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Urteil: Wikipedia darf keine Fotos von Gemälden veröffentlichen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Oktober 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Im Streit um von Wikipedia veröffentlichte Fotos von Kunstwerken hat das Reiss-Engelhorn-Museum auch vor dem Landgericht Stuttgart Recht bekommen. Demnach darf die Online-Enzyklopädie nur mit Genehmigung entsprechende Bilder veröffentlichen.

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  2. West Coast Eagle

    West Coast Eagle Junior Member

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    Und was "Merchandise" ist entscheidet dann die Abmahnmafia ...
     
  3. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    An Googles Stelle würde ich dann auch sämtliche Einträge dieser Klitsche löschen.
     
    kingbecher gefällt das.
  4. hans_georg

    hans_georg Senior Member

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    Wie kann man heutzutage nur so ein Urteil fällen...
     
    timecop gefällt das.
  5. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Weil das Zauberwort "Urheberrecht" die Gier wachsen läßt, ohne irgendwelche Eigenleistung, kräftig abkassieren zu können.
     
    Gast 144780 und timecop gefällt das.
  6. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    In der Realität ist es so, dass das vorhergehende Urteil oft gar nicht geprüft wird. So auch beim LG Kaiserslautern wo es eine Klage ohne Rechnung gab. Das sei irrelevant, man hätte keinen Anspruch auf eine Rechnung.

    Anderer Fall: Jeder kann ja eine Unterschrift auf einem Überweisungsträger fälschen. Das würde es aber nicht geben, da die Banken das immer alles prüfen würden. Der gute Mann hat verloren.
     
  7. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Außerdem: Wenn ich mal sehen könnte, was in dem Museum so in Echt gezeigt wird, dann würde ich eventuell mal in das Museum gehen und Eintritt bezahlen. So lasse ich das aber lieber mal, da alle Dinge dort geheim sind.
     
    timecop gefällt das.
  8. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Die Idioten haben mal wieder zugeschlagen.
     
  9. UltimaT!V

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    Wie bescheuert ist das denn?! Die Richterin oider den Richter hätte ich gerne mit den Argumenten gehört. Und wo soll die Grenze der Darstellung solcher Gemälde enden?!? Dann dürften sie auch nicht mehr im TV und Print abgebildet werden.


    Wenn es dabei um Fälschung ging, kann ich sagen, wird es im TV gezeigt in HD oder gar 4K später mal, extrahiert man einfach das Bild raus und fertig. Also?! Wo ist da die Grenze bitteschön?!?

    Ok, in Museen hat man Kontrolle, wenn man besucher durchsucht, wegen Handys und sonstigen Bildapparaten. Aber will man sich auch im Museum in die Handtaschen und Bauchtaschen schauen lassen?

    Also - naja... Jedenfalls hätte ich gern die Begründung gehört zum Verbot. Und Verbote machen den reiz aus diese zu umgehen... So what...

    Und wenn ich über etwas lese, dass ich sehen könnte, dann will ich es auch sehen können, um ein Bild davon zu haben/ bekommen. Es muss ja kein qualitativ gutes sein, aber eben ausreichend zum erkennen.Dann weiß man worum es geht und worüber man liest. So bleibt es ein fanatsiegebilde im Geist des Lesers.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2016
  10. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Darauf wird es irgendwann hinauslaufen. Nur noch gegen Bezahlung. Die TV Sender wiederum verlangen ja heute schon Geld für Ihre Eigenwerbung (EPG). Die tun so, als wären die drei Info-Zeilen zum Film und das Bildchen in der Qualität eines van Gogh oder Goethe.