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Urteil: Keine Gema für DVB-T-Empfang in Hotels

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Dezember 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die Gema verliert vor Gericht: Hotelbetreiber dürfen ihren Gästen Fernsehgeräte bereitstellen, die die TV-Programme über DVB-T empfangen. Für diesen Empfangsweg besteht keine Gema-Pflicht.

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  2. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Wow, es gibt ja doch noch deutsche Gerichte, die was taugen. (y)
     
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  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Was hat der Empfangsweg denn damit zu tun? Sonst muss doch auch für Geräte bezahlt werden die keinen Empfang haben.

    Ich denke das Urteil wird Ärger machen!
     
    Martyn gefällt das.
  4. Wesley Crusher

    Wesley Crusher Senior Member

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    Maximum T85, Octagon Optima OQSLO PLL Quad LNB
    Für den BGH ist anscheinend vor allem das Vorhandensein einer "Verteileranlage" entscheidend:

    So nimmt beispielsweise der Betreiber eines Hotels, der die Sendesignale von Fernsehprogrammen über eine Verteileranlage an die Fernsehgeräte in den Gästezimmern weiterleitet, eine Handlung der Wiedergabe vor. Das bloße Bereitstellen von Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken, stellt dagegen keine Wiedergabe dar.

    Pressemitteilung Nr. 207/15 vom 17.12.2015

    Bei Ferienwohnungen mit Sat-TV kassiert die GEMA ja auch ab. Wenn jede Wohnung dafür eine eigene Antenne hat, dürfte der Sachverhalt eigentlich genauso wie bei der DVB-T-Antenne aus dem Urteil sein.
     
  5. Onkelhenry

    Onkelhenry Silber Member

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    DVB-S2
    DVB-T
    Smart TV
    Sky
    Eine Erklärung.
    Irgendwie albern aber eine Erklärung. :confused:
     
  6. John22

    John22 Gold Member

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    Es geht hier im Urteil um die Gema und nicht um die frühere Gez, die durch die Haushaltsabgabe ersetzt wurde. Bei Kabel und Satellit sorgt der Hotelbesitzer aktiv für die Durchleitung des Signals und bei DVB-T eben nicht.
     
  7. zockratte

    zockratte Junior Member

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    ist die Bereitstellung der Zimmerantenne nicht auch schon aktiv ?
     
  8. NFS

    NFS Institution

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    Werden für Elektroinstallation und Wasserleitungen auch Sondernutzungsgebühren fällig? Ist ja so gesehen auch eine Weiterleitung.
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

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    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    Ich sehe eigentlich auch keinen Unterschied zwischen DVB-T und DVB-C/S.
     
  10. kingbecher

    kingbecher Platin Member

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