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Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Juli 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die Vollstreckungsverfahren der Rundfunkanstalten für die Eintreibung der Rundfunkgebühren sind rechtmäßig. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Demnach müssen die maschinell erstellten Gesuche weder Dienstsiegel noch Unterschrift aufweisen.

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  2. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Wow, das hätte ich in dieser Höhe nicht erwartet.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Hier im Forum gibts ja auch mindestens einen der meint nichts zahlen zu müssen. Der wird da sicher auch hoffentlich dabei sein.
     
    Sky Beobachter gefällt das.
  4. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Und schon isser da und nein, er ist selbstverständlich nicht dabei!

    Bei 890000 Vollstreckungsersuchen in einem Jahr dürfte wohl auch dem letzten Hinterwäldler klar sein, dass dieses staatliche Rundfunkzwangserpressungssystem hinterfragt werden sollte. Immerhin entspricht das ca. 2,3% aller Privathaushalte.

    Das ändert natürlich formal erst einmal nichts an der sogenannten Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Aber die Verfahren von Freisler am Volksgerichtshof waren ja damals ebenso in einem "rechtmäßigen" System eingebettet wie auch die Rassengesetze.

    Ich denke es sollte in einer echten Demokratie selbstverständlich sein, daß der mündige Bürger selbst entscheiden darf wofür er sein Geld für Informationsbeschaffung ausgibt und nicht nicht zwangsweise daran beteiligt wird eine Propagandamaschine wie den aufgblähten ÖR zwangszuernähren.
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Es gibt wohl mehr mündige Bürger als den ÖRR lieb ist. :winken:

    Zum Thema. Wieder mal wird bewiesen, dass der ÖRR ein Staatsfernsehen ist und dieses zu wahren gilt. Kein privater Sender oder Printmedium wird so wohlwollend und bevorzugt behandelt wie ARD/ZDF.:mad:
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    In wie fern bevorzugt? Beim "eintreiben"? das machen die Privaten Sender kein bisschen anders. Wenn Du Sky oder HD+ (als Abo) nicht bezahlst kommt auch der Gerichtsvollzieher (wenn Inkasso nichts bringt). :p
     
  7. Mangels

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig


    Vielleicht sollte auch einfach nur das Rechtsbewusstsein und die Zahlungsmoral der besagten ca. 2,3% hinterfragt werden. Keine Rundfunkgebühr zahlen fällt da wohl maximal unter Kavaliersdelikt.
     
  8. BurnStar

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Das ist ne Kriminelle Vereinigung.
    Sieht man schon das sie den Leuten eine angebliche Ratenzahlungsvereinbarung unterjubeln die man die mit denen Abgeschlossen hat.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Deinen Einlassungen nach aber wohl eher doch :D. Oder warum immer das Getöse? Dass 890.000 nicht freiwillig gezahlt haben, steht nicht stellvertretend dafür, dass eine Abgabe dann rechtswidrig sei. Im Gegenteil..dies beweist dass sie rechtmäßig ist, wenn ein Vollstreckungstitel erwirkt werden kann.
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

    Jo. Die Meldebehörden leisten da ordentliche Amtshilfe.


    da
    ARD/ZDF sind aber kein Abo. Ist ein gewaltiger Unterschied!!! :wüt: