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Auto Anteile überschreiben

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 24. August 2016.

  1. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Mein Schwiegervater ist verstorben. Dieser hatte ein Auto auf sich angemeldet. Jetzt gehört das Auto zu 50 % der Ehefrau und zu jeweils 25 % den beiden Töchtern. Die Ehefrau möchte das Auto nun auf sich zulassen. Die Töchter möchten auf ihre Anteile verzichten. Allerdings möchte die Zulassungsstelle (und zwar schriftlich) bestätigt bekommen, dass die beiden Töchter darauf verzichten. Jetzt weiß ich allerdings nicht so richtig wie ich das verfassen soll? Hat jemand eine Ahnung wie ich das schreiben könnte oder hat ein Muster?

    Danke schonmal
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Die Zulassungsstelle gehen die Besitzverhältnisse des Fahrzeugs schlicht nichts an, deine Schwiegermutter muss also weder einen Erbschein, noch irgendwelche Vollmachten/Bestätigungen vorlegen, um eingetragener Halter des Fahrzeugs zu werden.
     
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  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Die Zulassungsstelle sagte, man muss die Erlaubnis aller Erben haben, ansonsten kann das Fahrzeug nicht umgemeldet werden.

    Das Problem ist auch, sowohl Zulassungsbescheinigung I als auch II wurden nicht aufgefunden. Wir wissen nicht wo er das hatte und die Wohnung wurde komplett geräumt. Die Papiere müssen also auch noch neu ausgeschrieben werden und davor muss der auch noch einen gültigen TÜV haben, da dieser letzten Monat abgelaufen ist.
     
  4. Creep

    Creep Guest

    Ich hatte fast denselben Fall. Die Zulassungsstelle bestätigte, daß sie weder Erbschein, Sterbeurkunde noch sonstwas bräuchte, nur den Fahrzeugschein. Wenn ich ein Auto gebraucht kaufe, muß ich ja auch nicht den Kaufvertrag vorlegen.
     
  5. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Aber wie sollen wir das dann mit den fehlenden Papieren machen? Dafür muss man ja eine Eidesstaatliche Versicherung unterschreiben. Wir könnten natürlich behaupten, er hat das Auto seiner Frau geschenkt, aber dann fordert die Zulassungsstelle doch bestimmt, dass er dann die Eidesstattliche Versicherung unterschreibt? Was dann?
     
  6. Creep

    Creep Guest

    Wie es bei fehlenden Papieren aussieht, weiß ich leider auch nicht.
     
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wo ist denn da das Problem?
    Ich schreibe als Erbberechtigter formlos meinen Verzicht an dem Auto auf ein Blatt Papier unterschreibe das und fertig.
    Normalerweise, wenn die Papiere vorhanden sind ist das aber Unsinn.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Logisch musst Du bei der Zulassungsstelle einen Nachweis erbringen.

    In der Regel anhand der Zulassungsbescheinigung II. Fehlt dieser, muss sich der aktuelle Halter ausweisen. Ist dieser verstorben, müssen sich die Erben legitimieren.

    Wäre ja noch schöner, wenn jeder Hinz und Kunz auf die Zulassungstelle latschen und meinen Pkw ohne Nachweis auf sich umschreiben könnte ;)

    Das Schreiben kann formlos erfolgen:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit treten wir unsere Eigentumsanteile an dem Pkw XXX-YY 999 unwideruflich an Frau Schwiegermutter König ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tochter 1
    Tochter 2
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. August 2016
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  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest


    Ich wiederhole es gern nochmal, die Eigentumsverhältnisse am Kfz gehen die Zulassungsstelle nichts an.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Und ich wiederhole gerne, ich sprach nicht vom Eigentümer/Besitzer, sondern vom Halter :)

    Hast Du die Zulassungsbescheinigung II in der Hand, kannst Du damit auf die Zulassungsstelle gehen und unabhängig vom Eigentum/Besitz dich als Halter eintragen lassen. Hast Du diese Bescheinigung nicht, muss der aktuell eingetragene Halter sich eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen. Dazu muss er sich legitimieren.
     
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