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Verfassungswidrig? Gericht verkündet Urteil über Rundfunkbeitrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. März 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Ist der Rundfunkbeitrag nun verfassungswidrig, wie einige Kläger behaupten, oder nicht? Zwei Tage hat sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit der Frage befasst und nun sein Urteil gefällt.

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  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Gekauftes Urteil. :LOL:

    Weil lt. DF Forum Freizeit Juristen 100pro rechtswidrig.
     
    Mario789 und baerlippi gefällt das.
  3. rolaf

    rolaf Gold Member

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    Nun, es gibt ja noch die Möglichkeit der Verfasssungsbeschwerde. ;)
     
  4. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Hat wirklich jemand ernsthaft was anderes erwartet?
     
    Onkelhenry, baerlippi und Berliner gefällt das.
  5. Andre444

    Andre444 Wasserfall Premium

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    Genau dieses Urteil habe ich erwartet, denn ARD und ZDF haben einen Status wo sie tun und lassen können was sie wollen und dabei noch von Gerichten unterstützt werden.
     
    baerlippi gefällt das.
  6. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Und in Karlsruhe wird es garantiert auch nicht anders enden, alleine schon aufgrund
    der dortigen... äh, ich nenne es mal "verwandtschaftlichen Gegebenheiten".
     
    baerlippi gefällt das.
  7. ChrisH77

    ChrisH77 Silber Member

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    Ich will mal hoffen das es genauso läuft. Ich finde den Beitrag im Gegensatz zu vielen berechtigt da es sich um ein Allgemeingut handelt. Aber das ist nur meine Meinung.
     
    Bavaria, Kai F. Lahmann, kulik und 2 anderen gefällt das.
  8. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Du findest es also richtig, wenn z.B. Leute privat und beruflich, also doppelt zahlen?
    Wirklich?
     
    KlausAmSee gefällt das.
  9. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Darüber wird doch erst im Herbst verhandelt, oder?
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Stimmt so nicht. Privat zahlst Du, Beruflich der Arbeitgeber. Die Doppelzahlung gab es nur nach alten Recht. Die Selbständigen mussten früher doppelt zahlen, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit zuhause erbrachten. Das wurde inzwischen abgeschafft.
     
    kulik gefällt das.