1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. vfbf4n1893

    vfbf4n1893 Junior Member

    Registriert seit:
    16. Mai 2010
    Beiträge:
    98
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    ok danke mal für den Link. Doch ich besitze meines Erachtens schon zwei V14 Karten.
    Daher kann ich ja eigentlich einfach die neue Hardware ablehnen?
     
  2. Peter321

    Peter321 Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Klar kann mir das keiner außer Sky sagen (wenn überhaupt), aber ich dachte vielleicht wollte jemand am Samstag mal ran und da ging es schon nicht oder halt schon seit der Woche davor!

    Wenn es erst seit gestern nicht geht, dann kann ich ja noch etwas warten...doch wenn es schon länger oder seit Wochen nicht geht, dann muß ich halt anrufen!
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ja, einfach Annahme verweigern und per mail das Austragen der neuen HW verlangen. Die Konsquenzen werden hier im Thema
    ja des öfteren durchgespielt. (rechtliche Lage usw)
     
  4. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

    Registriert seit:
    30. September 2012
    Beiträge:
    4.045
    Zustimmungen:
    3.100
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Was genau verstehst du daran nicht?

    Wenn Sky eine vorhandene, gut funktionsfähige Smart Card unnötig früh abschaltet, handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsbeziehung.

    Sky hat mir in der außergerichtlichen Korrespondenz schriftlich erklärt, dass ich keine Solo V14 bekomme, sondern dass sie mich nur wieder freischalten, wenn ich einen Leihreceiver annehme.

    Da ernstliche Zweifel daran bestehen, dass ich verpflichtet bin, dieser Technik-Unstellung zuzustimmen, wäre Sky verpflichtet gewesen, mir zumindest vorläufig - bis zur Klärung der Hauptfrage - mit meiner vorhandenen Technik die weitere Teilhabe an den abonnierten und im Voraus bezahlten Programmen zu gewähren.

    Das haben sie mir verweigert.

    Im Gerichtsverfahren wird Sky beweisen müssen, dass es ihnen unzumutbar war, mich zumindest einstweilen wieder freizuschalten.

    Inzwischen wissen wir, dass ich mehr als 90% meiner Restlaufzeit mit einer S02 und 100% mit einer Solo V14 / Humax 1000 hätte erreichen können.

    Dieses Forum belegt, dass Sky Hunderte von Solo V14 verschickt hat.

    Jetzt erkläre mir bitte, wie Sky ein Gerichtsverfahren gegen mich gewinnen will. Ich habe nicht einfach die Zahlungen eingestellt, sondern nach fruchtlosem Ablauf einer Zwei-Wochen-Frist außerordentlich gekündigt.

    An welcher Stelle hast du ein Problem mit meiner Vorgehensweise?

    Wieso gibt es außer dir bisher noch maximal zwei andere User, die meine Rechtsposition bezweifeln?

    Könnte es sein, dass du ein Problem hast, gewisse Dinge zu akzeptieren? :confused:

    Postscriptum: auch diese Nacht wurde in einem EU-Partnerland die neue GoT-Folge wieder zeitgleich mit der US-Premiere (mitten in der Nacht) im linearen (HBO) Fernsehen ausgestrahlt. Das war ja auch eine Tatsachenbehauptung von mir, mit der du dich schwer getan hast.

    Ich erlebe dich als sehr nahe bei Sky und sehr Pro-Sky eingestellt.
     
  5. nu_81

    nu_81 Senior Member

    Registriert seit:
    24. August 2014
    Beiträge:
    288
    Zustimmungen:
    4
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich teile deine Ansicht zu 100%. Jedoch verstehe ich nicht worauf du wartest.
    Das sky dich verklagt? So dumm sind die bestimmt nicht. Deren Taktik ist es zu zermürben und sobald es nach rechtlichem Streit riecht rennen die um ihr leben.
    Warum gehst du nicht in die Offensive?
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.318
    Zustimmungen:
    45.458
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Tja... Was können wir da machen? Nichts.
     
  7. onzlaught

    onzlaught Platin Member

    Registriert seit:
    10. November 2009
    Beiträge:
    2.678
    Zustimmungen:
    1.535
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Vu+ Uno 4k se an 48“ Philips LCD
    Pioneer VSX 930
    V14 in Sky CI+ Modul
    AppleTV 4k

    eigene Satanlage
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    In Medienmoguls Fall wird wohl eher er bzw. sein Anwalt auf Erbringung einer bezahlten Leistung klagen.

    Ich glaube mal, daß Sky seine Mitwirkungspflicht verletzt und somit
    schlechte Karten hat.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Worum es bei einer gerichtlichen Klärung geht? Um die Vertragserfüllung in diesem Fall. Der Kunde zahlt viel Geld, Sky und der Kunde wollen den Vertrag erfüllen, weder Sky noch der Kunde haben gekündigt.
    Sky hat aber die S02 abgeschaltet. Jetzt ist zu klären, ob Sky - wie in AGB wörtlich formuliert - nur die Smartcard und entliehene Receiver austauschen darf oder ob Sky mitten im laufenden Vertrag auch einen Leihvertrag mit immensen Zusatzkosten und Risiken dem Kunden aufbürden darf.

    Nach AGB und Vertrag nicht, zumal die neuen AGB hier noch nicht einmal gelten.

    Da Sky zuvor den Vertrag wie bisher ohne Leihgerät verlängerte und auch heute noch Neukunden so anbietet, ist auch keine zeitliche Notwendigkeit erkennbar, jetzt plötzlich sofort ein Leihgerät dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Daher schrieb Sky zuletzt einem anderen Kunden, er müsse die Sky-Hardware nicht nutzen, wenn der Empfang mit dem eigenen Gerät (irgendein nicht weiter benannter Humax) funktioniert.

    Der Kunde hier im Verfahren soll jedoch sofort ein Leihgerät annehmen, obwohl sein Vertrag Ende 2015 endet. Warum?

    Der Kunde fordert also die Freischaltung der S02 oder alternativ eine freigeschaltete V14 für seinen eigenen geeigneten Receiver.

    Was Sky will oder denkt, interessiert doch niemand. Eine schlichte, einfache Vertragsfrage ist zu klären: Darf Sky die S02 abschalten und als Ersatz eine freigeschaltete V14 verweigern, so dass der Kunde zahlen muss, aber kein Bild hat? Sky bietet als Alternative an, einen Leihreceiver mit V14 zu nutzen, Neukunden müssen den Leihreceiver aber nicht nutzen mit der V14.

    Und jetzt spielst du den Richter. (Welchen Rückzieher kann Sky noch machen? Solo V14 anbieten? Okay, dann kommen morgen die nächsten vier gerichtlichen Anträge hinterher, dann nächste Woche 12 weitere, dann 345 zusätzliche Anträge im Juni. Und dann?)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  9. sumisu

    sumisu Senior Member

    Registriert seit:
    4. November 2007
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @MarcBush

    So naiv, wie Du hier tust, bist Du doch nicht wirklich. Du glaubst ernsthaft, dass es ein Verfahren zur Vertragserfüllung geben wird? Da glaube ich in 100 Jahren noch nicht dran.

    Schauen wir uns doch mal die Kundenreaktionen an: Es gibt einige, die treiben es soweit, dass sie keinerlei Hardware akzeptieren und darauf pochen, Sky weiter sehen zu wollen. Was mach Sky im worst case (nachdem sie mehrfach versuchen, ihren Kram doch noch an den Mann zu bringen)? Sie verschicken V14 solo.

    Dann gibt es jene, die sich das nicht gefallen lassen und den Vertrag beenden (vorzeitig als auch fristgerecht). Was macht Sky? Die üben so lange Druck aus bis der Kunde entweder einknickt oder sich einen Rechtsbeistand holt. Auch dann knicken sie ein und spielen die übliche Kulanzkarte.

    Bei beiden Szenarien ist es für die Kunden ein steiniger Weg. Aber bei keinem der skizzierten Vorgehensweise bietet Sky einen Angriffspunkt für ein Verfahren. Vorher macht Sky den berühmten Rückzieher und Du hast keinerlei Handhabe, um vor Gericht zu gehen. Auch die VZ (in meinen Augen eine der nutzlosesten Institution in diesem Lande) nicht.

    Also tu doch bitte nicht so als wenn da zukünftig auch nur ansatzweise irgendwas von Gerichten entschieden werden müsste.
     
  10. OliverL

    OliverL Gold Member

    Registriert seit:
    19. November 2003
    Beiträge:
    1.103
    Zustimmungen:
    174
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Danke sumisu, das meinte und schrieb ich gestern. Von den hier 1000-fach angekündigten legendären Gerichtsverhandlungen, hats keine bis zum Urteil geschafft. Wenn man andere Argumente jedoch nur von seiner Warte aus interpretiert, bekommt man das schon mal schnell in den falschen Hals. Es fällt mir sogar schwer zu schreiben, dass ich mich mal überraschen lasse. *gähn*
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2015
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.