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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von optimizer, 11. September 2015.

  1. Brillo

    Brillo Silber Member

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    Die jeweiligen Rechte und Pflichten von Vertragspartnern werden im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

    B.
     
  2. maliilam

    maliilam Institution

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    Nicht nur.

    Bei der Werbung gilt z.B. auch das Bundesdatenschutzgesetz und die TKV.
     
  3. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    Es gab ein erstes (noch nicht rechtskräftiges) Urteil beim Kampf gegen Sky. Ein Kunde darf sein bei Vertragsabschluss vereinbartes Gerät bis Laufzeitende nutzen (gilt nur für legale Geräte) Az. 23 C 691/15 Amtsgericht Eutin. Das Gericht sieht es berechtigt wenn Sky den Signalschutz verbessern will.

    Mein Kommentar: Urteil ist quasi wertlos da z.B. Pairing 2 nur von aktueller Sky-Hardware unterstützt wird.
     
  4. maliilam

    maliilam Institution

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    Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Nach Laufzeitende darf doch unstrittig alles neu vereinbart werden (also auch ein Zwangsreceiver), wenn das Gericht die Verbesserung des Signalschutzes als berechtigt ansieht, dann müssen sie doch auch den Zwangsreciever während der Laufzeit als berechtigt ansehen...
     
    Ludwig II gefällt das.
  5. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    Ähnliches habe ich auch gedacht.
    Man sieht also die grundsätzliche Richtung.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Das Urteil geht ja ohnehin an die nächste Instanz an das LG. Dort wohl erste Verhandlung am 21.04.
     
  7. maliilam

    maliilam Institution

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    Ich habe mich mal eben "kundig gemacht", was in diesem Urteil steht. Eigentlich nix. Wenn der Kunde beweisen kann, dass er bei Vertragsschluss die Nutzung eines eigenen Receiver wirksam vereinbart hat, dann hat er auch das Recht, diesen bis zum Vertragsende zu benutzen.

    Ja- toll. Worüber wir uns hier aber die Köpfe eingeschlagen haben ist die Frage, OB man die Nutzung eines bestimmten/eigenen Receivers bei Vertragsschluss mit Sky/Premiere wirksam vereinbart hat.
     
  8. southparkler

    southparkler Gold Member

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    Ist doch eh alles Schall und Rauch, alle Verträge die noch mit alternativen Receivern abgeschlossen wurden sind entweder schon ausgelaufen oder neu verlängert worden. Bis es da wirklich ein rechtsgültiges Urteil gibt, sind die wenigen Verträge welche jetzt noch laufen auch vorbei.
     
    Berliner gefällt das.
  9. sir75

    sir75 Wasserfall Premium

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    Das hat der User vor Urteilsverkündung schon bekannt gemacht. Wieso schon vor dem Urteil feststand, dass er in die nächste Instanz geht verstehe ich nicht. Oder wußte er schon um seine Niederlage?
     
  10. TomG222

    TomG222 Junior Member

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    Es kündigt doch nicht jeder. Dann läuft es weiter, oder?.
    Es gibt auch neue Verträge ohne Leihgerät bis 2017.