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BGH urteilt: Müssen Internet-Anbieter illegale Inhalte sperren?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Juli 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Im Internet gibt es nicht nur jede Menge Informationen und Unterhaltung, sondern auch Unmengen illegaler Inhalte. Der BGH prüft nun, ob Internet-Anbieter in der Pflicht sind, entsprechende Webseiten zu sperren. In dem Fall klagt die Gema gegen die Telekom.

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  2. UltimaT!V

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    AW: BGH urteilt: Müssen Internet-Anbieter illegale Inhalte sperren?

    "Liebe GEMA-Verantwortlichen, da ich auch mit euch verbandelt bin, gebe ich euch den beherzten Rat bei euch mal die Fehler zu suchen und diese zu beseitigen und nicht immer die Schuld und Umstände bei anderen zu suchen! Wofür gibt es euch, wenn ihr es nicht schafft euch der Schnelligkeit der Zeit anzupassen?!"
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH urteilt: Müssen Internet-Anbieter illegale Inhalte sperren?

    Veranstaltet die GEMA die illegalen Seiten? :winken:
     
  4. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: BGH urteilt: Müssen Internet-Anbieter illegale Inhalte sperren?

    Sicher nicht. Tut es die Telekom? :winken:
     
  5. Hurda

    Hurda Senior Member

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    AW: BGH urteilt: Müssen Internet-Anbieter illegale Inhalte sperren?

    Hoffentlich ist die Klage etwas präziser, denn diesem Text nach wäre jeder Filehoster, jede
    Klaut, praktisch alles im Netz zu sperren.
     
  6. Gorcon

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    AW: BGH urteilt: Müssen Internet-Anbieter illegale Inhalte sperren?

    Filehoster sind aber vollkommen legal!
     
  7. joegillis

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    AW: BGH urteilt: Müssen Internet-Anbieter illegale Inhalte sperren?

    Hatten wir so eine Sperre nicht schon mal? Nur halt anders herum?
    Arcor sperrt YouPorn
     
  8. Hurda

    Hurda Senior Member

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    AW: BGH urteilt: Müssen Internet-Anbieter illegale Inhalte sperren?

    Hat auch niemand etwas anderes behauptet.
     
  9. Lt_Spock

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    AW: BGH urteilt: Müssen Internet-Anbieter illegale Inhalte sperren?

    Wenn man in Zukunft im Baumarkt einen Hammer kauft muss man ein polizeiliches Führungszeugnis und eine psychlogische Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, damit auch sicher ist, dass man damit nicht vorhat jemanden zu erschlagen.

    Die Polizei sollte auch gleich alle Strassen für den Verkehr sperren damit Verbrecher diese nicht als Fluchtweg nutzen können.

    Es ist die GEMA die verboten gehört und sonst nichts.
     
  10. UltimaT!V

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    AW: BGH urteilt: Müssen Internet-Anbieter illegale Inhalte sperren?

    Verboten würde ich nicht gleich sagen, die hat schon ihre Berechtigung, aber das Führungspersonal in dem Laden und anderen Unternehmen sind wohl schlicht zu inkompetent sich die richtigen Gedanken zu machen, um das jeweilige Unternehmen zukunftssicher weiter zu entwickeln. Selbiges gilt für den ÖR, die Politik und andere Behörden und Unternehmen. Es hakt am Führungsapparat überall. Wohl gemerkt, das sind studierte Leute die das nicht gebacken kriegen und sich was auf ihren Abschluss(-Titel) was einbilden.

    Nur damit ich nicht falsch verstanden werde:
    Will nicht pauschalisieren, denn es gibt auch integre Persönlichkeiten die es wirklich besser könnten, nur diese lässt man leider nicht ran. Beispiele könnte ich da zahlreiche nennen wo es viele besser könnten, und die falschen das Zepter schwingen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2015