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Lehrerin fliegt mit Tochter zum RTL "Dschungelcamp: Geldstrafe

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Dezember 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Weil sie ihre Tochter zu den Dreharbeiten von RTLs "Dschungelcamp" begleitete, ließ sie sich krankschreiben. Nun verhängte ein Gericht der Lehrerin eine Geldstrafe von 7000 Euro.

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  2. MegaMaster

    MegaMaster Junior Member

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    Viel zu wenig Strafe. Soetwas muss richtig weh tun, um abzuschrecken.
     
  3. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    ich glaub, sowas machen doch viele Eltern, wenn es um das eigene Kind geht. Insofern halte ich das für gängige Praxis. Man sollte es doch nicht an die große Glocke hängen, auch wenn ich es nicht begrüße so zu handeln, wirds aber doch gemacht.
     
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  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Naja, das ist nichts anderes als Betrug. Sozialversicherungsbetrug bzw. Betrug am Arbeitgeber.
     
  5. Sky Beobachter

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    Angeblich krank, aber 24 Stunden nach Australien fliegen und ins Versace einziehen?! Alles klar, Lehrer entsprechen wirklich manchmal den Vorurteilen!
     
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Wenn jene Lehrerin wirklich mal krank wird, glaubt ihr es dann keiner mehr so recht.
    Dessen was in der Meldung steht, liest sich zumindest "anrüchig". Urlaub beantragt - abgelehnt und dann "plötzlich krank geworden"...
    Für das Dschungelcamp.... :LOL:
    Dumm gelaufen...
     
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Es spielt doch absolut keine Rolle was sie von Beruf ist. Hier war sie Mutter einer Tochter und hat gegen das Gesetz verstoßen. Es könnte auch eine Richterin sein oder was auch immer, als Angestellte eine falsche Krankenbescheinigung oder falsche Krankmeldung anbringen verstößt halt gegen geltendes Recht und es ist gut s, daß sie verurteilt wurde.
     
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  8. timecop

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    Was hat so ein Quark hier in den News verloren, nur weil da RTL und Dschungelcamp drin vorkommen.....:confused:
     
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  9. ralphausnrw

    ralphausnrw Silber Member

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    Recht ist kompliziert. Dem Arzt müsste nachgewiesen werden, dass sie nicht krank und damit arbeitsunfähig am Tag der AU-Ausstellung war. U.U. darf man auch mit AU verreisen.
    Das klingt alles nicht gut und ungerecht, ist aber in der Praxis wohl nur schwer zu beweisen ...
     
  10. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Das sagt das Gericht : Die Staatsanwaltschaft Lüneburg habe die Geldstrafe "wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses" beantragt...
    Diese Reise hat ja bestimmt länger als 2 Tage gedauert und bei welcher Krankheit die z.B. 14 Tage min. andauert( auser einem Beinbruch oder so) kann man solch lange Flugreisen machen ?
    Wenn man soetwas machen will muß man es schon schlauer anfangen und nicht vorher nach Urlaub fragen.