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BGH-Urteil: Einbetten von Internet-Videos eingeschränkt erlaubt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Juli 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Das Einbetten fremder Videos auf eigenen Webseiten verstößt nicht prinzipiell gegen das Urheberrecht. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof am Donnerstag und bestätigte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wenn auch mit einer Einschränkung.

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  2. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: BGH-Urteil: Einbetten von Internet-Videos eingeschränkt erlaubt

    Der BGH hat ein Urteil des EuGH bestätigt? Respekt an den BGH.

    Pressemitteilung Nr. 114/15 vom 9.7.2015
     
  3. Wambologe

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    AW: BGH-Urteil: Einbetten von Internet-Videos eingeschränkt erlaubt

    Ja, die Formulierung ist doof. Besser wäre es zu sagen, dass der BGH hat die Beurteilung des EuGH angewendet hat. Denn ein wirkliches Urteil hat der EuGH nie gesprochen.

    Interessant ist aber der letzte Abschnitt aus der verlinkten Pressemitteilung:
    Die Einordnung des EuGH zu dem Thema (illegal von einem Dritten hochgeladen, dann von jemand anders verbreitet) dürfte (anders als legal bei YouTube hochgeladen, durch dritten verbreitet) durchaus interessant werden.
     
  4. UltimaT!V

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    AW: BGH-Urteil: Einbetten von Internet-Videos eingeschränkt erlaubt

    Also ich muss sagen, da ist die besagte Fa. leider selbst Schuld für diesen Rechtsumstand. Habe mir mal paar Videos angeschaut und festgestellt, dass dort kein Logo von ihnen zu sehen ist. Erst die neusten Videos weisen ein Logo auf. Und wer am Ende des Videos keinen Urheberrechtshinweis bzw Nutzungsrechte einblendet, ist doch klar, dass dann solche unklaren Rechtsumstände auftauchen werden.

    In meinen Videos ist am Schluss überall ein Urheberrechtshinweis und Nutzungsbedingungen eingeblendet, wie bei Video-Titeln auf DVD und BR üblich. Wer das für sich versäumt auf YT ist selbst schuld und muss dann eben den Rechtsweg einschlagen, der eigentlich zumindest in Teilen vermeidbar wäre, wenn es nicht trotz der Hinweise zum Urherrechtsmissbrauch kommt.
     
  5. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: BGH-Urteil: Einbetten von Internet-Videos eingeschränkt erlaubt

    Es wäre besser so zu schreiben, wie es passiert ist: Der BGH hat dem EuGH zu diesem Verfahren Fragen vorgelegt, der EuGH hat diese beantwortet und der BGH setzte diese Fragen in seiner Entscheidung um.
     
  6. Wambologe

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    AW: BGH-Urteil: Einbetten von Internet-Videos eingeschränkt erlaubt

    Antworten :p