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Nach Verfahrens-Einstellung: Böhmermann-Anwalt kritisiert Merkel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Oktober 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die Mainzer Staatsanwalt hat das Verfahren gegen ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen seiner "Schmähkritik" über Erdogan eingestellt. Nun übt Böhmermanns Anwalt heftige Kritik an Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Vorgehen in dem Fall.

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  2. joegillis

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    Warum? War doch das Beste, was sie machen konnte! Dem Sultan muss man halt zeigen, dass er den Rechtsweg bestreiten kann und ihn dann auflaufen lassen.
     
  3. Rafteman

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    Seh ich genauso außerdem hat der Anwalt doch sicherlich auch ein paar Euro verdient also sollte er sich nicht beschweren :D
     
  4. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Achso, wer Geld für seine Arbeit nimmt hat dann also kommentarlos den Mund zu halten und soll sich seine Meinung kneifen?
     
  5. Gorox

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    Das ist das Schicksal eines Anwalts.
     
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  6. timecop

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    :D
     
  7. Wambologe

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    1. Der Sultan hätte auch den Rechtsweg bestreiten können ohne Zustimmung der Bundesregierung und hat das auch getan. Vor dem Landgericht Hamburg ist dahingehend immer noch ein Verfahren anhängig, durch das eine weitere Verbreitung des Sendungssegments verboten werden könnte. Das Landgericht hat auch bereits einzelne Passagen per einstweiliger Verfügung verboten

    2. Beklagt der Anwalt gar nicht, dass die Bundesregierung den Ermittlungen nach Paragraph 103 zugestimmt hat. Speziell das hat für die Arbeit des Anwaltes überhaupt keine Bedeutung gehabt. Hätte sie nicht zugestimmt, hätte es eben nur ein Verfahren wegen normaler Beleidigung und nicht wegen Majestätsbeleidigung gegeben. Die Staatsanwaltschaft Mainz hätte nicht weniger Arbeit gehabt, Böhmermanns Anwälte hätten nicht weniger Arbeit gehabt. Bei der Zustimmung geht es letztlich um nichts weiter als eine Zustimmung zu einem erhöhten Strafmaß.

    3. Der Anwalt beklagt, dass Merkel das Sendungssegment als "bewusst ehrverletztend" bezeichnet hat bevor überhaupt ein Staatsanwalt ermittelte. Sogar bevor klage einging. Er beklagt, dass sie vorverurteilte und Stellung bezogen hat.
     
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