätestens, wenn das Finanzamt die Geltendmachung des Aufwandes einer zweiten Haushaltsführung für die Zweitwohnung ablehnt, wird es Zeit für eine weiter Klage...
    Der Rundunkbeitrag ist ja eine HAUSHALTS-Abgabe.
    Und wenn man den doppelt zahlen muss ...
     
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  6. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    ...die dann auch wieder abgewiesen wird.
    Gegen diesen skrupellosen Abzockerladen gibt es keine Chance,
    solange zwischen diesem und dem Gericht in KA "verwandtschaftliche Kontakte" zur Politik bestehen und er von dieser gedeckt wird.
     
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  7. UltimaT!V

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    Ist für mich nicht nachvollziehbar das Urteil. Egal wie viele Wohnsitze man auch hat, fernsehen kann man doch eh nur in einer Wohnung und zwar in der in der man sich aktuell aufhält. Damit wird man wieder geschöpft, obwohl es ja jetzt schon mit diesem Modell der "bedingungslosen Zwangsabgabe" erhebliche Mehreinnahmen gibt.

    Wenn ich für eine Wohnung zahle, zahle ich doch fürs fernsehen, egal in welcher Wohnung ich schaue. Schauen kann ich eh nur in einer, also reicht es wenn ich für meinen Hauptwohnsitzt zahle. Damit zahle ich eh eine Fernsehflat und kann dann auch in meinen anderen Wohnungen glotzen.

    So lange RichterInnen nicht selber betroffen sind, juckt es sie nicht. Ich bin nicht betroffen, aber .... egal...
     
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  8. brixmaster

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    Niemand sollte seine Zweitwohnung anmelden.
    Spart dann auch eine eventuell fällige Zweitwohnsitzsteuer.
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    Zweitwohnsitzsteuer ist aber nur in einzelnen Kommunen ein Thema.

    Zweitwohnsitz ohne Anmeldung nutzen ist eben offiziell nicht gestattet auch wenn Bußgelder überschaubar sind.
     
  10. timecop

    timecop Board Ikone

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    Damit ist dann also gerichtlich bestätigt, dass es nur ums Abzocken geht!
     
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