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WDR-Redakteurin will gegen Kabarettist Somuncu klagen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Januar 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Wegen vermeintlicher Beleidigung will eine Redakteurin des WDR gegen den Kabarettisten Serdar Somuncu klagen. Der Sender sagte seiner Mitarbeiterin öffentlich seine Unterstützung zu und löste damit eine Diskussion um Zensur im TV aus.

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  2. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Wegen "vermeintlicher Beleidigung" kann man nicht klagen.
     
  3. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    "vermeintlich" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Redaktion keine eigene Wertung geben will.
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Und schon ist es eine "Wutrede" Somuncus.
    Altbekanntes Mittel zur Diskreditierung anderer Meinungen, siehe Wutbürger.
     
  5. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Das ist mir klar.
    Dennoch sagt der Satz das nicht aus.
     
  6. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    Vermeintlich heißt, dass die Tussi sich nicht sicher ist, ob es eine Beleidigung darstellt.

    Wenn sich die Henne richtig aufgeplustert hat wird er Richter sie hoffentlich mit einem präzisen juristischen Nadelstsich unter lautem Zischen aus dem Gerichtssaal befördern. Kann dann ja bei Erdowahn Asyl beantragen und eine Selbsthilfegruppe für humorlose beleidigte Leberwürste gründen.

    Schlimm nur, das dafür höchswahrscheinlich auch wieder Rundfungszwangsbeiträge veruntreut werden.
     
    FilmFan gefällt das.
  7. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Eben nicht.
    Wenn sie sich nicht sicher ist, kann sie nicht klagen.
    Denn eine Beleidigungsklage muss die getätigte Beleidigung klar bezeichnen.
    "Vermeintlich beleidigend" kann es nur für uns Dritte sein, nicht aber in der Klageschrift.
     
  8. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    Wer zensiert endlich diese aus öffentlichen Gebühren bezahlten und nicht fälschlich als vermeintliche bezeichneten Zensierer?!?
    Wider bessreen Wissens nicht die ganze Wahrheit sagen ist eben auch gelogen.
    Hauptsache ordentlich geflennt, wenn man aus entsprechender Ecke deswegen angepullert wird.
    Sowas kommt dann aber von sowas.
     
    FilmFan gefällt das.
  9. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    Beleidigung ist ein Antragsdelikt und wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Opportunitätsprinzip das Verfahren einstellt kann die Tussi immer noch eine Privatklage führen.

    Denn trotz fehlendem öffentlichen Interesse können ja durchaus Verletzungen der Indvidualinteressen vorliegen, welche eben von dem Strafverfolgungszwang der Staatsanwaltschaft ausgenommen sind. Und genau da können Prozesskosten beim Kläger auflaufen, da nicht der Staat (auf seine Kosten) anklagt.

    So wie ich das einschätze ist der Rechtsfriede über den Rechtskreis der Tussi nicht verletzt, was dann Privatklage bedeutet.

    Merh Infos dazu hier: http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitungsarchiv/2002/Heft06/2002_S_121-128.pdf


    Nur mal so als Tipp: Eine Strafanzeige zu stellen ist immer kostenlos und eine feine Möglichkeit einen vermeintlichen Tatbestand juristisch beurteilen zu lassen.:D
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Januar 2017
  10. Mike91

    Mike91 Board Ikone

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    Das ist Satire. Keine Beleidigung. :rolleyes: